…8/16/17 betreffend Rückforderung von erhöhter Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Jänner 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der im Dezember 1982 geborene Berufungswerber (Bw.) bezog erhöhte Familienbeihilfe und Kindergeld…
…nbsp; Strittig ist, ob die Berufungswerberin (Bw.) zu Unrecht erhöhte Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbeträge (KAB) für den Zeitraum Mai 2001 bis Februar 2003 sowie vom Juli 2003 bis Juni 2005 für ihre behinderte Tochter A bezogen hat. Die Bw. hat zwei Töchter und einen Sohn…
…sondern gegebenenfalls um ein Versehen Ihrerseits handelt, ist eine Rückforderung unmöglich. Es waren also keinesfalls "zu Unrecht bezogene Bezüge"! Das erhöhte Geld wird und wurde ausschließlich fur medizinische Zwecke verwendet und dringend benötigt: - zusätzliche Medizinkosten (Arzt, Medikamente) - meine Tochter kann aufgrund der Epilepsie und ihres…
…besserte sich alles in allem d. Zustand der Haut und der Amtsarzt stellte scheinbar ein negatives Gutachten aus, dass 1998 vom FA 1220 die erhöhte FB-Zahlung abgelehnt wurde. Von der Therapie beim Frauen-Notruf wusste er allerdings nichts, da wir auch sehr schnell "abgehandelt…
…als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Sachverhalt: Mit Bescheid vom 10.04.2007 hat das Finanzamt vom Berufungswerber (Bw.) betreffend seine Tochter N.J. (geboren 1985) die (erhöhte) Familienbeihilfe für den Zeitraum Jänner 2006 bis April 2007 gemäß § 26 Abs. 1 des…
…und das Kindergeld für den Zeitraum Februar bis Dezember 2012 zurück. Am 5.3.2013 langte eine lediglich von der Mutter unterschriebene Berufung beim Finanzamt ein. Die Begründung der Rückforderung beträfe nur gesunde Kinder und die normale Familienbeihilfe und gälte nicht für die erhöhte Familienbeihilfe…
…vom 2. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 5. Mai 2004 betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbeträgen (KAB) für den Zeitraum 1. August 2000 bis 31. Juli 2001 für den Sohn S*** entschieden: Der Berufung wird stattgegeben…
…Bw., F., gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln betreffend Rückforderung der (erhöhten) Familienbeihilfe für den Monat August 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob das Finanzamt zu Unrecht von der Berufungswerberin (Bw.), geb…
…vom 29. Mai 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 18. Mai 2006 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für das Kind x, für die Zeit vom 1.5.2004 bis 30.6.2006 in Höhe von insgesamt 9.158, 20 € entschieden…
…2010 betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Februar bis Mai 2010 für das Kind A, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die Berufungswerberin (Bw.) zu Unrecht Familienbeihilfe (FB) i…
…gegen den Bescheid betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe und erhöhter Familienbeihilfe ab Juli 2010 wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Der Berufung gegen den Bescheid betreffend Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum Jänner 2002 bis…
…vom 24. Oktober 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. September 2006 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. September 2004 bis 31. Dezember 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im…
…Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 17. Mai 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 20. April 2005 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Mai 2003 bis 30. September 2003 und 1. April 2004 bis 31…
…7,2001, 4 Ob 145/01d; 13.3.2002, 4 Ob 44/02b). Zu beachten ist dabei aber, dass sowohl der erhöhte Verschuldensmaßstab des § 1300 ABGB wie auch die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB vertraglich abdingbar sind, was auch durchaus üblich ist (vgl. dazu Pkt. 8…
…der Bw. die im Zeitraum 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2003 von ihr bezogenen Beträge betreffend erhöhte Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag rückforderte. Die Rückforderung wurde damit begründet, dass ab Jänner 2000 keine regelmäßigen Heimfahrten oder Unterhaltszahlungen an den Sohn festgestellt werden konnten. Die Bw. erhob…
…Bescheid des Finanzamtes Waldviertel betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Monat August 2009 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) bezog für seine Tochter N., geb. am 1989, bis August 2009 erhöhte Familienbeihilfe. Am 10…
…im übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert. | Rückforderung | | bisher | neu | 01.01.99 - 28.02.99 | FB | 7.500 ATS | (545,05 €) | 545,05 € | (7…
…uns vielmehr "dass ihm die FB weiterhin zustünde, er bekäme dadurch aber nur EUR 135,- Sozialhilfe". Da wir im BBRZ keinen Nachweis für den Behinderungsgrad bekamen, bestand ich nach einer diesbez. Bitte um Auskunft bei (der Sachbearbeiterin im Finanzamt) nicht auf erhöhte Familienbeihilfe. Zeiten und…
…66/II/1, gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling betreffend 1) Rückforderung von (erhöhter) Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum 1. Dezember 2004 bis 28. Februar 2005 sowie 2) Antrag auf (erhöhte) Familienbeihilfe ab 1. März 2005 nach der am 29. August 2006 in…
…vom 30. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 18. August 2004 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. September 2000 bis 31. Juli 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Vom…