Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag.S.S., BHS-Professorin, 9020 Klagenfurt, BStr.43, vertreten durch Köstenbauer Steuerberatung GesmbH, 9020 Klagenfurt, Fromillerstraße 29, vom 2. August 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt, vertreten durch Name, vom 2. Juli 2002 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Bf, W, gegen den Bescheid des Finanzamtes W. vom 20.10.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Besteuerungsgrundlagen und…
…Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist AHS-Professorin und unterrichtet die Fächer Kunst- und Werkerziehung. Sie machte in der Einkommensteuererklärung für 2006 unter anderem Aufwendungen für Fachliteratur in Höhe von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch SenatX im Beisein der Schriftführerin P., über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des FA, betreffend Einkommensteuer 2004 nach der am 9. April 2008 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung, entschieden: Der Berufung wird teilweise…
…Lehrinhalten im Internet verwendet, andererseits diene er zur Aufbereitung von Lehrunterlagen für den Unterricht sowie als Arbeitsmittel für Präsentationen insbesondere auch im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Bw. als Ausbildende für andere AHS-Professor(inn)en. Ohne den Computer wäre die Bw. nicht in der…
…Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist AHS-Professorin und unterrichtet die Fächer Kunst- und Werkerziehung. Sie machte in der Einkommensteuererklärung für 2001 Aufwendungen für Fachliteratur in Höhe von 14.046,53…
Der Unabhängige Finanzsenat geht daher davon aus, dass eine berufliche Veranlassung der gegenständlichen Kosten vorliegt, weil die vermittelten Fähigkeiten und Kenntnisse einerseits beruflich notwendig sind und diese von der Bw. sowohl im Unterricht als auch in der Lehreraus- und Fortbildung sowie der sonstigen beruflichen Tätigkeit…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Mag. Wolfgang Reitschuler, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…
…vor der Zeit der Pensionierung ist anzumerken, dass Frau Bw. als Professorin im Bereich der bildnerischen Erziehung tätig war und entsprechende Ferien sowie freie Nachmittage nutzen konnte. In ihrem Fach gibt es auch kaum Hausarbeiten der Schüler durchzusehen. Auch an den Wochenenden konnten auch bereits…
Aus dem Umstand, dass die Bw. ab 2007 weitere Fortbildungskurse besuchte, kann grundsätzlich abgeleitet werden, dass sie bemüht war ihr Leistungsangebot zu erweitern um einen größeren Kundenkreis ansprechen zu können und dadurch (höhere) Einnahmen zu erzielen. Gleichzeitig darf aber nicht übersehen werden, dass ein gesamtgewinnorientierter…
Bezieht ein in der Schweiz ansässiger Steuerpflichtiger nach seiner verstorbenen Gattin, die als Professorin an einem österreichischen Bundesgymnasium tätig war, eine Witwerrente, so unterliegt diese Pension gemäß Artikel 19 DBA-Schweiz der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Der Umstand, dass der Pensionsempfänger niemals in österreichischen…
…Staatsbürgerin, begründete im März 2016 erstmals einen Hauptwohnsitz in Österreich und bezog ab 1. März 2016 bis September 2018 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von der Universität Innsbruck als ordentliche Professorin. Zuvor war sie an einer Universität in Deutschland tätig. Mit Schreiben der Abgabenbehörde vom 24…
…sei. (In der Vorhaltsbeantwortung betreffend ESt 2014 gibt die Beschwerdeführerin weiters an: „ 1. Als Professorin an der PH a hatte ich eine Lehrverpflichtung von 1,5 Wochenstunden. Von September 2011 bis Juni 2014 leitete ich einen Lehrgang mit durchschnittlich 40 Studierenden in Form von geblockten…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) bezog im Beschwerdejahr als Professorin an der HTL Z Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mit ihren am 4. November 2013 bei der Abgabenbehörde eingereichten Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre…
…wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin, eine AHS-Professorin für Deutsch, Geschichte und Sozialkunde, machte bei der Arbeitnehmerinnenveranlagung ua. folgende Aufwendungen in Höhe von 10.086,80 € als Werbungskosten…
…angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus ihrer Tätigkeit als Professorin an einer Allgemeinbildenden Höheren Schule…
…2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist Professorin für Deutsch und Geschichte an einer AHS und der SchuleY. Sie machte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2010 Aufwendungen für Fachliteratur in Höhe von…
…werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben je Veranlagungsjahr sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erzielte in den Streitjahren 2006 bis 2008 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Professorin an einer BHS…
…FA vom 22. Juli 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) erzielt als Professorin für Italienisch und kaufmännische Fächer an einer Bundeshandelsakademie und -handelsschule Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In ihrer Erklärung…
…die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist Professorin an einer AHS und unterrichtet dort Biologie und Physik. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 machte sie u.a…