Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag.S.S., BHS-Professorin, 9020 Klagenfurt, BStr.43, vertreten durch Köstenbauer Steuerberatung GesmbH, 9020 Klagenfurt, Fromillerstraße 29, vom 2. August 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt, vertreten durch Name, vom 2. Juli 2002 betreffend…
…Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist AHS-Professorin und unterrichtet die Fächer Kunst- und Werkerziehung. Sie machte in der Einkommensteuererklärung für 2006 unter anderem Aufwendungen für Fachliteratur in Höhe von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch SenatX im Beisein der Schriftführerin P., über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des FA, betreffend Einkommensteuer 2004 nach der am 9. April 2008 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung, entschieden: Der Berufung wird teilweise…
…Lehrinhalten im Internet verwendet, andererseits diene er zur Aufbereitung von Lehrunterlagen für den Unterricht sowie als Arbeitsmittel für Präsentationen insbesondere auch im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Bw. als Ausbildende für andere AHS-Professor(inn)en. Ohne den Computer wäre die Bw. nicht in der…
…Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist AHS-Professorin und unterrichtet die Fächer Kunst- und Werkerziehung. Sie machte in der Einkommensteuererklärung für 2001 Aufwendungen für Fachliteratur in Höhe von 14.046,53…
Der Unabhängige Finanzsenat geht daher davon aus, dass eine berufliche Veranlassung der gegenständlichen Kosten vorliegt, weil die vermittelten Fähigkeiten und Kenntnisse einerseits beruflich notwendig sind und diese von der Bw. sowohl im Unterricht als auch in der Lehreraus- und Fortbildung sowie der sonstigen beruflichen Tätigkeit…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Mag. Wolfgang Reitschuler, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…
…vor der Zeit der Pensionierung ist anzumerken, dass Frau Bw. als Professorin im Bereich der bildnerischen Erziehung tätig war und entsprechende Ferien sowie freie Nachmittage nutzen konnte. In ihrem Fach gibt es auch kaum Hausarbeiten der Schüler durchzusehen. Auch an den Wochenenden konnten auch bereits…
Aus dem Umstand, dass die Bw. ab 2007 weitere Fortbildungskurse besuchte, kann grundsätzlich abgeleitet werden, dass sie bemüht war ihr Leistungsangebot zu erweitern um einen größeren Kundenkreis ansprechen zu können und dadurch (höhere) Einnahmen zu erzielen. Gleichzeitig darf aber nicht übersehen werden, dass ein gesamtgewinnorientierter…
…angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus ihrer Tätigkeit als Professorin an einer Allgemeinbildenden Höheren Schule…
…2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist Professorin für Deutsch und Geschichte an einer AHS und der SchuleY. Sie machte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2010 Aufwendungen für Fachliteratur in Höhe von…
…werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben je Veranlagungsjahr sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erzielte in den Streitjahren 2006 bis 2008 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Professorin an einer BHS…
…FA vom 22. Juli 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) erzielt als Professorin für Italienisch und kaufmännische Fächer an einer Bundeshandelsakademie und -handelsschule Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In ihrer Erklärung…
…die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist Professorin an einer AHS und unterrichtet dort Biologie und Physik. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 machte sie u.a…
…Februar 2013 ein Vermögensverzeichnis, in dem sie laufende Bezüge als ordentliche Professorin für Violine an der Universität für Musik und darstellende Kunst in Wien in Höhe von jährlich brutto € 100.000,00 bekanntgab. Daneben erziele sie Honorare für Auftritte in Höhe von € 4…
…Mit Datum 28. 3. 2011 (innerhalb der vorgemerkten Frist zur Beantwortung) legt die Bw. 1. eine Kopie eines Schreibens des Stadtschulrates für Wien betreffend die Weiterbestellung als Professorin des Stadtschulrates, an der VBS Handelsakademie und Handelsschule A., 2. eine Bestätigung des Stadtschulrates Wien, dass die…
…2005 und 2006 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wobei diese hauptsächlich aus ihrer Tätigkeit als Professorin an einer Höheren Bundeslehranstalt herrührten. Auf Grund des Vorliegens zweier Dienstverhältnisse und des Bezugs entsprechender Einkünfte wurde sie vom Finanzamt mit Einkommensteuerbescheid vom 9. Juli 2007 für das Jahr 2005…
…in Wien gelebt (er habe von 10 Jahren gesprochen). Mag. A sei eine ca. 44 jährige Dame gewesen, die als Professorin hauptberuflich in Wien gearbeitet habe. Sie hätte erzählt, dass sie schon viele Jahre in Wien lebe und auch dort verheiratet sei. JB habe im…
…seine Tochter habe ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen, sondern absolviere ein für den Beruf einer Professorin an einer höherbildenden Schule unabdingbar notwendiges Praktikantenjahr an der HLA B als letzten Teil ihrer Berufsausbildung. Dies seit Ende August/Anfang September 2005 bis zum Ende des Schuljahres 2005…
…selbständiger Arbeit | 4.126,81 € Begründend führte sie im Wesentlichen Folgendes aus: 1. Zu Psychologiestudium, Supervision und Stimmtraining Sie sei an der HTL Y als Professorin für Deutsch und Englisch beschäftigt (Vertragslehrerin). Derzeit bestehe an dieser Schule eine Beschäftigung von rund 20 Wochenstunden…