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UFSK RV/0095-K/061. Überschreiten der Einkommensgrenzen nach § 5 Abs. 1 FLAG 2. Rechtmäßigkeit des Rückforderungsbescheides nach § 26 Abs. 1 FLAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2007

…persönliche oder sonstige Umstände, die zum unrechtmäßigen Bezug geführt haben, sind nicht zu berücksichtigen. Entscheidend ist lediglich, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe nicht gegeben waren. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge (KAB) kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen…

UFSS RV/0423-S/06Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2007

…§ 26 FLAG 1967 rückgefordert werden können - auch dann - wenn die unrichtige Auszahlung der Familienbeihilfe durch einen ausschließlich bei der Behörde zu suchenden Irrtum erfolgt ist. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen im guten Glauben bezogen…

UFSS RV/0632-S/02Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag)im Sinne des §26 FLAG 1967, Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2003

…§ 26 FLAG rückgefordert werden können, -auch dann-wenn die unrichtige Auszahlung der Familienbeihilfe durch ein aussschließlich bei der Behörde zu suchendes Fehlverhalten erfolgt ist. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen im guten Glauben bezogen und…

UFSW RV/1389-W/08Kein Anspruch auf Familienbeihilfe über die vorgesehene Studienzeit inklusive Toleranzsemester hinaus.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2008

…der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger die Beträge objektiv zu Unrecht…

UFSW RV/3173-W/07Rückzahlungsverpflichtung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe (Überweisung durch Finanzamt auf das Konto der Gattin bei vorangegangener Vorausverfügung durch den Beihilfenwerber)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2008

…der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger die Beträge objektiv zu Unrecht…

UFSS RV/0838-S/02Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag), Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2003

… 26 FLAG rückgefordert werden können, -auch dann-wenn die unrichtige Auszahlung der Familienbeihilfe durch ein aussschließlich bei der Behörde zu suchendes Fehlverhalten erfolgt ist. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen im guten Glauben bezogen und…

UFSW RV/2471-W/11Rückforderung von Familienbeihilfe wegen Auslandsaufenthalt der Kinder, Rückzahlungsverpflichtung besteht auch bei fehlerhafter Auszahlung durch Finanzamt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2011

…der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger der Beträge diese zu…

UFSW RV/1436-W/09Familienbeihilfenbezug nach Ausbildungsende
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2009

…Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfe in gutem Glauben bezogen und verbraucht worden sei". Am 24.2.2009 erhob der Bw. ersichtlich einen Vorlageantrag betreffend der…

UFSW RV/0661-W/05Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides - hat der Bw. tatsächlich Familienbeihilfe bezogen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2005

…oder sonstige Umstände, die zum unrechtmäßigen Bezug geführt haben, sind nicht zu berücksichtigen. Entscheidend ist somit lediglich, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe nicht gegeben waren. Auch kann die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfe…

UFSW RV/1145-W/13Rückzahlungsverpflichtung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe (Überweisung durch Finanzamt auf das Konto der Gattin bei vorangegangener Vorausverfügung durch den Beihilfenwerber)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2013

…der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger die Beträge objektiv zu Unrecht…

UFSW RV/2103-W/05Kein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe, wenn die Steuerpflichtige in Spanien beschäftigt ist und sie sich mit Ehegatten und Kindern ständig in Spanien aufhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.11.2007

…bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine im § 46 des FLAG 1967 genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass…

UFSF RV/0063-F/05Berufsausbildung bei versuchtem Antritt zur Prüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2005

…etc, wäre für die Voraussetzungen einer Rückforderung gemäß § 26 FLAG 1967 nicht von Relevanz. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge könnte auch nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen im guten Glauben bezogen und verbraucht worden sind. Diese Einwendung wäre nämlich nur zielführend…

UFSF RV/0084-F/04Kein Anspruch auf Familienbeihilfe nach Ablauf des 26. Lebensjahres bei nur zehntägiger Absolvierung des Präsenzdienstes und anschließender Untauglichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2004

… 26 FLAG rückgefordert werden können,auch dann, wenn die unrichtige Auszahlung der Familienbeihilfe durch ein aussschließlich bei der Behörde zu suchendes Fehlverhalten erfolgt ist. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen im guten Glauben bezogen und…

UFSW RV/1738-W/13Rückforderung nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 auch bei Direktüberweisung der Familienbeihilfe auf das Konto der Tochter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2013

…der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger die Beträge objektiv zu Unrecht…

UFSW RV/1000-W/10Rückforderung der Familienbeihilfe vom Anspruchsberechtigten bei anderem Zahlungsempfänger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2012

…die zum unrechtmäßigen Bezug geführt haben, sind nicht zu berücksichtigen. Entscheidend ist somit lediglich, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe nicht gegeben waren und dass der Anspruchsberechtigte der Kindesvater war. Auch kann die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge nicht mit dem Hinweis abgewendet…

UFSL RV/0748-L/11Qualifikation eines Ausbildungsverhältnisses als Lehrverhältnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2012

…normiert eine objektive Erstattungspflicht zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe. Subjektive Momente wie Verschulden, Gutgläubigkeit, aber auch die Verwendung der Familienbeihilfe sind nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge unerheblich (Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 26 Rz 3 mit Hinweis aus VwGH…

UFSW RV/0956-W/12Abweisung Familienbeihilfe und erhöhter Familienbeihilfe mangels Berufsausbildung bei erheblicher Behinderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2012

…der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger die Beträge objektiv zu Unrecht…

UFSW RV/2413-W/11Rückforderung Familienbeihilfe; Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2011

…persönliche oder sonstige Umstände, die zum unrechtmäßigen Bezug geführt haben, sind nicht zu berücksichtigen. Entscheidend ist lediglich, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe nicht gegeben waren. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge (KAB) kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen…

UFSK RV/0100-K/11Bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze (§ 5 Abs. 2 ASVG) besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2011

…der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger die Beträge objektiv zu Unrecht…

UFSW RV/0466-W/11Rückforderung von Familienbeihilfe wegen Überschreitung der Einkommensgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2011

…der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger die Beträge objektiv zu Unrecht…