…Z. 2 EStG 1988 zu verweisen. Ein Betrag von 730,00 € ist nur dann nicht steuerpflichtig, wenn andere als nichtselbständige Einkünfte vorliegen. Liegen hingegen nichtselbständige Einkünfte vor, ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, da von 2 bezugauszahlenden Stellen Einkünfte bezogen wurden. Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn…
…2.2006 wurde der Bw. vom Finanzamt Wien 4/5/10 zur Einkommensteuer für das Jahr 2005 veranlagt, woraus eine Nachforderung von 62,12 € resultierte. Die Sonderausgaben sowie der Freibetrag wegen eigener Behinderung wurden antragsgemäß gewährt, allerdings wurden nichtselbständige Einkünfte von zwei bezugsauszahlenden Stellen…
…ist." Wie bereits ausgeführt, hat der Bw. während des Jahres 2007 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von zwei bezugsauszahlenden Stellen, nämlich von der Pensionsversicherungsanstalt und einem früheren Arbeitgeber erhalten. Auf Grund der niedrigen Einkünfte von einem ehemaligen Arbeitgeber (brutto € 77,84 bzw. € 66,72…
…beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert werden, bezogen worden sind. Es liege daher für das Kalenderjahr 2006 eine Pflichtveranlagung vor. Eine "Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung" sei daher nicht möglich. "Der geringere Steuerabzug bei getrennter Lohnverrechnung ergibt sich durch den progressiven Charakter der Einkommensteuer. Würden beide Bezüge von einem…
…der Berufungswerberin (= Bw.) am 8. September 2009 erstellt (OZ 1 f./2008). In dieser Erklärung werden zwei bezugsauszahlende Stellen angegeben. An Sonderausgaben wurden € 99,20 unter der Rubrik "Kirchenbeitrag" geltend gemacht. B) Am 8. September 2009 wurde der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2008…
…unverändert. Entscheidungsgründe Am 28. März 2008 reichte die Berufungswerberin die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2006 beim zuständigen Finanzamt ein. Als bezugsauszahlende Stellen wurde die Anzahl 2 angeführt. Mit Einkommensteuerbescheid 2007 vom 6. Mai 2008 wurde die Einkommensteuer festgesetzt. Da dem Finanzamt drei Lohnzettel übermittelt wurden…
…2008 zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen. Daraus folgt im Sinne der oben genannten gesetzlichen Bestimmung, dass es zu einer Pflichtveranlagung und nicht zu einer Veranlagung auf Antrag gekommen ist, weshalb die im Vorlageantrag erklärte Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung ins Leere geht. Darüber hinaus…
…vgl. Jakom/Baldauf EStG 2009, § 41 Rz 3 und die angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt wurden. Zweck der Veranlagung ist die gemeinsame Erfassung der Bezüge aus sämtlichen Dienstverhältnissen, da…
…2012, § 41 Rz 3 und die dort angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Eine so genannte Pflichtveranlagung hat demnach zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt wurden. Zweck der Veranlagung ist die gemeinsame Erfassung der Bezüge aus sämtlichen Dienstverhältnissen, da…
…Berufungswerber im Veranlagungsjahr 2003 laut übermitteltem Lohnzettel der OÖ. Gebietskrankenkasse (§ 69 Abs 2 EStG 1988) neben steuerpflichtigen Bezügen aus nichtselbstständiger Arbeit von anderen bezugauszahlenden Stellen - Firma G-TGmbH, Firma HCN und Firma E-S - auch Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversorgung erhalten hat, ist der in …
…1996/201 ab 1996). Diese Pflichtveranlagung hat bei der Bw. für das Jahr 2005 deshalb zu erfolgen, weil ihr von vier bezugsauszahlenden Stellen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zugeflossen sind und die Zusammenrechnung der vier verschiedenen Einkünfte einen Gesamtbetrag ergibt, der aufgrund der Einkommensteuerprogression zu einer…
…Jakom/Baldauf EStG, 2012, § 41 Rz 3 und die angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs). Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt wurden. Zweck der Veranlagung ist die gemeinsame Erfassung der Bezüge aus sämtlichen Dienstverhältnissen, da die…
…mit welcher vom Berufungswerber (Bw.) folgende Angaben gemacht wurden: | Bezugsauszahlende Stellen | 2 | Berufsbezeichnung | Pensionist | Zusätzlicher SA-EHB für 3 Kinder | Ja | Wohnraumschaffung/-sanierung (KZ 456) | 5.662,14 Das Finanzamt erließ den Einkommensteuerbescheid 2010 (Arbeitnehmerveranlagung) vom 24…
…alle Beträge in Euro): Bezüge im Jahr 2006 | Bezugauszahlende Stelle | für den Zeitraum | steuerpflichtige Bezüge | SGmbH | 01.01. bis 28.02.2006 | 2.346,66 € | IOHG | 01.03. bis 15.09.2006 | 1.974…
…aus nichtselbständiger Arbeit. In der am 18.3.2009 beim Finanzamt eingelangten Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2008 wurde vom Bw. in der Spalte bezugsauszahlende Stellen die Ziffer 1 eingetragen. Der Bw. wurde mit Schreiben des Finanzamtes vom 17.8.2009 um ergänzende Angaben ersucht. Da von…
…die Finanzverwaltung abzuführen. Sie ziehe daher ihre Anträge auf Arbeitnehmerveranlagung zurück, da sie stets Bezüge von nur einer lohnverrechnenden Stelle erhalten habe und auch sonst kein Grund für eine Pflichtveranlagung gegeben sei. H) Mit Datum 30. Jänner 2007 erstellte das Finanzamt einen Versicherungsdatenauszug der Bw…
…der dasselbe Einkommen nur von einer auszahlenden Stelle bezogen hat." Innerhalb offener Frist brachte der Bw. gegen diesen Bescheid das Rechtsmittel der Berufung ein und zog seinen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung zurück, da es sich um keine Pflichtveranlagung handle. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung wies…
…§ 41, RZ. 3 und die angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt wurden. Zweck der Veranlagung ist die gemeinsame Erfassung der Bezüge aus sämtlichen Dienstverhältnissen, da die Anwendung des Einkommensteuertarifs auf…
…00 | Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten | 2.259,60 Das Finanzamt erließ den Einkommensteuerbescheid 2005 am 27. März 2006 wie folgt: Berechnung der Einkommensteuer: | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | | | Übermittelte Lohnzettel laut Anhang | | | Bezugsauszahlende Stelle | stpfl. Bezüge (245…
…werden, sodass im Sinn der oben zitierten gesetzlichen Regelung diese Einnahmen auch in die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuerberechnung des Jahres 2005 einzubeziehen waren. Da aufgrund der Änderung der bezugsauszahlenden Stelle diese Nachzahlung beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurde, die Einkommensteuer jedoch entgegen der Ansicht des Berufungswerbers…