Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 5. Mai 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 5. April 2000 über die Rückforderung erstatteter Einkommensteuer (Lohnsteuer) gem. § 108 Abs. 7 EStG 1988 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Rückforderung erstatteter Einkommensteuer (Lohnsteuer) gem. § 108 Abs. 7 EStG 1988 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…
…für den 3. und 11. Bezirk, den Gerichtsbezirk Schwechat und die Stadtgemeinde Gerasdorf in Wien betreffend die Rückforderung erstatteter Einkommensteuer (Lohnsteuer) gem § 108 Abs 7 EStG 1988 entschieden: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen, in eventu auch abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt betreffend Rückforderung erstatteter Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß § 108 Abs. 7 EStG 1988 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt betreffend Rückforderung erstatteter Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß § 108 Abs. 7 EStG 1988 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf betreffend Rückforderung erstatteter Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß § 108 Abs. 7 EStG 1988 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…Mittels teilstattgebender Berufungsvorentscheidung kam das Finanzamt dem Begehren des Berufungswerbers hinsichtlich der Werbungskosten nach. Hinsichtlich der begehrten Sonderausgaben wurde auf die Begründung im Zuge des Berufungsverfahrens betreffend die Rückforderung erstatteter Einkommensteuer (Bescheid vom 7. November 2002) verwiesen. Daraufhin beantragte der Einschreiter die Entscheidung über die…
…bleibt. Erstattete (rückgezahlte) Pflichtbeiträge stellen (als rückgängig gemachte Werbungskosten) zur Gänze Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar, sofern diese Pflichtbeiträge - auch nur teilweise - auf Grund des Vorliegens von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit einzubehalten bzw. zu entrichten waren (vgl. Fellner, in: Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, Rz…
…existent zu behandeln sei, sofern keine Rückforderung durch den Haftenden erfolge. Die Praxis der Verwaltung gehe, den Weg, diese Einkommensteile nicht mehr im Verfahren aufzunehmen. Die Herausnahme der Einkommensteile, für welche der Gesamtschuldner die Einkommensteuer in Form von Lohnsteuer bereits entrichtet habe, entspreche dem Grundsatz…
… 216 BAO die Erlassung eines Abrechnungsbescheides, der darüber abspreche, dass die Verbuchung vom 29. Juli 2008 "Festsetzung Lohnsteuer 1995 (Fälligkeitstag: 15. Jänner 1996) zahlbar bis 5. September 2008 € 35.007,90" unrichtig gewesen sei. Gemäß § 216 BAO sei auf Antrag des Abgabepflichtigen über die…
…Festzuhalten ist, dass aus der abweisenden Berufungsentscheidung vom 11. August 2000 betreffend Rückforderung von in den Jahren 1992 bis 1998 erstatteter Einkommen-(Lohn)steuer vom 15. Dezember 1999 unter Hinweis auf die zur GZ RV/375-17/02/99 ergangenen Berufungsentscheidung vom 10. August 2000…
…amerikan. Konzerngesellschaft der X. GmbH in Österreich Vertragspartner, und war der inländ. Dienstgeber nicht zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer verpflichtet und auch nicht berechtigt. Dies insbesondere auch deshalb, da der inländ. Dienstgeber weder über den (genauen) Zahlungsfluss noch dessen (genaue) Höhe informiert war, ebenso…
…Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Ewald Kapeller gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO)…
…Mai 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2007 entschieden: Der Berufung wird (im Umfang der Berufungsvorentscheidung) teilweise stattgegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) beantragte…
…Februar 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 4. Februar 2000 betreffend Rückforderung zu Unrecht erstatteter Lohnsteuer entschieden: Der Berufung wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 4. August 1998 beantragte der Berufungswerber (Bw.) gemäß § 240 Abs…
…unter Berücksichtigung von geltend gemachten Werbungskosten und Sonderausgaben eine Einkommensteuer in Höhe von 420.518,84 ATS ermittelte. Auf diese Einkommensteuer wurde die Lohnsteuer in Höhe von 481.719,20 ATS angerechnet und die Einkommensteuer in Form einer Gutschrift in Höhe von 61.200,00…
…August 2001 des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für das Jahr 2000 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 1. Juni 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 15.7.2004 Folge gegeben. Das Mehrbegehren wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist…
…Februar 2002 des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer für das Jahr 2001 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…November 2003 des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Wiener Neustadt betreffend Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer für das Jahr 2003 vom 28. Oktober 2003 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…