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UFSL RV/1044-L/12Liegt ein pendlerpauschalierter (kleines Pendlerpauschale) Arbeitsweg vor [(hier: Rückfahrt von Arbeitsstätte (Schule 2) zum Wohnort über Arbeitsstätte (Schule 1)], ist die Anerkennung von Kilometergeldern ausgeschlossen, da aufgrund der geographischen Lage kein zusätzlicher Aufwand vorliegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2012

…beide Fahrtrichtungen -Wohnort - Schule 2 und zurück zum Wohnort über Schule 1 ("Heim- bzw. Rückfahrt") für den Zeitraum 1-9/2010 daher dem Gesetz entspricht. Ein zusätzlicher Aufwand ist für diese Strecke daher nicht gegeben (gemeint: pendlerpauschalierter Arbeitsweg). Diese Betrachtungsweise gilt unabhängig von der tatsächlich…

UFSW RV/2654-W/02Auswärtige Berufsausbildung durch Besuch der Spiel- und Lernwerkstätte Pottenbrunn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2003Teil 1/2

…oder von der Ausstiegstelle zur Ausbildungsstätte bleiben jeweils für Wegstrecken bis 1.500 m außer Ansatz. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum…

UFSG RV/0278-G/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2007

…Kinder befindet sich in X. Unbestritten ist, dass sich der Ausbildungsort der Kinder (Seckau) innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort befindet. Dem Einwand des Bw., bei seinen Kindern handle es sich um Schüler bzw. Lehrlinge, weshalb § 2 Abs. 3 der Verordnung BGBl. Nr…

UFSG RV/0184-G/10Fahrzeit bei auswärtiger Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2013

…Ebenso bestehen für die Rückfahrt von der Schule zum Wohnort neben der von der Berufungswerberin genannten Verbindung mit der Abfahrtszeit in C um 12:10 Uhr und der Ankunftszeit in B um 13:20 Uhr mit einer Fahrzeit von über einer Stunde weitere Verbindungen mit…

UFSW RV/2184-W/08Keine über den Pauschbetrag hinausgehenden Mehraufwendungen gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 berücksichtigbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2008

…außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt." § 2 Abs. 1 der VO Berufungsausbildung - Kinder BGBl 1995/624 lautet wie folgt: "§ 2. (1) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des…

UFSG RV/0183-G/10Fahrzeit bei auswärtiger Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2013

…Ebenso bestehen für die Rückfahrt von der Schule zum Wohnort neben der vom Berufungswerber genannten Verbindung mit der Abfahrtszeit in C um 12:10 Uhr und der Ankunftszeit in A um 13:20 Uhr mit einer Fahrzeit von über einer Stunde weitere Verbindungen mit einer…

UFSL RV/0822-L/06Pauschale für auswärtige Berufsausbildung bei gleichwertiger Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2007

…September 2007 - "Die Rückfahrt liegt über der Zeit von einer Stunde hinaus, da Rücktransporte von bbb. zum Wohnort bedingt durch den Stundenplan (Schüler haben schon eine 40 Stunden Woche) und den fixen Fahrplanzeiten sich als schwieriger gestaltet" - der Berufung zu keinem Erfolg verhilft. Zusammenfassend ist…

UFSW RV/4339-W/02Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine “Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2003

…oder von der Ausstiegstelle zur Ausbildungsstätte bleiben jeweils für Wegstrecken bis 1.500 m außer Ansatz. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum…

UFSL RV/0265-L/081. Werbungskosten: doppelte Haushaltsführung; 2. außergewöhnliche Belastung: auswärtige Berufungsausbildung von Kindern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2012Teil 1/2

…2 der Verordnung des BM für Finanzen zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995 idgF, gelten Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt…

UFSL RV/1061-L/06Nichtgewährung des Pauschbetrages nach § 34 Abs.8 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung bei auswärtiger Berufsausbildung eines Kindes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2007

…BGBl. 1995/624). Die genannte Schule ist lediglich 14 Straßenkilometer vom Wohnsitz der in Rede stehenden Schüler (NK ) entfernt und somit innerhalb der (im § 2 Abs.1 der obzitierten VO normierten) Entfernungsgrenze (80 km zum Wohnort) gelegen; laut ÖBB-Fahrplan (Personenverkehr) beträgt auch die Fahrzeit…

UFSI RV/0563-I/07Die in Italien erzielten Einkünfte als Gymnasiallehrer sind in Österreich von der Besteuerung freigestellt (Art. 19 DBA Italien), aber in die Ermittlung des Steuersatzes einzubeziehen (unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2011

…Anonymverfügung: Rückfahrt von Schule nach Innsbruck | 87,00 | Porto: Dienstaufsichtsbeschwerde an Schulamt Bozen | 2,00 | Summe | 209,20 Ausgaben für Anzeigen gegen den Schuldirektor beim Rechnungshof, Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft sowie eine Dienstaufsichtsbeschwerde können die Strafverfolgung der angezeigten Personen zum…

UFSF RV/0030-F/09Seminar-, Literaturaufwendungen, Pendlerpauschale als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2009Teil 1/2

…weitergehendes Vorbringen wurde nicht mehr erstattet. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Fortbildung: In Streit steht, ob die Aufwendungen des Bw (Seminarkosten, Kost und Logis, Kilometergelder: gesamt 2.703,70 €) für im Jahr 2007 an der Schule für Naturtherapie mit Sitz in Bad Wörishofen…

UFSK RV/0305-K/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2006

…Zeiträume ab 1. Jänner 2002 anzuwenden. In § 2 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993, ist in § 7 Villach als Gemeinde genannt, von der die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und…

UFSW RV/3157-W/10Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes an einer Kooperationsschule des SK Rapid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2013

… 2. (1) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt…

UFSW RV/1295-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Götzendorf/Leitha-Mödling)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2009

…über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 genannt, ist nach § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995 i. d. g. F. zu prüfen, ob die Fahrzeit vom Wohnort zum…

UFSI RV/0126-I/04Großes Pendlerpauschale bei flexibler Dienstzeit (Direktorin einer Studieneinrichtung) und außergewöhnlich kurzer Fahrtdauer im Individualverkehr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004

…Bevölkerung zum Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen (VwGH v. 16.7.1996, 96/14/0002, 0003). Unter diesem Hintergrund wurde § 16 Abs. 1 Z.6 EStG 1988 geschaffen und ist diese Bestimmung daher zu verstehen und auszulegen. Bei Entfernungen zwischen Wohnort und Arbeitsstätte von…

UFSW RV/1349-W/04Auswärtige Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2005

… 2. (1) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt…

UFSW RV/0555-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Kirchberg/Wechsel - Neunkirchen) im Jahr 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2009

…über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 genannt, ist nach § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995 i. d. g. F. zu prüfen, ob die Fahrzeit vom Wohnort zum…

UFSG RV/0542-G/05Ausbildung an einem "Sportgymnasium" ist der Ausbildung an einem gewöhnlichen Gymnasium gleichwertig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2007

…bei der Rückfahrt von Graz nach y 1 Stunde und 2 Minuten beträgt. Wohl auch deshalb ist die Gemeinde xy nicht in einer Verordnung gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannt. Die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort beträgt somit…

UFSL RV/1360-L/02Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2003

…innerhalb von 80 km vom Wohnort entfernt jedoch dennoch der Pauschbetrag zu gewähren, wenn nachgewiesen werde, dass die tägliche Fahrzeit vom und zum Ausbildungsort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als eine Stunde betrage. Der Berufungswerber werde aufgefordert, den Nachweis über eine Fahrzeit von…