…betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Jahre 1996 und 1997, entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber brachte beim Finanzamt im Dezember 1999 zwei Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für…
…Rückzahlung ist das Finanzamt örtlich zuständig, dem die Erhebung der Abgaben vom Einkommen des Antragstellers obliegt. Gemäß Ritz, BAO-Kommentar3 § 240 Rz. 5, 6 zählen Anträge auf Rückzahlung für auf unter § 68 EStG 1988 fallende Bezüge als solche i.S.d. § 240 Abs. 3 BAO…
…April 2008, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 31. März 2008, betreffend die Rückzahlung von Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für den Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis 31. Dezember 2007, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
…Juli 1999 betreffend Rückzahlung gemäß § 240 Abs. 3 BAO aufgehoben wurde. Der aufhebende Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland war somit auf dem Abgabenkonto, auf welchem der Bescheid des Finanzamtes vom 7. Juli 1999 betreffend Rückzahlung gemäß § 240 Abs. 3 BAO verbucht wurde…
…eines Antrags auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer gemäß § 240 BAO für das Jahr 2002 sowie Einkommensteuer für die Jahre 2001 und 2003, entschieden: Die Berufung gegen den Bescheid betreffend Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO wird als unbegründet…
…Beträge bis zum Ablauf dieses Kalenderjahres auszugleichen oder auf Verlangen des Abgabepflichtigen zurückzuzahlen. Gemäß § 240 Abs. 3 BAO hat auf Antrag des Abgabepflichtigen (Abs. 1) die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs…
…Juli 2002/Einlangen beim Finanzamt am 29. Juli 2002 - Antrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO auf Rückzahlung zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für den Zeitraum vom 1. Jänner 1998 bis 31. Dezember 2001 in Höhe von insgesamt S 710.334,20/€ 51.622,00 (davon…
…Abfuhr Verpflichtete, sondern nur das einzelne Mitglied der Agrargemeinschaft, für das die Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, berechtigt. Ein Anspruch auf Rückzahlung gemäß § 240 Abs. 3 BAO besteht aber auch für das jeweilige Mitglied nur, wenn die Ausschüttungsbeträge, für welche Kapitalertragsteuer im Abzugswege einbehalten wurde, nicht zu…
…Berufung wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 4. August 1998 beantragte der Berufungswerber (Bw.) gemäß § 240 Abs. 3 BAO die Rückerstattung der für das Jahr 1995 in Höhe von S 420.518,84 zu Unrecht einbehaltenen Lohnsteuer. Begründend wurde ausgeführt…
…Bruck Eisenstadt Oberwart den oa. Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Lohnsteuer für das Jahr 2005 als verspätet zurück. Begründend führte die Abgabenbehörde I. Instanz aus, gemäß § 240 Abs. 3 BAO könne der Antrag nur bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der…
…den Unterstützungsfonds der Berufungswerberin und Rückzahlung gemäß § 240 Abs. 3 BAO mit nachfolgender Begründung ab: Gemäß § 1 Abs. 3 (2) KStG sind inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts mit ihren Einkünften im Sinne des § 21 Abs. 2 und 3 leg.cit. beschränkt steuerpflichtig. Gemäß § 21 Abs…
…auf welchem der (am 11. Juni 1999 approbierte) Bescheid des Finanzamtes (für Körperschaften) vom 7. Juli 1999 betreffend Rückzahlung gemäß § 240 Abs. 3 BAO verbucht worden sei, zu verbuchen gewesen wäre, was infolge Wegfalles des die Gutschrift bewirkenden Bescheides zu einer Lastschrift in derselben Höhe…
…am 27. März 2003 gestellte Ansuchen um Rückerstattung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für das Kalenderjahr 2002 mit der Begründung abgewiesen wird, dass eine Rückzahlung gemäß § 240 Abs. 3 BAO nicht möglich sei, weil ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat bzw. hatte…
…auf welchem der (am 11. Juni 1999 approbierte) Bescheid des Finanzamtes (für Körperschaften) vom 7. Juli 1999 betreffend Rückzahlung gemäß § 240 Abs. 3 BAO verbucht worden sei, zu verbuchen gewesen wäre, was infolge Wegfalles des die Gutschrift bewirkenden Bescheides zu einer Lastschrift in derselben Höhe…
…Folge gegeben. Dieser Bescheid wird aufgehoben. b) Der Berufung gegen den Aufhebungsbescheid gemäß § 299 BAO vom 14. November 2007 betreffend den Bescheid vom 25.9.2007 über eine Rückzahlung gemäß § 240 Abs. 3 BAO in Höhe von Euro 6.040,93 wird Folge gegeben. Dieser…
…240 Abs. 3 BAO durch das zuständige Finanzamt wird nur herbeigeführt, wenn keine Entlastungsmöglichkeit im Rahmen einer Veranlagung besteht und hierüber eine entsprechende Erklärung abgegeben wird. Im Falle einer Veranlagung kann die Entlastung im Rahmen der vorzunehmenden Veranlagung erfolgen, wenn keine Rückzahlung gemäß § 240 Abs…
…binnen offener Frist gestellt. Örtlich zuständig für das Verfahren über die Rückzahlung sei gemäß § 240 Abs. 3 BAO letzter Absatz das Finanzamt, dem die Erhebung der Abgaben vom Einkommen des Antragstellers obliege. Dem Finanzamt Eisenstadt komme im vorliegenden Fall keine Zuständigkeit gemäß § 13a AVOG zu…
…vom 23. Mai 2001, betreffend Rückzahlung von Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 1997, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es…
…2002, betreffend Rückzahlung von Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch…
…in der Folge akzeptiert und die bereits erhobenen Berufungen zurückgenommen. Nach Abschluss dieser Verfahren stellte die Bw. mit Schriftsatz vom 16.4.2012 den Antrag auf Rückzahlung der KESt gemäß § 240 Abs. 3 BAO. In dem ausführlichen und mit Beilagen dokumentierten Anbringen begründete die Bw…