…ergänzend aus, dass die Behörde erster Instanz nicht begründet habe, warum die Einbringlichkeit der Abgabe beim Primärschuldner nicht möglich war und welche Einbringungsmaßnahmen sie gesetzt habe. Die bloße Erschwerung der Einbringlichkeit rechtfertige die Inanspruchnahme des Bw. nicht. Auf Grund einer Weisung der Finanzlandesdirektion für Wien…
…10.2007 zur Erwerberhaftung gemäß § 14 BAO für die auf den gegenständlichen Veräußerungsvorgang entfallene Umsatzsteuer (172.000 €) herangezogen wurde. Durch die Geltendmachung dieser Haftung wurde zwischen der Gemeinschuldnerin als Primärschuldnerin und der R-GmbH als Haftungsschuldnerin ein Gesamtschuldverhältnis (§ 7 Abs. 1 BAO) mit der…
…die sie verwalten, entrichtet werden. Aus dem Firmenbuch ist ersichtlich, dass die Bw. im Haftungszeitraum handelsrechtliche Geschäftsführerin der Primärschuldnerin war. Sie zählt damit zum Kreis der im § 80 BAO genannten Vertreter und kann daher zur Haftung gemäß § 9 BAO herangezogen werden. Die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen…
…am Bankkonto des Vereines wurde versucht. Diese Einbringungsversuche sind erfolglos verlaufen, was an sich für die Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Primärschuldner sprechen würde. Daneben wurden vom Finanzamt aber auch mehrere Zahlungsvereinbarungen mit dem Verein abgeschlossen, die zu beträchtlichen Zahlungseingängen führten. So wurde insbesondere am 4…
…am Bankkonto des Vereines wurde versucht. Diese Einbringungsversuche sind erfolglos verlaufen, was an sich für die Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Primärschuldner sprechen würde. Daneben wurden vom Finanzamt aber auch mehrere Zahlungsvereinbarungen mit dem Verein abgeschlossen, die zu beträchtlichen Zahlungseingängen führten. So wurde insbesondere am 4…
…am Bankkonto des Vereines wurde versucht. Diese Einbringungsversuche sind erfolglos verlaufen, was an sich für die Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Primärschuldner sprechen würde. Daneben wurden vom Finanzamt aber auch mehrere Zahlungsvereinbarungen mit dem Verein abgeschlossen, die zu beträchtlichen Zahlungseingängen führten. So wurde insbesondere am 4…
…am 19. Juli 2011 durchgeführte Löschung des Abgabenrückstandes der Fa. V-GmbH rechtswirksam ist. Am Abgabenkonto der Primärschuldnerin haftet daher nunmehr kein Rückstand aus. Die Geltendmachung einer Haftung setzt unter anderem voraus, dass eine Abgabenschuld entstanden und diese noch nicht erloschen ist (vgl. z.B…
…2008 brachte die Bw. vor, dass die Prüfung der Umsatzsteuer 2004 bei der Primärschuldnerin noch nicht abgeschlossen sei. Es habe zwar eine Prüfung gegeben, bis dato allerdings keine Schlussbesprechung. Woher das Finanzamt den (gewaltigen) Betrag von € 115.296,62 nehme, sei für die Bw…
…dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Im vorliegenden Fall seien die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gegen die Primärschuldnerin ebenso unstrittig wie die Stellung des Bw. als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten im haftungsrelevanten Zeitraum verantwortlichen Vertreter der Gesellschaft. Nach…
…2007 | 1.646,84 | Zuschlag zum DB | 01/2007 | 15.02.2007 | 131,75 | Summe | | | 8.613,99 Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war Geschäftsführer der Firma I GmbH (Primärschuldnerin)…
…ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes seit dem Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 22.9.1999, 96/15/0049 hingewiesen, wonach der rechtskräftig bestätigte Zwangsausgleich des Primärschuldners der Geltendmachung der Haftung gemäß § 9 BAO für die die Ausgleichsquote übersteigenden Abgabenschulden nicht entgegen steht. Auch habe der Umstand…
…festgesetzt. Mit Schreiben vom 31. Juli 2003 wurde der Bw. vom Finanzamt Oberwart nachweislich eingeladen, er möge zur Absicht, ihn zur Haftung als Haftungspflichtigen für ausgewiesene Abgabenforderungen gegen die Primärschuldnerin heranzuziehen, Stellung nehmen. Der Bw. wurde auch darauf hingewiesen, dass es in seinem Interesse liege…
…30. März 2005 festgesetzten Zwangsstrafe, welche am 6. Mai 2005 fällig war und derzeit am Abgabenkonto der Primärschuldnerin noch mit einem Betrag von € 364,00 aushaftet, bestand im Geschäftsführungszeitraum der Bw. keine Entrichtungspflicht. Auch insoweit erfolgte eine Haftungsinanspruchnahme zu Unrecht. Mit Bescheid vom 1…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diesen Bescheid innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Gesellschaftsvertrag vom 24.3.2004 war die Firma T GmbH (Primärschuldnerin) gegründet worden. Zum haftungsrelevanten Fälligkeitstermin der Umsatzsteuer 2005 (15.2.2006…
…fällig gewesen am 15.2.2006, eingeschränkt. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Gesellschaftsvertrag vom 24.3.2004 war die Firma T GmbH (Primärschuldnerin) gegründet worden. Zum haftungsrelevanten Fälligkeitstermin der Umsatzsteuer 2005 (15.2.2006) waren der Berufungswerber und M handelsrechtliche…
…55.121,- und der Umsatzsteuer 1998 mit S 114.866,- (erklärungsgemäße Veranlagungen) und der Körperschaftsteuer (Mindestkörperschaftsteuer) zusammen (in Summe S 200 784,24/€ 14.591,56). Beim Primärschuldner liege die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben vor. Die Gewerbeberechtigung sei über Parteienantrag gelöscht (29.9.1995)…
…deren Abgabenschuldigkeiten aus deren Mitteln nicht entrichtet habe, für diese Abgaben hafte, wenn sie bei der Primärschuldnerin nicht eingebracht werden könnten und er nicht beweise, dass er die Abgaben ohne sein Verschulden nicht hätte entrichten können. Der Bw. sei Geschäftsführer der genannten GmbH und daher…
…Rechtslage vor dem UGB war bzw. ist § 12 BAO insbesondere auf die Gesellschafter von OHG, KG, OEG und KEG anzuwenden. Durch den rechtskräftig bestätigten Ausgleich wird die primärschuldnerische Gesellschaft von der Verbindlichkeit befreit, ihren Gläubigern den Ausfall, den sie erleiden, nachträglich zu ersetzen (§ 156 Abs…
…KG) im Ausmaß von 43.660,97 € in Anspruch genommen wurden, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Gesellschaftsvertrag vom 25.5.1999 wurde das primärschuldnerische Unternehmen gegründet, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter der Berufungswerber ist. Über das Vermögen der…
…in Liqu. im Ausmaß von € 59.350,91 in Anspruch genommen wurde, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Gesellschaftsvertrag vom 25.4.2003 wurde die primärschuldnerische OEG gegründet. Persönlich haftende Gesellschafter waren RH und CT. Ab Jänner…