…die allfällige Annahmeverweigerung 3. den Hinterlegungsort zu beurkunden. Weiters ist der Beginn der Abholfrist anzugeben. Hier wurde das Datum 30. Mai 2005 eingetragen. Nach ständiger Rechtsprechung ist der vom Zusteller erstellte Zustellnachweis (Rückschein) eine öffentliche Urkunde, die den Beweis dafür erbringt, dass die Zustellung vorschriftsmäßig…
…den Zurückweisungsbescheid vom 15. April 1998 ersatzlos aufzuheben. Mit Berufungsvorentscheidung vom 29. Mai 1998 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Dem Finanzamt liege ein vom Bw. unterschriebener Rückschein vor, wonach hervorgehe, dass er die Bescheide vom 24. April 1997 am 28. April 1997 erhalten habe…
…Mit Berufungsvorentscheidung vom 11. Juli 1994 wurde die Berufung des Dr.X.Y. gegen den Einkommensteuerbescheid 1991 als unbegründet abgewiesen. Nach dem im Akt befindlichen Rückschein (Formular 4 zu § 22 des Zustellgesetzes) wurde diese Berufungsvorentscheidung (Verf. 40) nach einem Zustellversuch am 14. Juli 1994 an…
…Grund der Abwesenheit z.B. Geschäftsreisen, Urlaub oder Krankheit zu machen. Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung mache als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es sei Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet seien…
…sind. Die Meinung, dass ein unheilbarer Zustellmangel vorliege, solange die Behörde nicht einen - von der Bw. unterschriebenen - Rückschein der Bw. vorgelegt habe, ist unzutreffend. Entgegen dem Vorbringen der Bw. befindet sich der Rückschein, auf dem die Hinterlegung ordnungsgemäß durch den Zusteller bestätigt ist, sehr wohl…
…Jahre 2002 bis 2004, Umsatzsteuerfestsetzungen für die Monate Jänner bis September 2005 sowie Vorauszahlungen betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2006, welche laut Rückscheinen mit Beginn der Abholfrist am 23. Februar 2006 (E-Akt 2004/ S 10-14) beim Zustellpostamt hinterlegt worden sind, erhob der Bw…
…für deren Sohn A, geboren am xx sowohl Familienbeihilfe als auch den Kinderabsetzbetrag für die Monate August 2005 bis April 2008 zurück. Laut dem im Familienbeihilfenakt aufliegenden Rückschein wurde am 22. Jänner 2010 ein Zustellversuch des betreffenden Rückforderungsbescheides vorgenommen und in weiterer Folge eine Verständigung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., 1xxx Wien, T-Gasse xx, vertreten durch NOVACOUNT Wirtschaftstreuhand GmbH, 1180 Wien, Vinzenzgasse 16, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 1994 und 1995 sowie Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs…
…sowie die Begründung - jeweils adressiert an "K M u. N T", zugestellt an die Adresse des gemeinsamen Zustellungsbevollmächtigten Ing. T N in yyyy SE - wurden laut Rückscheinen (Rsb-Briefe) am 14. Dezember 2010 von der Mitbewohnerin des Zustellungsbevollmächtigten, Frau I P, persönlich in Empfang genommen…
…04/0033). Die Behauptung des Empfängers, eine Hinterlegungsanzeige sei "zu keinem Zeitpunkt vorgefunden" worden, enthält implizit die Bestreitung der Richtigkeit der Angaben des Zustellers im Rückschein, die Verständigung von der Hinterlegung sei in das Hausbrieffach eingelegt worden. Die vom Zusteller erstellten Zustellnachweise sind öffentliche Urkunden…
Die in der Anlage B genannten Lieferungen erfolgten zwischen 26. November 2004 und 25. Mai 2005. Für alle Sendungen wurden die Rückscheine mit der Empfangsbestätigung an die Bf. übermittelt. Die Bf. konnte vorerst von einer ordnungsgemäßen Erledigung des innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahrens ausgehen. Erst mit Schreiben vom…
…Das Finanzamt erließ den Bescheid betreffend die Einkommensteuer am 29. Juni 2011 und stellte den Bescheid mit Zustellnachweis zu. Auf dem Rückschein war ersichtlich, dass der Bescheid von einem Dienstnehmer der steuerlichen Vertretung am 1. Juli 2011 übernommen worden war. Der Bw erhob gegen diesen…
…Stellungnahme der amtlichen Bodenschätzung eingeholt und wurde die Berufung mit ausführlich begründeter Berufungsvorentscheidung am 18. Juli 2013 als unbegründet abgewiesen. Die Zustellung erfolgte mit Rückschein an den Berufungswerber, welcher diesen am 23. Juli 2013 als Empfänger unterfertigte. Der gegen die Berufungsvorentscheidung eingebrachte Vorlageantrag wurde am…
…wurde dem Berufungswerber die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2004 in Höhe von 528,75 € vorgeschrieben. Dieser laut Rückschein am 20.10.2010 zugestellte Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit Eingabe vom 14.12.2010 beantragte der Berufungswerber die gänzliche Nachsicht der…
…in Anspruch genommen. Die Zustellung dieses Bescheides erfolgte mit RSa-Brief. Die Sendung wurde anlässlich der Zustellung am 14.1.2011 (Freitag) von der Berufungswerberin persönlich übernommen und die Übernahme am Rückschein bestätigt. Die Frist zur Einbringung einer Berufung gegen diesen Bescheid endete daher am…
…nicht in Anzug gebracht. Nach dem elektronischen Datenbestand der Erstbehörde erfolgte eine unbescheinigte "Normalzustellung" des Bescheides (ohne Rückschein). In einer am 15.Juli 2009 beim Finanzamt X (FA) persönlich eingereichten Berufung gegen den "Jahresausgleich 2008" mit dem Vermerk "Zustellung RSA 19.V.2009" (Datum später…
…angeschlossen war, wurde der Bw. jede Verfügung über die gepfändete Forderung sowie die Einziehung der Forderung untersagt. Laut Rückschein erfolgte die Zustellung an die Bw. am 30.5.2012. In der gegen den Pfändungsbescheid erhobenen Berufung vom 27.6.2012 wendete die Bw. ein, dass…
…jede Verfügung über die gepfändete Forderung sowie die Einziehung der Forderung untersagt. Laut Rückschein erfolgte die Zustellung an die Bw. am 30.5.2012. Am 27.7.2012 wurde von der Drittschuldnerin ein Betrag in Höhe von 9.141 € an das Finanzamt entrichtet. In…
…entschiedener Sache zurück. Die Zustellung dieses Bescheides wurde mit einem vom Finanzamt erstellten RSb-Brief veranlasst. Laut im Akt erliegendem Rückschein wurde am 8.3.2012 ein (erfolgloser) Zustellversuch unternommen. Eine Verständigung über die Hinterlegung der Sendung wurde in das Hausbrieffach eingelegt. Die Sendung wurde…
…Die Veranlagung für das genannte Jahr erfolgte mit Bescheid vom 2.12.2009. Nach dem im Akt befindlichen Rückschein (Formular 4 zu § 22 des Zustellgesetzes) wurde der Bescheid nach einem Zustellversuch am 7.12.2009 an der Anschrift X-Straße 18 B beim Postamt 6012…