…an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin beantragte mit Abringen vom 26. November 2018 der Akteneinsicht in die Abgabenakten des Primärschuldners Herrn O. K.. Die Beschwerdeführerin führte aus, dass sie einen Haftungsbescheid 2016…
…ergänzend aus, dass die Behörde erster Instanz nicht begründet habe, warum die Einbringlichkeit der Abgabe beim Primärschuldner nicht möglich war und welche Einbringungsmaßnahmen sie gesetzt habe. Die bloße Erschwerung der Einbringlichkeit rechtfertige die Inanspruchnahme des Bw. nicht. Auf Grund einer Weisung der Finanzlandesdirektion für Wien…
…das entsprechende Vertrauen in den Geschäftsführer gesetzt und ihm daher auch den Sanierungsplan ermöglicht. Auch seither komme der Beschwerdeführer seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nach. Für die Geschäftsführung der Primärschuldnerin sei es sehr bedauerlich, dass durch die zwingende erforderliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht alle Gläubiger voll befriedigt…
…mit, dass er als Geschäftsführer der Firma X GmbH für die Entrichtung der Abgaben aus deren Mittel verantwortlich sei. Am Abgabenkonto der Primärschuldnerin würden Abgaben in Höhe von 256.627,52 € unberichtigt aushaften. Der Beschwerdeführer möge darlegen, weshalb er nicht dafür Sorge getragen habe…
…10.2007 zur Erwerberhaftung gemäß § 14 BAO für die auf den gegenständlichen Veräußerungsvorgang entfallene Umsatzsteuer (172.000 €) herangezogen wurde. Durch die Geltendmachung dieser Haftung wurde zwischen der Gemeinschuldnerin als Primärschuldnerin und der R-GmbH als Haftungsschuldnerin ein Gesamtschuldverhältnis (§ 7 Abs. 1 BAO) mit der…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Strittig ist, ob der Beschwerdeführer (Bf.) infolge der Insolvenz der ***GmbH*** (Primärschuldnerin) als ehemaliger Geschäftsführer für die aushaftenden Abgabenschulden zur Haftung herangezogen werden kann. Mit Schreiben vom 2. August 2018 wurde der Bf. von der belangten Behörde über eine mögliche…
…Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Vorhalt Mit Schreiben vom 7.7.2020 versendete das Finanzamt Österreich (belangte Behörde) folgenden Vorhalt: "Auf dem Abgabenkonto der Firma ***Primärschuldnerin*** haften Abgabenrückstände in Höhe von € 122.486,05 aus, deren Einbringung bisher vergeblich versucht worden ist. …
…Umsatzsteuerforderungen nicht denkbar ist. 2. Wesentlich ist aber der Umstand, dass die Primärschuldnerin die Selbstberechnungsabgaben nach bestem Wissen und Gewissen sehr wohl gemeldet und bezahlt hat. Zu den Abgabenbescheiden kam es aufgrund von Steuerprüfungen und anderen Rechtsansichten der Abgabenbehörde, die nur deshalb nicht im Instanzenweg…
…die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsnorm folge, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform sei, wenn die betreffende Abgabe beim Primärschuldner uneinbringlich sei (VwGH 25.6.1990, 89/15/0067). Letzteres stehe hier fest. Abschließend wies das Finanzamt darauf…
…dieser Bescheid noch vor Erlassung des Haftungsbescheides zugestellt worden war, ergibt sich daraus, dass die Berufung des Primärschuldners gegen diesen Bescheid bereits 23. Oktober 2012 beim FAGVG eingelangt war. In dem an den Erstschuldner gerichteten Gesellschaftsteuerbescheid, mit welchem die Gesellschaftssteuer abweichend von der Selbstberechnung festgesetzt…
…die sie verwalten, entrichtet werden. Aus dem Firmenbuch ist ersichtlich, dass die Bw. im Haftungszeitraum handelsrechtliche Geschäftsführerin der Primärschuldnerin war. Sie zählt damit zum Kreis der im § 80 BAO genannten Vertreter und kann daher zur Haftung gemäß § 9 BAO herangezogen werden. Die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen…
…am Bankkonto des Vereines wurde versucht. Diese Einbringungsversuche sind erfolglos verlaufen, was an sich für die Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Primärschuldner sprechen würde. Daneben wurden vom Finanzamt aber auch mehrere Zahlungsvereinbarungen mit dem Verein abgeschlossen, die zu beträchtlichen Zahlungseingängen führten. So wurde insbesondere am 4…
…am Bankkonto des Vereines wurde versucht. Diese Einbringungsversuche sind erfolglos verlaufen, was an sich für die Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Primärschuldner sprechen würde. Daneben wurden vom Finanzamt aber auch mehrere Zahlungsvereinbarungen mit dem Verein abgeschlossen, die zu beträchtlichen Zahlungseingängen führten. So wurde insbesondere am 4…
…am Bankkonto des Vereines wurde versucht. Diese Einbringungsversuche sind erfolglos verlaufen, was an sich für die Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Primärschuldner sprechen würde. Daneben wurden vom Finanzamt aber auch mehrere Zahlungsvereinbarungen mit dem Verein abgeschlossen, die zu beträchtlichen Zahlungseingängen führten. So wurde insbesondere am 4…
…Langheinrich, FJ 2015, 214). Sachverhaltsmäßig ist erwiesen, dass dem Beschwerdeführer keine Kenntnis von Abgabenfestsetzungs- bzw Haftungsbescheiden, die an den Masseverwalter der Primärschuldnerin gerichtet sind, anlässlich der Inanspruchnahme zur Haftung verschafft wurde. Eine Sanierung dieses Mangels tritt auch dadurch nicht ein, dass es dem Beschwerdeführer (bzw…
…aufgefordert diesen Betrag zu entrichten. Begründend führte der Magistrat der Stadt Wien (= die belangte Behörde) aus, dass mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom Datum1 zur Zahl xxx über das Vermögen der Primärschuldnerin (= S. GmbH) ein Konkursverfahren eröffnet worden sei. Die vom Gesetzgeber als…
…wurden. Das Finanzamt meldete Abgabenforderungen in Höhe von 181.939,75 Euro im Konkursverfahren an. Mit Haftungsbescheid vom 24.07.2015 machte die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer die Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma Primärschuldnerin in Höhe von 18.659,00 € geltend. Die…
…am 19. Juli 2011 durchgeführte Löschung des Abgabenrückstandes der Fa. V-GmbH rechtswirksam ist. Am Abgabenkonto der Primärschuldnerin haftet daher nunmehr kein Rückstand aus. Die Geltendmachung einer Haftung setzt unter anderem voraus, dass eine Abgabenschuld entstanden und diese noch nicht erloschen ist (vgl. z.B…
…2008 brachte die Bw. vor, dass die Prüfung der Umsatzsteuer 2004 bei der Primärschuldnerin noch nicht abgeschlossen sei. Es habe zwar eine Prüfung gegeben, bis dato allerdings keine Schlussbesprechung. Woher das Finanzamt den (gewaltigen) Betrag von € 115.296,62 nehme, sei für die Bw…
…dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Im vorliegenden Fall seien die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gegen die Primärschuldnerin ebenso unstrittig wie die Stellung des Bw. als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten im haftungsrelevanten Zeitraum verantwortlichen Vertreter der Gesellschaft. Nach…