…eingestuft werden. So bezog sich diese Prüfung nur auf die KEG und nicht auf jene atypische stille Mitunternehmerschaft, an welcher die Beteiligung unserer Mandantin bestand. Zudem wurde diese Prüfung für Zwecke eines Finanzstrafverfahrens durchgeführt. Rechtsgrundlage des Prüfungsauftrages war § 147 Abs. 1 BAO iVm § 99 Abs…
…wurde ausgeführt, dass gemäß § 148 Abs. 3 BAO für einen Zeitraum, für den eine Außenprüfung bereits vorgenommen worden sei, ein neuerlicher Prüfungsauftrag ohne Zustimmung des Abgabepflichtigen ua. zur Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303) gegeben seien, erteilt werden dürfe. Die Voraussetzungen…
…1995 in Frage. Zu diesem Zeitpunkt sei jedoch die fünfjährige Verjährungsfrist bereits abgelaufen gewesen. Mit Schreiben vom 11. April 2005 wurde gegenüber der Amtspartei im Hinblick auf eine eventuelle Unterbrechungshandlung Prüfungsauftrag auf die Erkenntnisse das VwGH vom 19.2.1998, 97/16/0353, vom 18…
…und Sicherstellung von Beweismitteln gedeckt. Da die Zwangsmaßnahmen der Justiz zuzurechnen sind, wäre die Monierung eines fehlenden Sicherstellungs/Beschlagnahmeprotokolles dort vorzubringen gewesen und nicht in einem Antrag auf Aufhebung des (erst viel später ergangenen) Prüfungsauftrages gemäß § 148 BAO in Verbindung mit § 99 Abs 2 FinStrG…
…1999 bis 2003 vornehmen. Dieser Auftrag wurde vom Prüfer bei Prüfungsbeginn am 11.3.2005 der Bw übergeben. Eine (vorherige) Versendung des Prüfungsauftrages erfolgte nicht. Die genannte Kasse verfasste weiters ein vom 14.12.2004 datierendes, an die Bw gerichtetes Verständigungsschreiben, in dem die Bw…
…der Beginn der Amtshandlung vor dem 1. Jänner 2005 gelegen sei. Auch wenn der Prüfungsauftrag formell erst im Jahr 2005 auf die Jahre 1990 bis 1999 ausgedehnt worden sei, seien die Voraussetzungen für die Verschiebung des Inkrafttretens des § 323 Abs. 16 - Beginn der Amtshandlung vor…
…2000 bis 2005 angegeben. Das Finanzamt wurde ersucht, die Ausdehnung des Prüfungsauftrages auf die Jahre 2000 bis 2003 (insbesondere für das Jahr 2000) unter Nachweis der Kenntnisnahme durch die Berufungswerberin vorzulegen, weil die Ausdehnung noch im Jahr 2006 erfolgt sein muss, um für das strittige…
…Verlängerung der Verjährungsfrist (auch) hinsichtlich der Säumniszuschläge zur Lohnsteuer und zu den Dienstgeberbeiträgen für 2001 bis 2002 bewirkte, wobei schon der der Berufungswerberin am 14. 9. 2006 bekannt gegebene Prüfungsauftrag bezüglich der Jahre 2001 bis 2005 zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist führte (vgl. Ritz, BAO3, …
…entnehmen. Die Selbstanzeigen betreffend die Monate Oktober und November 2000 würden, entgegen der Beschwerdeentscheidung der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich, eine strafbefreiende Wirkung entfalten. Dies deswegen, weil der Prüfungsauftrag nach § 99 Abs. 2 FinStrG vom 26. März 2001 betreffend Umsatzsteuer Juni bis Dezember 2000 nicht den Voraussetzungen…
…Verfolgungshandlung iSd. § 209 Abs.1 BAO darstellen, da diese Prüfung nur für Zwecke des Finanzstrafverfahrens durchgeführt worden sei. Rechtsgrundlage des Prüfungsauftrages sei § 147 Abs.1 BAO iVm § 99 Abs.2 FinStrG gewesen. Unter Verweis auf eine Entscheidung des UFS sowie verschiedene Literatur wird ausgeführt, dass…
…des § 209 Abs. 1 BAO darstellen. Da nicht nur Bescheide betreffend Feststellung von Einkünften, sondern bereits entsprechende Prüfungsaufträge und Prüfungshandlungen auf die Geltendmachung von bestimmten Einkommensteueransprüchen gerichtet sind, bilden auch solche innerhalb der Verjährungsfrist gesetzten entsprechenden Handlungen Unterbrechungshandlungen hinsichtlich der Einkommensteuer. Hierbei ist es unerheblich…
…Einkünfteerklärungen eingebracht. Für das Jahr 2004 erging vor der anschließend erwähnten Außenprüfung ein Einkünftefeststellungsbescheid; ob es sich hierbei um einen Nichtbescheid (vermeintlichen Bescheid) gehandelt hat, kann hier dahingestellt bleiben. Aufgrund eines Prüfungsauftrages des Finanzamtes Wien Bezirk vom 11. Oktober 2006, später ausgedehnt auf die Folgejahre…
…des Betriebsprüfungsberichtes an den Abgabepflichtigen bzw. dessen Vertreter nach Abschluss einer Betriebsprüfung bzw. im Anschluss daran geeignet ist, die Verjährungsfrist für laut Prüfungsauftrag und Prüfungsbericht von der Prüfung umfasste Abgaben, zu welchen im Prüfungsbericht jedoch keine expliziten Aussagen getroffen worden sind, zu unterbrechen. Die für…
…AB Za/07, wurde am 16. Februar 2007 der Prüfungsauftrag ausgestellt und an diesem Tag war auch Prüfungsbeginn. Als Ergebnis dieser Außenprüfung wurden in den Tz 7 und 8 des Berichtes folgende für den Gegenstandsfall relevante Prüfungsfeststellungen (auszugsweise) getroffen: "Mit Schenkungs- bzw. Nachstiftungsvereinbarung vom 17…
…ihr durch die nicht ordnungsgemäße Prüfungsdokumentation die Möglichkeit der Beweisführung für die bereits im Rahmen der Betriebsprüfung gemäß § 147 BAO (ohne Prüfungsauftrag) erfolgte Prüfung der DB-Pflicht des Geschäftsführerbezuges entzogen worden sei. Der im Akt erliegende Vertrag zwischen der Bw. und ihrem Geschäftsführer vom 28…
…Vorschreibung an Umsatzsteuer nicht gekommen sei, habe der Bf. diese entsprechend den Schenkungsverträgen selbst berechnet und habe S 380.300,00 am 19. März 2001 bezahlt als Selbstanzeige zur StNr Xvor dem Prüfungsauftrag vom 24. April 2001. Hinsichtlich 01/2001, also außerhalb des Prüfungszeitraumes 1997…
Der Prüfungsauftrag des Finanzamtes vom 3. August 2001 umfasste zunächst Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Einkommensteuer/beschr.steuerpfl. und Körperschaftsteuer/beschr. Steuerpfl. für die Zeiträume 1.1.1998 bis 31.7.2001 und wurde am 22.11.2004 auf Lohnsteuerprüfung, Sozialversicherungsprüfung und Kommunalsteuerprüfung für den…
Aufgrund eines Prüfungsauftrages des Finanzamtes Wien Bezirke vom 11. Oktober 2006, später ausgedehnt auf die Folgejahre, begann am 6. November 2006 ein Betriebsprüfer des Finanzamtes Wien Bezirke eine Außenprüfung über einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung 2004 bei 2. Geschäftsherrin & Atyp.St.Ges. Laut der Einkünfte-"Erklärung…
…vorliegt. Mit Schreiben vom 25. Jänner 2013 teilte das Finanzamt mit, eine Verletzung der Entscheidungspflicht liege deshalb nicht vor, weil über den Antrag auf Aufhebung des Prüfungsauftrages gemäß § 299 BAO bereits mit Bescheid vom 19. September 2012 entschieden worden sei. Die bescheidmäßige Erledigung sei auch…
…nicht, [hier nicht gegenständlich]. Das örtlich zuständige Finanzamt gibt den Fall dem prüfenden Finanzamt (BP2000) frei. Dieses holt den Fall über BP2000 ab und stellt den Prüfungsauftrag aus, der vom zuständigen Finanzamt zu genehmigen ist. Alle Maßnahmen zur Durchführung und Verwaltung einer Prüfung (einschließlich Bericht…