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UFSW RV/0553-W/02Entsteuerung des versteuerten Teiles einer Rückstellung für Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer, Berücksichtigung des Ergebnisses einer Organgesellschaft bei der Berechnung des Mindestgewinnes gemäß § 17 Abs. 3 KStG, Drohverlustrückstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2005

…Dotierung der Rückstellung für Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer hinzurechnete. Von diesem Betrag (Gewinn vor Dotierung) hat die Bw. 15 % errechnet (= "Mindestgewinn") und den Hinzurechnungsbetrag wie folgt ermittelt: Vom Mindestgewinn wurden folgende Beträge außerbilanzmäßig abgezogen: der steuerrechtliche Gewinn der Abteilung Leben, der steuerliche Verlust der Organtochter…

UFSW RV/0176-W/02Abteilungsweise oder unternehmensbezogene Berechnung des Mindestgewinnes gemäß § 17 Abs. 3 KStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2003

…folgenden Bilanzstichtag oder in dem auf die Beschluss- fassung folgenden Kalenderjahr - den einzelnen Versicherungsnehmern gutzuschreiben oder - bis zum Ende des auf die Beschlussfassung folgenden Kalenderjahres bar auszuzahlen oder - auf fällig werdende Prämien anzurechnen sind. 3. Die ausschließliche Verwendung der Rückstellungen für Prämienrückerstattungen (Gewinnbeteiligungen) im Lebens-…

UFSW RV/0120-W/02Berechnung des Mindestgewinnes bei Versicherungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004

…Beschlussfassung folgenden Bilanzstichtag oder in dem auf die Beschlussfassung folgenden Kalenderjahr den einzelnen Versicherungsnehmern gutzuschreiben oder bis zum Ende des auf die Beschlussfassung folgenden Kalenderjahres bar auszuzahlen oder auf fällig werdende Prämien anzurechnen sind. 3. Die ausschließliche Verwendung der Rückstellungen für Prämienrückerstattungen (Gewinnbeteiligungen) im Lebens-…

UFSW RV/0059-W/02Berechnung des Mindestgewinnes bei Versicherungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2004

…Beschlussfassung folgenden Bilanzstichtag oder in dem auf die Beschlussfassung folgenden Kalenderjahr den einzelnen Versicherungsnehmern gutzuschreiben oder bis zum Ende des auf die Beschlussfassung folgenden Kalenderjahres bar auszuzahlen oder auf fällig werdende Prämien anzurechnen sind. 3. Die ausschließliche Verwendung der Rückstellungen für Prämienrückerstattungen (Gewinnbeteiligungen) im Lebens-…

UFSK RV/0155-K/07Steuerliche Beurteilung von Pensionszusagen und Rückdeckungsversicherungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2009Teil 2/2

…Die Dotierung der Rückstellungen auf Grund der Pensionszusagen gegenüber JD . und SD . betrug zusammen rund S 762.000,-- (2001), € 57.000,-- (2002) und € 61.000,-- (2003). Die Dotierung der (unstrittigen) Pensionsrückstellung für den Geschäftsführer schlug da bereits mit rund S 750.000,-- (2001…

UFSG RV/0480-G/07Aktivierung einer fondsgebundenen Er- und Ablebensversicherung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2008

…Rückdeckungsversicherungen sind in Höhe des Deckungskapitals (einschließlich Gewinnbeteiligung) anzusetzen (Rz 2361 EStR). Wie in der Berufung ausgeführt wird, kann dies im Fall der Anwendung des strengen Niederstwertprinzips nur für Versicherungen gelten, deren Deckungskapital Beträge umfasst, die dem Versicherungsnehmer bereits zugewiesen wurden und die im Zuge…

UFSL RV/1126-L/07Außerbetriebliches Vermögen beim Kauf von Futures und Optiones durch eine Kapitalgesellschaft mit dem Betriebsgegenstand "Versicherungsmakler".
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2011Teil 2/2

…Verträge zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern vermittelt. Sie stellt eine Art "treuhändischer Sachwalter" dar. Die Bw. ist daher nicht an die für Versicherungsunternehmen geltenden strengen Regelungen für den Kundenschutz gebunden, der mit den von den Versicherungsunternehmen abgeschlossenen Versicherungsverträgen im Zusammenhang steht. Ein Vergleich zwischen der Bw…

UFSW RV/0183-W/02Berechnung des Mindestgewinnes bei Versicherungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004

…der Kennzahl 629: S 19,526.054,- statt S 20.053.61,-1 lt. Erklärung 4. zu geringe Afa (Folgeproblem aus der Übertragung stiller Rücklagen auf Gebäude infolge Anwendung der Einheitstheorie bei bebauten Grundstücken). 5. Nicht erfolgte Entsteuerung des versteuerten Teiles der Rückstellung für Gewinnbeteiligung…

UFSI RV/0635-I/02Zeitpunkt der Auflösung einer Rückstellung für Umweltschutzanlagen und Behandlung von "Genussrechtskapital" als Eigen- oder Fremdkapital
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.12.2004Teil 1/2

…1998 eine Rückstellung für Umweltkosten Nachbarn in Höhe von 2,500.000 S aus. Die Rückstellungsbildung sei im Jahr 1992 im Zusammenhang mit einem Betriebsanlagegenehmigungsverfahren gemäß § 81 GewO erfolgt. In diesem Verwaltungsverfahren gehe es um die Genehmigung zweier Produktionsmaschinen (Müller-Pressen). Aufgrund der seinerzeitigen Lärmbelästigungen…

UFSW RV/2111-W/02Fremdüblichkeit von Pensionsrückstellungen anlässlich betrieblicher Pensionszusagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.09.2007Teil 2/3

…jeder Grundlage. Für die vergleichende Gegenüberstellung der Pensionszusage zur Gewinnsituation des Unternehmens sei der Rückstellungsbetrag in Höhe von S 3,536.000,00 deshalb auf sechs Jahre linear verteilt worden sei, weil über sechs Geschäftsjahre (1992 bis 1997) die aufwandswirksame Bilanzierung der Rückstellung erfolgt sei.…

UFSI RV/0203-I/06Behandlung von "Genussrechtskapital" als Eigen- oder Fremdkapital; Scheingeschäft im Hinblick auf ein auf die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 Abs. 1 Z 3 KStG aufbauendes Steuersparmodell
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.12.2009Teil 1/2

…Jahresabschluss 1998 eine Rückstellung für Umweltkosten Nachbarn in Höhe von 2,500.000 S aus. Die Rückstellungsbildung sei im Jahr 1992 im Zusammenhang mit einem Betriebsanlagegenehmigungsverfahren gemäß § 81 GewO erfolgt. In diesem Verwaltungsverfahren gehe es um die Genehmigung zweier Produktionsmaschinen. Aufgrund der seinerzeitigen Lärmbelästigungen sei…

UFSW RV/1402-W/06Pensionszusage als verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2009

…Übervorsorge), sodass in Höhe der Bildung der Rückstellung für diese Pensionsanwartschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt worden sei. Die Betriebsprüfung gehe bei den GF-Bezügen von völlig falschen Zahlen aus. Der Gesellschafter-GF A habe seit Unternehmensgründung im Jahre 1999 folgende Tätigkeiten wahrgenommen:Gesamte Betriebsorganisation, Kundenakquirierung…

UFSI RV/0635-I/02Zeitpunkt der Auflösung einer Rückstellung für Umweltschutzanlagen und Behandlung von "Genussrechtskapital" als Eigen- oder Fremdkapital
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.12.2004Teil 2/2

…Gewinnbeteiligung mit Mindest- und Höchstgrenzen handelt. Es ist daher - von der Zinskomponente abgesehen - in diesen Fällen immer auch eine Gewinnkomponente erforderlich, die aber gerade im Streitfall nicht gegeben ist. Mit dem Holding Genussrecht war auch keine Beteiligung am Liquidationsgewinn der Gesellschaft, dem weiteren Erfordernis für…

UFSW RV/1888-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005

…oben genannten Verfahren als schlecht zu bezeichnen gewesen. Eine Rückstellung für Prozesskosten kann nur gebildet werden, wenn am Bilanzstichtag bereits ein Prozess läuft und ernstahft damit zu rechnen ist, dass dem Steuerpflichtigen durch den Ausgang des Prozesses besondere Aufwendungen erwachsen. Auf Grund der Ausführungen Dr…

UFSW RV/0776-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwet ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005

…oben genannten Verfahren als schlecht zu bezeichnen gewesen. Eine Rückstellung für Prozesskosten kann nur gebildet werden, wenn am Bilanzstichtag bereits ein Prozess läuft und ernstahft damit zu rechnen ist, dass dem Steuerpflichtigen durch den Ausgang des Prozesses besondere Aufwendungen erwachsen. Auf Grund der Ausführungen Dr…

UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 1/3

…Dr. G also von Hr. P die Vereinbarung für zukünftige Bilanzen bestätigen lassen sollen und ausgerechnet auf einer Honorarnote, welche nicht bezahlt worden ist und auch mit den Betrieben des Hr. P nichts zu tun hat. Aufgrund der Aussagen von Dr. Ni und Hr. P…

UFSW RV/0355-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006

…oben genannten Verfahren als schlecht zu bezeichnen gewesen. Eine Rückstellung für Prozesskosten kann nur gebildet werden, wenn am Bilanzstichtag bereits ein Prozess läuft und ernstahft damit zu rechnen ist, dass dem Steuerpflichtigen durch den Ausgang des Prozesses besondere Aufwendungen erwachsen. Auf Grund der Ausführungen Dr…

UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 1/3

…Dr. G also von Hr. P die Vereinbarung für zukünftige Bilanzen bestätigen lassen sollen und ausgerechnet auf einer Honorarnote, welche nicht bezahlt worden ist und auch mit den Betrieben des Hr. P nichts zu tun hat. Aufgrund der Aussagen von Dr. Ni und Hr. P…

UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 1/3

…Dr. G also von Hr. P die Vereinbarung für zukünftige Bilanzen bestätigen lassen sollen und ausgerechnet auf einer Honorarnote, welche nicht bezahlt worden ist und auch mit den Betrieben des Hr. P nichts zu tun hat. Aufgrund der Aussagen von Dr. Ni und Hr. P…

UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 1/3

…Dr. G also von Hr. Pe die Vereinbarung für zukünftige Bilanzen bestätigen lassen sollen und ausgerechnet auf einer Honorarnote, welche nicht bezahlt worden ist und auch mit den Betrieben des Hr. Pe nichts zu tun hat. Aufgrund der Aussagen von Dr. Ni und Hr. Pe…