…der Bw. ergänzend eingewendet: "1. Zu § 16 Abs. 1 Zi 10 EStG 88 Das Psychotherapiegesetz sieht für die selbständige Ausübung der Psychotherapie den Beruf der Psychotherapeutin vor, der vergleichbar anderen Berufen, wie etwa Ärztinnen oder Psychologinnen, als freier Gesundheits- und Heilberuf eingerichtet ist. Meine Umschulungsmaßnahmen…
…GmbH erzielt worden. Ergänzend werde angemerkt, dass die Umsätze aus der Tätigkeit als Psychotherapeutin im Jahr 2005 bereits € 5.040,00, im Jahr 2006 € 36.717,61 und im Jahr 2007 € 62.938,03 betragen hätten. In der am 13. April 2010…
…Bw.), von Beruf Vertriebsangestellte bei der X-GmbH, ein, dass sie die Geltendmachung des Pendlerpauschales vergessen habe. Weiters ersuche sie, ihre Ausbildungskosten zur Psychotherapeutin, welche in Wahrheit Umschulungskosten seien und mit dem Vertreterpauschale nichts zu tun hätten, zu berücksichtigen. Hierfür legte die Bw. eine Aufstellung…
…Tagesgeldern, Nächtigungsspesen, Kilometergeldern, Ausbildungsbeiträgen, Aufwendungen für Fachliteratur sowie Supervisionen zusammen. Die Umschulungsmaßnahmen haben darauf abgezielt, in absehbarer Zeit den Beruf der Psychotherapeutin selbständig oder unselbständig auszuüben. Die angestrebte Tätigkeit werde der Sicherung des zukünftigen Lebensunterhaltes dienen, da die Bw. die Absicht habe, ihren derzeitigen Beruf…
…der geltend gemachten Reise- und Fortbildungskosten nachzuweisen, sowie darzulegen, inwieweit ein Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit und den Aus- und Fortbildungskosten zur Psychotherapeutin bestehe und welchen konkreten Nutzen bzw. welchen Vorteil sie daraus bei ihrer Arbeit habe. Bezüglich der als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Krankheitskosten…
…nichtselbständiger Tätigkeit. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung brachte die Bw. Aufwendungen für eine "psychotherapeutische Weiterbildung" inklusive Nächtigungskosten, Diäten und Kilometergelder von insgesamt S 23.116,20 (für das Jahr 2000) sowie 97.408,00 (für das Jahr 2001) als Werbungskosten in Abzug. Mit Schriftsätzen vom 22…
…Bescheid keine Berücksichtigung gefunden. Begründend wurde ins Treffen geführt, es handle sich bei den Werbungskosten um das Fachspezifikum zur Weiterbildung zur Psychotherapeutin. Im Rahmen dessen seien neben den verpflichtenden Seminaren und Kongressen (national und international) auch verpflichtende Einzeltherapiestunden und Supervisionsstunden zu absolvieren. Es werde eine…
…weitere Maßnahmen gesetzt, um in den nächsten Jahren Gewinne zu erzielen: Ab Juli 2010 werde sie zusätzlich unter Supervision als Psychotherapeutin arbeiten. Der in der Steuererklärung für 2008 erklärte Verlust aus selbständiger Arbeit von € -18.330,73 wurde mit Bescheid vom 26. Juni 2010…
Aus dem Umstand, dass die Bw. ab 2007 weitere Fortbildungskurse besuchte, kann grundsätzlich abgeleitet werden, dass sie bemüht war ihr Leistungsangebot zu erweitern um einen größeren Kundenkreis ansprechen zu können und dadurch (höhere) Einnahmen zu erzielen. Gleichzeitig darf aber nicht übersehen werden, dass ein gesamtgewinnorientierter…
…u.a. Umschulungs- bzw. Ausbildungskosten zur Psychotherapeutin iHv. € 3.480,74. Über Aufforderung des Finanzamtes wurde bekannt gegeben, dass im derzeitigen Beruf keine Veränderungs- und Aufstiegschancen bestünden und auch die Zukunft der Auftragslage ungewiss wäre und die derzeitige Arbeitsstelle zudem die soziale Komponente außer…
…3.415,76 Euro. Den von der Bw. als Werbungskosten geltend gemachten Ausgaben für den Besuch des psychotherapeutischen Propädeutikums und des Universitätslehrganges Psychotherapie versagte die Abgabenbehörde erster Instanz die Anerkennung. Dagegen richtete sich die Bw. mit dem Rechtsmittel der Berufung und führte darin begründen aus…
…im Wesentlichen die Frage, ob die von der Berufungswerberin (Bw.) geltend gemachten Aufwendungen für ihre Ausbildung zur Psychotherapeutin Werbungskosten darstellen. Die Berufungswerberin (Bw.) erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Leiterin einer Ausbildungsinstitution des Landes und als Lehrbeauftragte an der Med Uni. Sie beantragte in ihrer…
…Kurs- und Seminarbestätigungen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10. September 2007 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und verböserte die Entscheidung dahingehend, als es sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Ausbildung zur Psychotherapeutin unberücksichtigt ließ. Begründend wurde ausgeführt, dass die Voraussetzungen für Umschulungskosten, insbesondere das…
…Mai 2007 teilte die Bw. mit, dass sie im Jahr 2005 das Propädeutikum für die Psychotherapieausbildung begonnen habe, weil sie den Beruf der Psychotherapeutin anstrebe. Sie habe von ihrem Dienstgeber für ihre Kosten für das Propädeutikum keine Ersätze erhalten. Die Psychotherapieausbildung stehe mit der derzeitigen…
…Vorrückungsschema, bei einer allfälligen Bewerbung "im EU- oder Ausland bzw. als Schuldirektorin" sei die erworbene Qualifikation aber hilfreich. Dass sie "im Zuge der 15-jährigen Fortbildungsmaßnahmen" am 2.2.2004 die Prüfung als Psychotherapeutin ablegen werde, sei nie ihr Ziel, sondern nur eine Nebenerscheinung gewesen…
…Wie aus der Aktenlage ersichtlich ist, unterzog sie sich neben ihrer Tätigkeit als Apothekerin seit dem Jahr 2000 einer Ausbildung als Psychotherapeutin (Existenzanalyse und Logotherapie). Auch im Jahr 2002 machte die Bw. die durch die Ausbildung entstandenen Kosten als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus…
…1999, 2000, 2001 und 2002 Werbungskosten (Seminar- und Ausbildungskosten) betreffend ihre Ausbildung zur Psychotherapeutin. In den einzelnen Jahren wurde von der Bw. an Werbungskosten beantragt: 1998: Kilometergelder: S 4.292,40 Seminarkosten: S 22.575,00 Summe der beantragten Werbungskosten: S 26.867,40 1999…
…aus nichtselbständiger Arbeit. Im Rahmen ihrer Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2002 machte die Bw. Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Besuch des Universitätslehrganges "Psychotherapeutisches Fachspezifikum - Methodenspezifische Ausrichtung: Psychodrama" an der Universität I in Höhe von 9.111,59 € (Unterrichtsgeld, Studienbeitrag, Seminargebühr…
…abzugsfähig sei. Im Übrigen wird auf die Begründung der Berufungsvorentscheidung betreffend Einkommensteuer 2001 vom 12. August 2002 verwiesen, wonach das Berufsbild eines Psychotherapeuten nicht jenem der Bereichsleitung im Personalwesen entspreche. In der dagegen eingebrachten Berufung vom 2. März 2004 führte die Bw. aus, dass sie…
…und führte - bezugnehmend auf die Begründung des Abweisungsbescheides - aus: Es treffe nicht zu, dass der Universitätslehrgang Psychotherapeutisches Propädeutikum nicht die überwiegende Zeit seiner Tochter in Anspruch nehme. Die Lernzeiten und der Besuch begleitender Veranstaltungen sowie die Fahrten zur Universität und zurück müßten ebenfalls zur Ausbildungszeit…