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UFSW RV/2348-W/05Wann erfolgt die fristenauslösende Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Bescheides bei Hinterlegung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2006

…die allfällige Annahmeverweigerung 3. den Hinterlegungsort zu beurkunden. Weiters ist der Beginn der Abholfrist anzugeben. Hier wurde das Datum 30. Mai 2005 eingetragen. Nach ständiger Rechtsprechung ist der vom Zusteller erstellte Zustellnachweis (Rückschein) eine öffentliche Urkunde, die den Beweis dafür erbringt, dass die Zustellung vorschriftsmäßig…

UFSL RV/0344-L/02Zwar ist der Einwand der Unrichtigkeit des Zustellnachweises möglich, jedoch ist der Gegenbeweis zu erbringen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004

…den Zurückweisungsbescheid vom 15. April 1998 ersatzlos aufzuheben. Mit Berufungsvorentscheidung vom 29. Mai 1998 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Dem Finanzamt liege ein vom Bw. unterschriebener Rückschein vor, wonach hervorgehe, dass er die Bescheide vom 24. April 1997 am 28. April 1997 erhalten habe…

UFSI RV/0064-I/04Zustellung durch Hinterlegung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2004

…Mit Berufungsvorentscheidung vom 11. Juli 1994 wurde die Berufung des Dr.X.Y. gegen den Einkommensteuerbescheid 1991 als unbegründet abgewiesen. Nach dem im Akt befindlichen Rückschein (Formular 4 zu § 22 des Zustellgesetzes) wurde diese Berufungsvorentscheidung (Verf. 40) nach einem Zustellversuch am 14. Juli 1994 an…

UFSW RV/1250-W/03Urkunden und Beweismittel; Zeugenaussagen von Amtspersonen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.03.2004

…Grund der Abwesenheit z.B. Geschäftsreisen, Urlaub oder Krankheit zu machen. Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung mache als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es sei Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet seien…

UFSW RV/3039-W/02Wirksamkeit einer Zustellung durch Hinterlegung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2004

…sind. Die Meinung, dass ein unheilbarer Zustellmangel vorliege, solange die Behörde nicht einen - von der Bw. unterschriebenen - Rückschein der Bw. vorgelegt habe, ist unzutreffend. Entgegen dem Vorbringen der Bw. befindet sich der Rückschein, auf dem die Hinterlegung ordnungsgemäß durch den Zusteller bestätigt ist, sehr wohl…

UFSW RV/1580-W/06Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Einbringung einer Berufung gegen einen Zurückweisungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2008

…Jahre 2002 bis 2004, Umsatzsteuerfestsetzungen für die Monate Jänner bis September 2005 sowie Vorauszahlungen betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2006, welche laut Rückscheinen mit Beginn der Abholfrist am 23. Februar 2006 (E-Akt 2004/ S 10-14) beim Zustellpostamt hinterlegt worden sind, erhob der Bw…

UFSW RV/0465-W/11Zurückweisung einer verspätet eingebrachten Berufung infolge ordnungsgemäßer Zustellung durch Hinterlegung des Bescheides betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe; Zurückweisung eines Antrages auf Familienbeihilfe wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2011

…für deren Sohn A, geboren am xx sowohl Familienbeihilfe als auch den Kinderabsetzbetrag für die Monate August 2005 bis April 2008 zurück. Laut dem im Familienbeihilfenakt aufliegenden Rückschein wurde am 22. Jänner 2010 ein Zustellversuch des betreffenden Rückforderungsbescheides vorgenommen und in weiterer Folge eine Verständigung…

UFSW RV/0359-W/02Verdeckte Ausschüttung iZm Scheinrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2006Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., 1xxx Wien, T-Gasse xx, vertreten durch NOVACOUNT Wirtschaftstreuhand GmbH, 1180 Wien, Vinzenzgasse 16, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 1994 und 1995 sowie Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs…

UFSL RV/0609-L/11Rechtzeitigkeit eines Vorlageantrages nach Ersatzzustellung der Berufungsvorentscheidung an eine Mitbewohnerin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2012

…sowie die Begründung - jeweils adressiert an "K M u. N T", zugestellt an die Adresse des gemeinsamen Zustellungsbevollmächtigten Ing. T N in yyyy SE - wurden laut Rückscheinen (Rsb-Briefe) am 14. Dezember 2010 von der Mitbewohnerin des Zustellungsbevollmächtigten, Frau I P, persönlich in Empfang genommen…

UFSW FSRV/0113-W/04Beschuldigter behauptet, keine Hinterlegungsanzeige gefunden zu haben; Zustellung sei daher nicht erfolgt; er behauptet nicht, abwesend gewesen zu sein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.02.2005

…04/0033). Die Behauptung des Empfängers, eine Hinterlegungsanzeige sei "zu keinem Zeitpunkt vorgefunden" worden, enthält implizit die Bestreitung der Richtigkeit der Angaben des Zustellers im Rückschein, die Verständigung von der Hinterlegung sei in das Hausbrieffach eingelegt worden. Die vom Zusteller erstellten Zustellnachweise sind öffentliche Urkunden…

UFSZ3K ZRV/0207-Z3K/08Mineralöl - Verkehr unter Steueraussetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)08.01.2010Teil 2/2

Die in der Anlage B genannten Lieferungen erfolgten zwischen 26. November 2004 und 25. Mai 2005. Für alle Sendungen wurden die Rückscheine mit der Empfangsbestätigung an die Bf. übermittelt. Die Bf. konnte vorerst von einer ordnungsgemäßen Erledigung des innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahrens ausgehen. Erst mit Schreiben vom…

UFSW RV/1775-W/121. Zurückweisung wegen verspäteter Einbringung der Berufung 2. Eintrag im Postausgangsbuch ist kein Beweis der tatsächlichen Postaufgabe an diesem Tag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2013

…Das Finanzamt erließ den Bescheid betreffend die Einkommensteuer am 29. Juni 2011 und stellte den Bescheid mit Zustellnachweis zu. Auf dem Rückschein war ersichtlich, dass der Bescheid von einem Dienstnehmer der steuerlichen Vertretung am 1. Juli 2011 übernommen worden war. Der Bw erhob gegen diesen…

UFSW RV/2728-W/13Zurückweisung wegen verspäteter Einbringung eines Vorlageantrages (Abweisung).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013

…Stellungnahme der amtlichen Bodenschätzung eingeholt und wurde die Berufung mit ausführlich begründeter Berufungsvorentscheidung am 18. Juli 2013 als unbegründet abgewiesen. Die Zustellung erfolgte mit Rückschein an den Berufungswerber, welcher diesen am 23. Juli 2013 als Empfänger unterfertigte. Der gegen die Berufungsvorentscheidung eingebrachte Vorlageantrag wurde am…

UFSL RV/1145-L/11Zurückweisung eines neuerlichen Nachsichtsansuchens wegen entschiedener Sache.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2013

…wurde dem Berufungswerber die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2004 in Höhe von 528,75 € vorgeschrieben. Dieser laut Rückschein am 20.10.2010 zugestellte Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit Eingabe vom 14.12.2010 beantragte der Berufungswerber die gänzliche Nachsicht der…

UFSL RV/0823-L/11Verschuldensprüfung bei Irrtum über den Zeitpunkt der Zustellung eines Bescheides.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2013

…in Anspruch genommen. Die Zustellung dieses Bescheides erfolgte mit RSa-Brief. Die Sendung wurde anlässlich der Zustellung am 14.1.2011 (Freitag) von der Berufungswerberin persönlich übernommen und die Übernahme am Rückschein bestätigt. Die Frist zur Einbringung einer Berufung gegen diesen Bescheid endete daher am…

UFSG RV/0584-G/10Verspätete Berufung bei unbescheinigter Bescheidzustellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2013

…nicht in Anzug gebracht. Nach dem elektronischen Datenbestand der Erstbehörde erfolgte eine unbescheinigte "Normalzustellung" des Bescheides (ohne Rückschein). In einer am 15.Juli 2009 beim Finanzamt X (FA) persönlich eingereichten Berufung gegen den "Jahresausgleich 2008" mit dem Vermerk "Zustellung RSA 19.V.2009" (Datum später…

UFSI RV/0600-I/12Berufung des Vollstreckungsschuldners gegen einen Pfändungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2013

…angeschlossen war, wurde der Bw. jede Verfügung über die gepfändete Forderung sowie die Einziehung der Forderung untersagt. Laut Rückschein erfolgte die Zustellung an die Bw. am 30.5.2012. In der gegen den Pfändungsbescheid erhobenen Berufung vom 27.6.2012 wendete die Bw. ein, dass…

UFSI RV/0597-I/12Berufung des Vollstreckungsschuldners gegen einen Pfändungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2013

…jede Verfügung über die gepfändete Forderung sowie die Einziehung der Forderung untersagt. Laut Rückschein erfolgte die Zustellung an die Bw. am 30.5.2012. Am 27.7.2012 wurde von der Drittschuldnerin ein Betrag in Höhe von 9.141 € an das Finanzamt entrichtet. In…

UFSL RD/0004-L/12Zurückweisung eines Devolutionsantrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.01.2013

…entschiedener Sache zurück. Die Zustellung dieses Bescheides wurde mit einem vom Finanzamt erstellten RSb-Brief veranlasst. Laut im Akt erliegendem Rückschein wurde am 8.3.2012 ein (erfolgloser) Zustellversuch unternommen. Eine Verständigung über die Hinterlegung der Sendung wurde in das Hausbrieffach eingelegt. Die Sendung wurde…

UFSI RV/0041-I/11Zustellung durch Hinterlegung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2012

…Die Veranlagung für das genannte Jahr erfolgte mit Bescheid vom 2.12.2009. Nach dem im Akt befindlichen Rückschein (Formular 4 zu § 22 des Zustellgesetzes) wurde der Bescheid nach einem Zustellversuch am 7.12.2009 an der Anschrift X-Straße 18 B beim Postamt 6012…