…am 19. Juli 2011 durchgeführte Löschung des Abgabenrückstandes der Fa. V-GmbH rechtswirksam ist. Am Abgabenkonto der Primärschuldnerin haftet daher nunmehr kein Rückstand aus. Die Geltendmachung einer Haftung setzt unter anderem voraus, dass eine Abgabenschuld entstanden und diese noch nicht erloschen ist (vgl. z.B…
…2008 brachte die Bw. vor, dass die Prüfung der Umsatzsteuer 2004 bei der Primärschuldnerin noch nicht abgeschlossen sei. Es habe zwar eine Prüfung gegeben, bis dato allerdings keine Schlussbesprechung. Woher das Finanzamt den (gewaltigen) Betrag von € 115.296,62 nehme, sei für die Bw…
…dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Im vorliegenden Fall seien die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gegen die Primärschuldnerin ebenso unstrittig wie die Stellung des Bw. als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten im haftungsrelevanten Zeitraum verantwortlichen Vertreter der Gesellschaft. Nach…
…die sie verwalten, entrichtet werden. Aus dem Firmenbuch ist ersichtlich, dass die Bw. im Haftungszeitraum handelsrechtliche Geschäftsführerin der Primärschuldnerin war. Sie zählt damit zum Kreis der im § 80 BAO genannten Vertreter und kann daher zur Haftung gemäß § 9 BAO herangezogen werden. Die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen…
…2007 | 1.646,84 | Zuschlag zum DB | 01/2007 | 15.02.2007 | 131,75 | Summe | | | 8.613,99 Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war Geschäftsführer der Firma I GmbH (Primärschuldnerin)…
…ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes seit dem Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 22.9.1999, 96/15/0049 hingewiesen, wonach der rechtskräftig bestätigte Zwangsausgleich des Primärschuldners der Geltendmachung der Haftung gemäß § 9 BAO für die die Ausgleichsquote übersteigenden Abgabenschulden nicht entgegen steht. Auch habe der Umstand…
…festgesetzt. Mit Schreiben vom 31. Juli 2003 wurde der Bw. vom Finanzamt Oberwart nachweislich eingeladen, er möge zur Absicht, ihn zur Haftung als Haftungspflichtigen für ausgewiesene Abgabenforderungen gegen die Primärschuldnerin heranzuziehen, Stellung nehmen. Der Bw. wurde auch darauf hingewiesen, dass es in seinem Interesse liege…
…30. März 2005 festgesetzten Zwangsstrafe, welche am 6. Mai 2005 fällig war und derzeit am Abgabenkonto der Primärschuldnerin noch mit einem Betrag von € 364,00 aushaftet, bestand im Geschäftsführungszeitraum der Bw. keine Entrichtungspflicht. Auch insoweit erfolgte eine Haftungsinanspruchnahme zu Unrecht. Mit Bescheid vom 1…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diesen Bescheid innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Gesellschaftsvertrag vom 24.3.2004 war die Firma T GmbH (Primärschuldnerin) gegründet worden. Zum haftungsrelevanten Fälligkeitstermin der Umsatzsteuer 2005 (15.2.2006…
…fällig gewesen am 15.2.2006, eingeschränkt. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Gesellschaftsvertrag vom 24.3.2004 war die Firma T GmbH (Primärschuldnerin) gegründet worden. Zum haftungsrelevanten Fälligkeitstermin der Umsatzsteuer 2005 (15.2.2006) waren der Berufungswerber und M handelsrechtliche…
…deren Abgabenschuldigkeiten aus deren Mitteln nicht entrichtet habe, für diese Abgaben hafte, wenn sie bei der Primärschuldnerin nicht eingebracht werden könnten und er nicht beweise, dass er die Abgaben ohne sein Verschulden nicht hätte entrichten können. Der Bw. sei Geschäftsführer der genannten GmbH und daher…
…KG) im Ausmaß von 43.660,97 € in Anspruch genommen wurden, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Gesellschaftsvertrag vom 25.5.1999 wurde das primärschuldnerische Unternehmen gegründet, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter der Berufungswerber ist. Über das Vermögen der…
…55.121,- und der Umsatzsteuer 1998 mit S 114.866,- (erklärungsgemäße Veranlagungen) und der Körperschaftsteuer (Mindestkörperschaftsteuer) zusammen (in Summe S 200 784,24/€ 14.591,56). Beim Primärschuldner liege die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben vor. Die Gewerbeberechtigung sei über Parteienantrag gelöscht (29.9.1995)…
…werden könne. Da die Fa. T-GmbH im Firmenbuch gelöscht sei, stehe unbestritten fest, dass die Abgabenschuldigkeiten beim Primärschuldner uneinbringlich seien. Die Richtigkeit der Abgabenvorschreibungen sei für die Haftungsinanspruchnahme unerheblich. Dies deshalb, da durch die Haftungsinanspruchnahme eine neue Rechtsmittelfrist gegen die Grundlagenbescheide offen sei. Der…
…vertretungsbefugter Geschäftsführer. Mit Schriftsatz vom 9. Juli 2004 teilte das Finanzamt dem Bw. mit, dass bei der Primärschuldnerin das Finanzamt ohne ausreichenden Erfolg Einbringungsmaßnahmen für Abgabenschuldigkeiten iHv. insgesamt 5.050,26 € durchgeführt hätte. Er werde ersucht darzulegen, weshalb er nicht dafür Sorge getragen habe…
…Landesgericht für Strafsachen Wien abgeführten Strafverfahren gegen den Berufungswerber sei ein Sachverständigengutachten beigeschafft worden, in welchem zum Eintritt der Zahlungsunfähigkeit festgehalten worden sei, dass die Primärschuldnerin per 31. März 1995 mit Sicherheit zahlungsunfähig gewesen wäre. Die subjektive Erkennbarkeit wäre für den Geschäftsführer ebenfalls per 31…
…Juni 1991 bis zur Eröffnung des Konkurses mit Beschluss des Landesgerichtes K vom 18. Dezember 2002 die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft oblag. Die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin ergibt sich entsprechend dem Vorbringen des Bw. noch nicht zwingend aus der Konkurseröffnung…
…gemäß § 248 BAO gegen die Bescheide über die Abgabenansprüche berufen, worüber noch nicht entschieden wurde, doch erscheint diese Berufung auf Grund der bereits erfolgten Abweisung der Beschwerde der Primärschuldnerin gegen die dem Haftungsbescheid zugrunde liegenden Abgabenansprüche mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. Juni 2004, Zl…
…den schlechten Gesundheitszustand der Bw im Streitzeitraum belegen sollten. Der Bestand und die Höhe der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gegenüber der Primärschuldnerin wurden außer Streit gestellt. Mirt Anbringen vom 7.3.2007 ersuchte die Bw um Entscheidung durch das Einzelorgan, Senatszuständigkeit und Mündlichkeit wurden zurückgezogen. Über die…
…wurde festgehalten, dass aufgrund einer beim Berufungswerber laufenden Pensionspfändung im Falle einer Haftungsinanspruchnahme frühestens ab dem Jahr 2012 mit einem Zahlungseingang zu rechnen wäre. Mit Vorhalt vom 14.5.2007 wies das Finanzamt den Berufungswerber auf das abgeschlossene Konkursverfahren bei der Primärschuldnerin hin. Er sei…