…Es handelt sich dabei um einen Kostenvorschuss zur Bestellung eines Buchsachverständigen. Prozesskosten für einen Zivilprozess sind dann Betriebsausgaben (oder auch Werbungskosten), soweit sie betrieblich (oder beruflich) veranlasst sind, wobei es auf den Prozessgegenstand ankommt. Dieser muss objektiv betrieblicher Natur sein (Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar…
…Abs. 4 EStG 1988 sind Aufwendungen bzw. Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Kosten eines Zivilprozesses sind unabhängig von der Art der Beendigung Betriebsausgaben, wenn der Prozessgegenstand objektiv mit dem Betrieb zusammenhängt (Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 4 Anm 82 "Prozesskosten"). Entscheidend…
…83 S ausständig seien. Prozesskosten für einen Zivilprozess, wie sie hier vorliegen, sind dann Betriebsausgaben (oder auch Werbungskosten), soweit sie betrieblich (oder beruflich) veranlasst sind, wobei es auf den Prozessgegenstand ankommt. Dieser muss objektiv betrieblicher Natur sein (Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, Band III, Rz…
…Firma LW GmbH den Berufungswerber auf Bezahlung von 13.440,00 € geklagt. Die Kosten eines Zivilprozesses seien nur dann nachträgliche Betriebsausgaben, wenn der Prozessgegenstand objektiv mit dem Betrieb zusammenhänge und die im Prozess strittigen Beträge grundsätzlich steuerlich zu erfassen seien. Keine Rolle spiele es…
… 32, Tz 8.3). Die Kosten eines Zivilprozesses sind nur dann nachträgliche Betriebsausgaben, wenn der Prozessgegenstand objektiv mit dem Betrieb zusammenhängt und die im Prozess strittigen Beträge in der Regel steuerlich zu erfassen sind. Keine Rolle spielt es, ob der Berufungswerber Kläger oder Beklagter ist…
…anzuerkennen, soweit sich nicht aus der Reichweite des Einkunftstatbestandes (somit vorliegend Vermietung und Verpachtung) Einschränkungen ergeben. Kosten eines Zivilprozesses sind Betriebsausgaben, sofern der Prozessgegenstand objektiv mit dem Betrieb zusammenhängt. Das gilt auch unabhängig von der Art der Beendigung (Urteil oder Vergleich) (EStR 2000 Rz 1621…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, ADR, vertreten durch Burger & Gruber Wirtschaftsprüfungsges.m.b.H., 1040 Wien, Brucknerstr. 8, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 25. Jänner 2007 betreffend Gesellschaftsteuer zu ErfNr.111.111/2006 entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Steurer und die weiteren Mitglieder Mag. Petra Zech, Bernd Feldkircher und Mag. Gerda Danzl-Gabl über die Berufung des Bw,Adresse, vertreten durch Winkler & Partner Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs GmbH, 6890 Lustenau, Alpstraße 23, gegen den Bescheid…
…Begründend führte es aus, Prozesskosten könnten dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie betrieblich oder beruflich veranlasst seien, wobei es auf den Prozessgegenstand ankomme. Dieser müsse objektiv betrieblicher oder beruflicher Natur sein. Im Streitfall liege eine berufliche Veranlassung nicht vor, weshalb die geltend…
…aufzuheben. B. Die Zurückweisung der Berufung betreffend die Sachbescheide (Feststellung von Einkünften) als unzulässig ergibt sich daraus, dass diese endgültig ergangenen Sachbescheide mit der Aufhebung der Wiederaufnahme- Bescheide aus dem Rechtsbestand fortgefallen sind und es daher insoweit an einem Prozessgegenstand fehlt. Wien, am 18. November…
…wenn der Verfahrensgegenstand in ursächlicher Weise mit der Betätigung des Steuerpflichtigen zusammenhängt, wie dies beispielsweise der Fall ist, wenn Prozessgegenstand die Höhe des Arbeitslohnes, Schadenersatzforderungen aus dem Dienstverhältnis oder das Erreichen der Rückgängigmachung einer Kündigung oder Entlassung ist (Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Kommentar zum EStG…
…in keinerlei Zusammenhang steht. Prozessgegenstand ist einzig und allein die bekämpfte Umsatzsteuer a) für 2006 in der Höhe von 75.782,26 Euro und b) für 2007 in der Höhe von 54.004.07 Euro, welche mit den Bescheiden jeweils vom 16.09.2009 vorgeschrieben…
…Abweisungsgründungen und dem dazu ins Treffen geführten Berufungsbegehren. Diese Rechtsfrage wäre in einem amtswegigen Verfahren gem. § 295 Abs. 1 BAO Prozessgegenstand (s.o. zum Devolutionsantrag). Gemäß § 289 Abs. 2 BAO ist die Abgabenbehörde zweiter Instanz in Fällen, in denen sie in der Sache selbst entscheidet…
…Bescheid angeführten Abweisungsgründungen und dem dazu ins Treffen geführten Berufungsbegehren. Diese Rechtsfrage wäre in einem amtswegigen Verfahren gem. § 295 Abs. 1 BAO Prozessgegenstand (s.o. zum Devolutionsantrag). Der Unabhängige Finanzsenat setzt auf Grundlage des § 289 Abs. 2 BAO hinsichtlich Spruch und Begründung die Anschauung, dass …
…Abweisungsgründungen und dem dazu ins Treffen geführten Berufungsbegehren. Diese Rechtsfrage wäre in einem amtswegigen Verfahren gem. § 295 Abs. 1 BAO Prozessgegenstand (s.o. zum Devolutionsantrag). Gemäß § 289 Abs. 2 BAO ist die Abgabenbehörde zweiter Instanz in Fällen, in denen sie in der Sache selbst entscheidet…
…Bescheid angeführten Abweisungsgründungen und dem dazu ins Treffen geführten Berufungsbegehren. Diese Rechtsfrage wäre in einem amtswegigen Verfahren gem. § 295 Abs. 1 BAO Prozessgegenstand (s.o. zum Devolutionsantrag). Der Unabhängige Finanzsenat setzt auf Grundlage des § 289 Abs. 2 BAO hinsichtlich Spruch und Begründung die Anschauung, dass …
…Bw. entgegnet, dass Kosten eines Zivilprozesses dann als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können, wenn der Prozessgegenstand objektiv mit dem Betrieb zusammenhängt und Anwaltskosten abzugsfähig sind, wenn ein Zusammenhang mit dem Betriebsgeschehen nachgewiesen werde. Nach Ansicht des Finanzamtes ergebe sich aus der Angaben der Bw. klar, dass…
…in keinerlei Zusammenhang steht. Prozessgegenstand ist einzig und allein die bekämpfte Umsatzsteuer a) für 2006 in der Höhe von 75.782,26 Euro und b) für 2007 in der Höhe von 54.004.07 Euro, welche mit den Bescheiden jeweils vom 16.09.2009 vorgeschrieben…
…(StNr. xyz) vom 20.01.2010 in Gang gesetzt. Die Bezeichnung der Person des Antragstellers und seines Begehrens bilden den Prozessgegenstand. Der aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers zweifelsfrei feststehende Prozessgegenstand kann nicht - aus welchen Umständen auch immer - in eine andere Sache (Antragsteller, Begehren) umgedeutet…
…auszuscheiden, die innerhalb des Familienverbandes der privaten Lebensordnung zuzuordnen sind. Anwaltskosten: Die Kosten eines Zivilprozesses sind nur dann nachträgliche Betriebsausgaben, wenn der Prozessgegenstand objektiv mit dem Betrieb zusammenhängt und die im Prozess strittigen Beträge in der Regel steuerlich zu erfassen sind. Keine Rolle spielt es…