…8/16/17 betreffend Rückforderung von erhöhter Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Jänner 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der im Dezember 1982 geborene Berufungswerber (Bw.) bezog erhöhte Familienbeihilfe und Kindergeld…
…bzw. die Rückforderung der Transferleistungen bei der Beihilfenbezieherin(=Bfin.) wegen der zu Unrecht erhaltenen Familienleistungen. Die Überprüfung des FB-Anspruches für den Sohn (Beim AMS R als arbeitsmarktsuchend vorgemerkt -vgl. Bestätigung v.12.06.2017) war nicht Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens (siehe umfangreiche Aktenvorlage). Vorgeschichte Der…
…nbsp; Strittig ist, ob die Berufungswerberin (Bw.) zu Unrecht erhöhte Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbeträge (KAB) für den Zeitraum Mai 2001 bis Februar 2003 sowie vom Juli 2003 bis Juni 2005 für ihre behinderte Tochter A bezogen hat. Die Bw. hat zwei Töchter und einen Sohn…
…seiner Beschwerdevorentscheidung berichtigen kann. Das Gericht kann sogar Ausfertigungsfehler im Spruch eines Abweisungsbescheides im Rahmen des Beschwerdeverfahrens berichtigen (wie hier den Spruchzeitraum statt April/2019 nunmehr ab 06/2019, da die erhöhte FB von Bfin. nicht rückwirkend beantragt wurde). Ausmaß der Behinderung Gemäß § 2 Abs…
…für diese Zeit die Voraussetzungen für die Gewährung der erhöhten FBH nicht bestanden haben. Der Anspruch auf den Erhöhungsbetrag im Zeitraum 09/2017 - 07/2018 ist ohnedies bereits verjährt, da der Antrag auf erhöhte FBH am 03.08.2023 gestellt wurde und die FBH gem…
…Grad der Behinderung im Ausmaß von 50 %, dies – übereinstimmend mit dem Befund des DrX - rückwirkend ab dem 1.9.2012 festgestellt. Wenn daher das Finanzamt den Antrag der Bf auf erhöhte FB "ab Juli 2012" 1. hinsichtlich der Monate Juli und August 2012 deshalb abgewiesen…
…sondern gegebenenfalls um ein Versehen Ihrerseits handelt, ist eine Rückforderung unmöglich. Es waren also keinesfalls "zu Unrecht bezogene Bezüge"! Das erhöhte Geld wird und wurde ausschließlich fur medizinische Zwecke verwendet und dringend benötigt: - zusätzliche Medizinkosten (Arzt, Medikamente) - meine Tochter kann aufgrund der Epilepsie und ihres…
…Betrag an Familienbeihilfe nach der Anzahl und dem Alter der Kinder, für die die FB gewährt wird. Zufolge Abs. 3 Z 3 dieser Bestimmung erhöht sich die FB monatlich für jedes weitere Kind um bestimmte Beträge (= Erhöhungsbetrag bzw. Geschwisterstaffel ab dem zweiten Kind). Nach …
… 2 Abs. 1 lit. c FLAG die (erhöhte) Familienbeihilfe (FB). Im Gutachten des Sozialministeriumsservice vom 11.01.2013 war eine dauernde Erwerbsunfähigkeit attestiert worden. Der Sohn bezieht seit 01.03.2009 eine Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. Am 28.05.2015 gab die Bf dem Finanzamt…
…besserte sich alles in allem d. Zustand der Haut und der Amtsarzt stellte scheinbar ein negatives Gutachten aus, dass 1998 vom FA 1220 die erhöhte FB-Zahlung abgelehnt wurde. Von der Therapie beim Frauen-Notruf wusste er allerdings nichts, da wir auch sehr schnell "abgehandelt…
…und des StudFG sowie der Einschätzungsverordnung vorgebracht. Fest steht aber, dass im vorliegenden Fall von der Bf kein Antrag auf erhöhte FBH gestellt wurde und somit bei der Tochter das Vorliegen einer Behinderung iSd § 8 Abs.5 FLAG ohne entsprechendes ärztliches Gutachten gar nicht beurteilt…
…als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Sachverhalt: Mit Bescheid vom 10.04.2007 hat das Finanzamt vom Berufungswerber (Bw.) betreffend seine Tochter N.J. (geboren 1985) die (erhöhte) Familienbeihilfe für den Zeitraum Jänner 2006 bis April 2007 gemäß § 26 Abs. 1 des…
…über die Beschwerden vom 16. Februar 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 1. Februar 2024 betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe 01.2019-01.2024 sowie des Kinderabsetzbetrages zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen…
…und das Kindergeld für den Zeitraum Februar bis Dezember 2012 zurück. Am 5.3.2013 langte eine lediglich von der Mutter unterschriebene Berufung beim Finanzamt ein. Die Begründung der Rückforderung beträfe nur gesunde Kinder und die normale Familienbeihilfe und gälte nicht für die erhöhte Familienbeihilfe…
…vom 2. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 5. Mai 2004 betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbeträgen (KAB) für den Zeitraum 1. August 2000 bis 31. Juli 2001 für den Sohn S*** entschieden: Der Berufung wird stattgegeben…
…Bw., F., gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln betreffend Rückforderung der (erhöhten) Familienbeihilfe für den Monat August 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob das Finanzamt zu Unrecht von der Berufungswerberin (Bw.), geb…
…vom 29. Mai 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 18. Mai 2006 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für das Kind x, für die Zeit vom 1.5.2004 bis 30.6.2006 in Höhe von insgesamt 9.158, 20 € entschieden…
…wurde mit Eingabe vom 15.9.2023 eine Beschwerde nachstehenden Inhalts erhoben: "Sehr geehrte Damen und Herren! Ich lege Beschwerde gegen die Rückforderung von FB für ***6*** und ***5*** ein und begründe dies wie folgt: Mein Sohn ***8***, hat von September 2016 das ***10*** ***9***…
…23. April 2018, über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Jänner 2016 bis Oktober 2017 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…betreffend Rückforderung der im Zeitraum März 2010 bis Jänner 2015 ausbezahlten Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge, zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird dahin abgeändert, dass die Rückforderung auf den Zeitraum Jänner 2011 bis Jänner 2015 eingeschränkt wird und die Rückforderungsbeträge wie folgt lauten: | Familienbeihilfe (FB…