…wenn die Leistung erbracht ist und der Unternehmer über eine mehrwertsteuertaugliche Rechnung verfügt. Zur Frage, ob sich der Zeitpunkt der Vornahme des Vorsteuerabzuges nach dem Rechnungsausstellungsdatum oder nach dem Datum des Einlangens der Rechnung beim Leistungsempfänger bestimmt, besteht grundsätzlich Einigkeit in Lehre und Rechtsprechung dahin…
…dann der Fall, wenn die Leistung erbracht ist und der Unternehmer über eine mehrwertsteuertaugliche Rechnung verfügt (VwGH 22.4.2009, 2007/15/0143). Judikatur und Praxis stellen hiebei grundsätzlich auf das Rechnungsausstellungsdatum und nicht auf das Einlangen der Rechnung ab (vgl. Ruppe/Achatz, Umsatzsteuergesetz, Kommentar…
…00 und vom 28. März 2012 in Höhe von € 15.000,00 zum Abzug gebracht. Damit ist wohl eindeutig bewiesen, dass das Rechnungsausstellungsdatum 29. Februar 2012 keinesfalls den Tatsachen entsprechen kann. In diesem Zusammenhang erscheinen auch die Ausführungen des Bw. in der Berufung und…
…sich nur damit erklären, dass die Rechnung noch nicht erstellt war, sodass das Rechnungsausstellungsdatum nicht glaubhaft ist. Für eine Rechnungsausstellung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages wäre es zum einen erforderlich gewesen, dass GH den Inhalt des Kaufvertrages damals bereits gekannt hätte. Eine Kenntnis des…
…wobei die Buchhalterin der Hausverwaltung die Geldabflüsse, da kein Datum des Zahlungsflusses auf den Rechnungen vermerkt gewesen sei, dem Rechnungsausstellungsdatum zugeordnet habe. Es spreche jedoch nichts dafür, dass die Zahlungen tatsächlich an dem auf den Rechnungen der Firma K. als Rechnungsdatum ausgewiesenen 08.02.1993…
…gegenüber. Der Bw. beantragt nunmehr durch Einsichtnahme in die Buchhaltungsunterlagen der Baufirma festzustellen, wann tatsächlich der Zahlungsfluss erfolgt ist, da die Buchhalterin diesen dem Rechnungsausstellungsdatum gleichgesetzt habe. Dazu ist grundsätzlich auszuführen dass es die Verpflichtung des Bw. wäre, seine Bücher so ordnungsgemäß zu führen, dass…
…26.2.2004, 2004/15/0004). Auf dem Beleg finden sich zwar diverse Zeitangaben, wie Rechnungsausstellungsdatum, "zahlbar am" und Rechnungsdaten der der Zentralregulierung zugrunde liegenden Lieferungen (diese sind hier aber nicht Leistungsgegenstand), nicht jedoch ist der Tag der erbrachten sonstigen Leistung bzw. der Abrechnungszeitraum für…
…könne er nichts weiter ausführen. Der Bw. habe um Vertagung der mündlichen Verhandlung zur Nachforschung und eventuellen Beibringung vorhandener Unterlagen, die die Existenz der Firmen zum Rechnungsausstellungsdatum beweisen würden, ersucht. Zur mündlichen Verhandlung vom 18. Jänner 2007 sei der Bw. trotz Kenntnis des Termins unentschuldigt…
…10 und UFS 3.9.2003, RV/0130-G/03). Da die in den vorhin genannten Rechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge vom Bw. entsprechend dem Rechnungsausstellungsdatum als Vorsteuern im Voranmeldungszeitraum Dezember beansprucht worden sind (vgl. Telefax der bevollmächtigten Vertreterin vom 29. August 2007 an das Finanzamt und…
…549). Unter Bedachtnahme auf die vorhin dargestellte Rechtslage konnte der Berufung im Streitpunkt aus nachstehenden Erwägungen kein Erfolg beschieden sein: Abgesehen davon, dass sämtliche streitgegenständliche Rechnungen ein Rechnungsausstellungsdatum aus dem Jahr 2001 aufweisen und damit die Vorsteuern auf Grund der zwingenden Bestimmung des § 20 Abs…
…September. Dies wird seitens des Bw. damit erklärt, dass er vom Diebstahl erst Kenntnis erlangt habe, als ihm die hohe Telefonrechnung für August zugestellt wurde (Rechnungsausstellungsdatum für den Abrechnungszeitraum August 2000 ist der 13. September 2000). Aus der vorgelegten Anzeigebestätigung geht hervor, dass der Bw…
…L-GmbH | ATS 78.850,00 | Rechnungen der Fa. K-GmbH | ATS 167.556,17 Die vier Rechnungen der Fa. H-GmbH weisen als Rechnungsausstellungsdatum alle den 29. September 2000 auf, die Rechnung mit dem Firmenaufdruck der Fa. L-GmbH wurde am…
…über den sich die Leistung erstreckt. Auf dem Beleg finden sich zwar diverse Zeitangaben, wie Rechnungsausstellungsdatum, "zahlbar am" und Rechnungsdaten der der Zentralregulierung zugrunde liegenden Lieferungen (diese sind hier aber nicht Leistungsgegenstand), nicht jedoch ist der Tag der erbrachten sonstigen Leistung oder der Abrechnungszeitraum für…
…Veranlagungszeitraum) geltend gemacht werden, in dem die Voraussetzungen insgesamt erfüllt sind. Zur Frage, ob sich der Zeitpunkt der Vornahme des Vorsteuerabzuges nach dem Rechnungsausstellungsdatum oder nach dem Datum des Einlangens der Rechnung beim Leistungsempfänger bestimmt, besteht nach Lehre und Rechtsprechung Einigkeit, dass dem Datum der…
…Somit sei auch die diesbezügliche Stornierung seines Bruders als leistenden Unternehmer rechtsungültig und somit unbeachtlich. Im Übrigen sei für den Vorsteuerabzug das Rechnungsausstellungsdatum maßgeblich, wobei die Bezahlung als Barzahlung des Gesamtbetrages oder wie im vorliegenden Fall in Teilbeträgen als Rente unmaßgeblich sei. In materieller Hinsicht…
…Auf der Rechnung Br. ist eine akonto Zahlung ohne Datum von 10.000,00 S vermerkt. Es wurde festgestellt, dass vom Rechnungsausstellungsdatum 22. Mai 1993 bis 28. Mai 1993 keine Tageslosung in einem Betrag von mehr als 6.500 S erfaßt ist. Bei der Überweisung…
… 11 Abs. 2 UStG, es fehle jedoch der konkrete Hinweis auf den Kaufvertrag in der Rechnung. Dem Gedanken, vom Rechnungsausstellungsdatum auf den Leistungszeitpunkt rückzuschließen, könne insofern nicht gefolgt werden, als dies ja für alle Rechnungen gelten würde und sich somit die Bestimmung des § 11 Abs…
…September 2001 ist darüber hinaus zu bemerken, dass die Erstattung der Vorsteuer in Höhe von € 263,50 im Rahmen des gegenständlichen Erstattungsantrages für die Kalendermonate Juni bis August 2001 bereits auf Grund des Rechnungsausstellungsdatums zum Scheitern verurteilt ist. Denn die Vorsteuerrückerstattung richtet sich bezüglich…
…kein Erfolg beschieden sein: Eingangs ist festzustellen, dass der unabhängige Finanzsenat bezüglich des hier strittigen Vorsteueranspruches im Rahmen des Umsatzsteuerfestsetzungsverfahrens für den Kalendermonat August 2001 bereits eine abweisende Berufungsentscheidung erlassen hat, da die strittige Vorsteuer auf Grund des Rechnungsausstellungsdatums 31. Juli 2001 zufolge § 20 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Mag. Eva Woracsek und die weiteren Mitglieder Mag. Andreas Stanek, Mag. Walter Labres und Michael Fiala im Beisein der Schriftführerin S. über die Berufungen des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Investitionszuwachsprämie…