…wird, dass vor Erlassung des Einleitungsbescheides am L.G. zu Ur ein gerichtliches Finanzstrafverfahren durchgeführt und in diesem Verfahren eine gerichtliche Voruntersuchung gegen den Bf. eingeleitet worden sei. Nach Ablehnung der Gerichtszuständigkeit durch Ratskammerbeschluss wäre das Verfahren nach § 54 Abs. 4 FinStrG formlos fortzusetzen gewesen…
…vorgelegt worden, obwohl bei Auslandsbeziehungen eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Abgabepflichtigen bestehe (genannter Finanzstrafakt Bl. 138 ff). Über Antrag der Staatsanwaltschaft Graz vom 14. April 1998 fasste die Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Graz zu GZ. RK 41/98 am 28. April 1998 den Beschluss, dass…
…zur subjektiven Tatseite von fahrlässigen Handlungen der Geschäftsführer der A, N und F, aus: Zumindest ab dem Unzuständigkeitsbeschluss der Ratskammer beim Landesgericht für Strafsachen Graz vom 28. April 1998 habe beiden Geschäftsführern klar gewesen sein müssen, dass die österreichische Finanzverwaltung das Vorliegen einer inländischen Umsatzsteuerpflicht…
Das Urteil des EuGH vom 2. April 1998, C-296/95, EMU, sei zur Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (insbesondere auch deren Art. 10) ergangen. Art.10…
…Abs.1 B-VG inkonsequenterweise ein Antragsrecht auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit eines Bundes- oder Landesgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof dem Unabhängigen Finanzsenat (noch?) nicht eingeräumt (wohl aber beispielsweise dem Unabhängigen Verwaltungssenat oder dem Bundesvergabeamt). Der Beschluss der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen vom 28. April 1998…
…weshalb keine ausgeübte unmittelbare finanzstrafbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt vorliegt. In diesem Sinne ist überdies auch - wie ausgeführt - die Entscheidung der Ratskammer des Landesgerichtes Linz ergangen. Selbst aber wenn die von den Gendarmeriebeamten zu verantwortende Durchsuchung der Wohnräumlichkeiten des D H in LS nicht der Justizgewalt…
…zuzurechnen, weshalb keine ausgeübte unmittelbare finanzstrafbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt vorliegt. In diesem Sinne ist überdies auch - wie ausgeführt - die Entscheidung der Ratskammer des Landesgerichtes Linz ergangen. Selbst aber wenn die von den Gendarmeriebeamten zu verantwortenden Durchsuchungen der Wohnräumlichkeiten in A nicht der Justizgewalt zuzurechnen wäre…
…zuzurechnen, weshalb keine ausgeübte unmittelbare finanzstrafbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt vorliegt. In diesem Sinne ist überdies auch - wie ausgeführt - die Entscheidung der Ratskammer des Landesgerichtes Linz ergangen. Selbst aber wenn die von den Gendarmeriebeamten zu verantwortenden Durchsuchungen der Wohnräumlichkeiten in A nicht der Justizgewalt zuzurechnen wäre…
…Beschwerdeführer kritisierte Handeln der Finanzbeamten ist daher der Justizgewalt zuzurechnen, weshalb keine ausgeübte unmittelbare finanzstrafbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt vorliegt. In diesem Sinne ist überdies auch - wie ausgeführt - die Entscheidung der Ratskammer des Landesgerichtes Linz ergangen, an deren Entscheidung samt den diese stützenden Sachverhaltsfeststellungen der Berufungssenatsvorsitzende…
…zuzurechnen, weshalb keine ausgeübte unmittelbare finanzstrafbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt vorliegt. In diesem Sinne ist überdies auch - wie ausgeführt - die Entscheidung der Ratskammer des Landesgerichtes Linz ergangen. Selbst aber wenn die von den Gendarmeriebeamten zu verantwortenden Durchsuchungen der Wohnräumlichkeiten in A nicht der Justizgewalt zuzurechnen wäre…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG Strafanzeige erstattet hat. Die Ratskammer des Landesgerichtes Innsbruck hat am 1. Februar 2006 in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, dass zur Ahndung dieser angezeigten Tat[en] die Gerichte nicht zuständig sind, weil aufgrund zwischenzeitlich ergangener Berufungserledigungen in den betreffenden Abgabenverfahren sich…
…angedeutet werde. Zudem sei ein Finanzstrafverfahren gegen die damaligen Geschäftsführer der Bw. nicht eröffnet worden. Und schließlich sei im Beschluss der Ratskammer des LG für Strafsachen vom 3.5.2000 (Vr) festgestellt worden, dass u.a. bei den beiden Geschäftsführern der Bw. von vornherein jede…
…wurde das Strafverfahren gegen den Geschäftsführer der Nachsichtswerberin, Herrn A.P. allerdings eingestellt und hat die zuständige Ratskammer des Landesgerichts für Strafsachen Wien mit Beschluss xxx vom 3.5.2000 sich mangels Vorsatzes zur Verfolgung des Geschäftsführers wegen der ihm zur Last gelegten Finanzvergehen gem. §…
…zum Schluss, dass lediglich im Jahre 1997 objektiv eine Verkürzung von Umsatzsteuer durch ungerechtfertigte Vornahme einer Umsatzsteuerberichtigung in Höhe von S 921.843,00 (€ 66.993,00) eingetreten sei. Die Ratskammer beim Landesgericht für Strafsachen Wien habe daher mit Beschluss vom 24. November 2004…
…weil die Erledigung des Finanzamtes vom 7. Dezember 2004 mangels tauglichen Bescheidadressaten keine Bescheidqualität erlangt habe. Es fehle an begründenden Verdachtsmomenten und es verstoße die finanzstrafbehördliche Beschlagnahmeanordnung auch gegen die Entscheidung der Ratskammer des Landesgerichtes X. vom 21. Dezember 2004. Mit Bescheid des unabhängigen Finanzsenates…
…weil die Erledigung des Finanzamtes vom 7. Dezember 2004 mangels tauglichen Bescheidadressaten keine Bescheidqualität erlangt habe. Es fehle an begründenden Verdachtsmomenten und es verstoße die finanzstrafbehördliche Beschlagnahmeanordnung auch gegen die Entscheidung der Ratskammer des Landesgerichtes X. vom 21. Dezember 2004. Mit Bescheid des unabhängigen Finanzsenates…
…weil die Erledigung des Finanzamtes vom 7. Dezember 2004 mangels tauglichen Bescheidadressaten keine Bescheidqualität erlangt habe. Es fehle an begründenden Verdachtsmomenten und es verstoße die finanzstrafbehördliche Beschlagnahmeanordnung auch gegen die Entscheidung der Ratskammer des Landesgerichtes X. vom 21. Dezember 2004. Mit Bescheid des unabhängigen Finanzsenates…
…weil die Erledigung des Finanzamtes vom 7. Dezember 2004 mangels tauglichen Bescheidadressaten keine Bescheidqualität erlangt habe. Es fehle an begründenden Verdachtsmomenten und es verstoße die finanzstrafbehördliche Beschlagnahmeanordnung auch gegen die Entscheidung der Ratskammer des Landesgerichtes X. vom 21. Dezember 2004. Mit Bescheid des unabhängigen Finanzsenates…
…Forderung des Finanzamtes wohl auch geltend machen müsste bzw. zur Abdeckung einer allfälligen Steuerschuld an das Finanzamt abtreten würde. Auf Grund einer Mitteilung des Finanzamtes an die Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien würde die Bw. dem Finanzamt nur rund € 3.300,00 schulden…
…7. Jänner 2002 sei der Berufung im Abgabenverfahren teilweise Folge gegeben und die strafbestimmenden Wertbeträge auf einen unter die gerichtliche Zuständigkeit festgelegten Betrag reduziert worden. Daraufhin sei mit Beschluss der Ratskammer des Landesgerichtes X die gerichtliche Unzuständigkeit ausgesprochen und das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren gemäß § 54 Abs…