…beim Finanzamt ein. Darin wurde eine bezugsauszahlende Stelle angegeben. Weiters wurden ausländische Einkünfte mit Progressionsvorbehalt (KZ 440) in der Höhe von € 8.850,17 erklärt. Als Sonderausgaben wurde ein Kirchenbeitrag in Höhe von € 100,00 geltend gemacht. B) Am 2. Oktober 2007 wurde…
…€ 30.501,14 bei der Ermittlung des Einkommensteuersatzes zusätzlich zu den vom Bw. erklärten Einkünften berücksichtigte (Anwendung des sog. "Progressionsvorbehaltes"). Weiters wurden die vom Bw. geltend gemachten Sonderausgaben mit der Begründung nicht berücksichtigt, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte € 50.900,00 überschreite. Gegen…
…Veranlagung erklärungsgemäß berücksichtigt. Im Zuge des Berufungsverfahrens beantragte die Bw. die zusätzliche Berücksichtigung von Kirchenbeitragszahlungen in Höhe von € 16,32. b.) Progressionsvorbehalt Das Finanzamt wendete bei der Einkommensteuerberechnung unter Bedachtnahme auf die deutschen Renteneinkünfte der Bw. den sog. "Progressionsvorbehalt" an. Die Bw. bringt hiezu…
…aus Deutschland in Höhe von 15.393,12 € bekannt. Die Arbeitnehmerveranlagung ergab unter Berücksichtigung der ausländischen Einkünfte bei der Berechnung des Durchschnittssteuersatzes (Progressionsvorbehalt) eine Steuernachforderung von 5.345,37 €. Gegen diese Festsetzung wurde Berufung eingebracht und der Pensionisten- und der Alleinverdienerabsetzbetrag geltend gemacht…
…zu besteuernden Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (ebenfalls wie im Fall des Bw. laut Lohnzettel der Krankenkasse und vom Arbeitgeber) für Zwecke der Ermittlung des anzuwenden Einkommensteuersatzes auf einen Jahresbetrag umzurechnen sind ("besonderer Progressionsvorbehalt"), wobei das Werbungskostenpauschale noch nicht zu berücksichtigen ist. Darauf wurde bereits…
…Aufhebung der vorhin angeführten Berufungsentscheidung des UFS durch den VwGH war über die im Spruch angeführte Berufung neuerlich zu entscheiden. Über die Berufung wurde erwogen: a.) Anwendung des Progressionsvorbehaltes und Sonderausgabenabzug: Hinsichtlich der angeführten Fragen wird auf das Erkenntnis des VwGH vom 29.7.2010…
…1 EStG 1988: | Bemessungsgrundlage für besonderen Progressionsvorbehalt: | Gesamtbetrag der Einkünfte | 19.236,02 | | Pauschbetrag für Werbungskosten | 132,00 | | Umrechnungsbasis | 19.368,02 | | Umrechnungszuschlag 19.368,02 x 365 / (365 - 98) - 19.368,02 |…
…bzw. 15. Juni 2007) ging das Finanzamt von einer ganzjährigen unbeschränkten Steuerpflicht des Berufungswerbers aus und berücksichtigte die deutschen Einkünfte für Zwecke des Progressionsvorbehaltes jeweils mit 1.736 € sowie ohne Abzug eines Veranlagungsfreibetrages. Der Abgabepflichtige erhob mit Schreiben vom 5. Mai 2006 bzw. 5…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des GS, vom 14. und 20. November 2000 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 7. November 2000 betreffend Einkommensteuer 1998 und 1999 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 28. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 22. März 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der…
…Begründend führte das Finanzamt aus, bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) seien zuerst die steuerpflichtigen Einkünfte auf den Jahresbetrag umgerechnet worden, Sonderausgaben und andere Einkommensabzüge berücksichtigt und anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer ein Durchschnittssteuersatz ermittelt und auf das Einkommen angewendet worden…
…auf Einkünfte außerhalb des Zeitraumes zugeflossener Transferleistungen bezieht und die neben den Transferleistungen bezogenen Einkünfte in die Hochrechnung nicht einzubeziehen sind, ergibt sich bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) eine Division durch die Anzahl der Tage, an denen kein Arbeitslosengeld bezogen worden ist. Die Bw…
…ausgefertigt am 9.11.1998) ging das Finanzamt von einer ganzjährigen unbeschränkten Steuerpflicht des Berufungswerbers aus und berücksichtigte die deutschen Einkünfte für Zwecke des Progressionsvorbehaltes mit 311.073 Schilling (45.083 DM x 6,90 = 311.073 S). Der Abgabepflichtige erhob fristgerecht am 15…
…von S 1,518.624,24) in Abzug zu bringen. Weiters dürfe der Progressionsvorbehalt nach dem Doppelbesteuerungsabkommen nur von der Schweiz als Wohnsitzstaat und nicht auch von Österreich als Belegenheitsstaat (Quellenstaat) geltend gemacht werden. Über die Berufung wurde erwogen: Abzug der Verbindlichkeiten: Nach § 6 Abs…
…9. 2000 bezog er Arbeitslosengeld. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2000 machte er negative Einkünfte (Verluste) aus Vermietung und Verpachtung eines Objektes in Deutschland geltend, welche in Österreich der Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt unterliegen. Die Einkommensteuerveranlagung erfolgte erklärungsgemäß. Trotzdem brachte die steuerliche Vertretung des Bw…
…in die Steuererklärung aufzunehmen seien. Durch die Rückerstattung seien keine neuen Tatsachen hervorgekommen, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen würden. Die Anwendung eines Progressionsvorbehaltes für Einkünfte aus Kapitalvermögen, deren Besteuerung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens einem anderen Land vorbehalten sei, entbehre einer gesetzlichen Grundlage. Es gebe auch Doppelbesteuerungsabkommen in…
…2002, der die Einkommensteuer mit -79,51 € festsetzte, enthält folgende Begründung: "Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) - siehe Hinweise zur Berechnung - wurde von Ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ein Betrag von 9.162,15 € durch 181 Tage dividiert und mit 365 Tagen multipliziert…
…346,00 S) festsetzte, enthält folgende Begründung: "Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) - siehe Hinweise zur Berechnung - wurde von Ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ein Betrag von 48.694,00 S durch 136 Tage dividiert und mit 365 Tagen multipliziert. Mit diesem umgerechneten Jahresbetrag und…
…zog das Finanzamt die erklärten deutschen Bezüge von der Wehrbereichsverwaltung in München in der Höhe von 307.657 (1998) bzw. von 326.277 S (1999) zur Berechnung des Progressionsvorbehaltes heran. Die bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemachten Werbungskosten wurden vom Finanzamt nicht anerkannt…
…der Veranlagung auf Grund der Bezüge an Notstandshilfe einen im § 3 Abs. 2 EStG 1988 vorgesehenen Progressionsvorbehalt durch. Die Hochrechnung der außerhalb des Notstandhilfebezuges erzielten (unvollständigen) Einkünfte ergab auf Grund deren Höhe (unter € 10.000) keine Steuerpflicht. Die Veranlagung führte daher zu einer Einkommensteuergutschrift…