…März 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz vom 13. Februar 2006, Zl. 500/03120/15/2005, betreffend Pfändungsgebühr (§ 26 AbgEO) entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 19. Dezember 2005, Zl. 500/90227/27/2005…
…März 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz vom 13. Februar 2006, Zl. 500/03120/13/2005, betreffend Pfändungsgebühr (§ 26 AbgEO) entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 19. Dezember 2005, Zl. 500/90227/27/2005…
…Bezirk vom 21. Jänner 2004 betreffend Festsetzung von Pfändungsgebühren und Barauslagen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 13. Mai 2003 betreffend Anforderung von Kosten des Vollstreckungsverfahrens wurden über die Berufungswerberin…
…gemäß § 26 AbgEO eine Pfändungsgebühr in der Höhe von 19,25 € und einen Barauslagenersatz für diese Pfändung in der Höhe von 4,24 (gesamt 23,49 €) fest. In der gegen die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens erhobenen Berufung vom 20. April…
…vom 9. Dezember 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 17. November 2011 betreffend Pfändungsgebühr und Auslagenersätze (§ 65 AbgEO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Auf Grundlage des Rückstandsausweisen vom 9. November 2011 erließ die…
…vom 30. August 2011 wurde dem Berufungswerber die Pfändungsgebühr in der Höhe von € 10,00 und die Auslagenersätze mit € 6,90 vorgeschrieben. In der gegen den Bescheid betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens eingebrachten Berufung wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass der…
…vom 11. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 2. November 2009 betreffend Pfändungsgebühren und Auslagenersätze entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Auf Grundlage des Rückstandsausweises vom 9. September 2009, in dem festgehalten wurde…
…vom 17. Mai 2010 als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt verwies auf den vollstreckbaren Rückstand von € 7.411,77 und hielt fest, dass die Pfändungsgebühr auch dann anfalle, wenn die Amtshandlung erfolglos verlaufen sei, weil wie im vorliegenden Fall niemand angetroffen werden konnte. Die Zahlungsaufforderung…
…XY, vom 1. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 26. März 2004 betreffend Pfändungsgebühr und Barauslagenersatz im Beisein der Schriftführerin Edith Sajovic-Mantl nach der am 28. Mai 2009 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung…
…3. 2008 schrieb das Finanzamt der Bw. für die Amtshandlung vom 5. 3.2008 die Entrichtung einer Pfändungsgebühr von 508,76 € (1% von 50.876,06 €) mit der Begründung vor, dass die Bw. gemäß § 26 Abs. 1 und 3 AbgEO die im Vollstreckungsverfahren…
…Abgabenbetrag vollstreckt werden; sie sind mit Bescheid festzusetzen, wenn sie nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden. Die Pfändungsgebühr sowie die durch Vollstreckungsmaßnahmen bewirkten Barauslagen sind reine Amtshandlungsgebühren. Sie werden insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben. Die Gebührenpflicht entfällt…
… 26 Abs. 1 lit. a AbgEO hat der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens nachstehende Gebühren zu entrichten: Die Pfändungsgebühr anlässlich einer Pfändung im Ausmaß von 1% vom einzubringenden Abgabenbetrag; wird jedoch an Stelle einer Pfändung lediglich Bargeld abgenommen, dann nur 1% vom abgenommenen Geldbetrag. Gemäß…
… 26 Abs. 1 lit. a AbgEO hat der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens nachstehende Gebühren zu entrichten: Die Pfändungsgebühr anlässlich einer Pfändung im Ausmaß von 1% vom einzubringenden Abgabenbetrag; wird jedoch an Stelle einer Pfändung lediglich Bargeld abgenommen, dann nur 1% vom abgenommenen Geldbetrag. Gemäß…
… 26 Abs. 1 und 2 AbgEO vorzuschreiben gewesen. Die Pfändungsgebühr sei vom Rückstand in Höhe von € 758,16 richtig mit 1 %, das sind € 7,58 festgesetzt worden. Der Auslagenersatz in Höhe von € 0,55 sei als Porto für den Nebengebührenbescheid ebenfalls zu…
…Rückstandsausweise in Betracht. Gemäß § 26 Abs. 1 AbgEO hat der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens nachstehende Gebühren zu entrichten: a) Die Pfändungsgebühr anlässlich einer Pfändung im Ausmaß von 1 % vom einzubringenden Abgabenbetrag; wird jedoch an Stelle einer Pfändung lediglich Bargeld abgenommen, dann nur 1 % vom…
…und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens: Gem. § 26 der Abgabenexekutionsordnung würden die Gebühren für die Amtshandlung vom 3. März 2006 und die Auslagensätze wie folgt festgesetzt: Pfändungsgebühr (ein Prozent von 5.406,16 €) 54,06 €, Auslagenersätze 3,57 €, Summe daher 57,81 €. Gem…
… 26 Abs. 1 lit. a AbgEO hat der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens nachstehende Gebühren zu entrichten: Die Pfändungsgebühr anlässlich einer Pfändung im Ausmaß von 1% vom einzubringenden Abgabenbetrag; wird jedoch an Stelle einer Pfändung lediglich Bargeld abgenommen, dann nur 1% vom abgenommenen Geldbetrag. Gemäß…
…ATS 196,00 festgesetzt, welche ebenfalls nicht entrichtet wurden. Der aushaftende Gesamtbetrag war somit ATS 3496,00.Mit der oben angeführten Amtshandlung wurden diese Abgabenbeträge zwangsweise eingebracht und die Pfändungsgebühr festgesetzt." Das HZA führt desweiteren aus, dass das als Begründung angeführte Erkenntnis in keinem Zusammenhang…
…vertreten durch Mag. Dr. Helmut Blum, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Pfändungsgebühren entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von…
…vom 11. April 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 28. März 2012 betreffend Pfändungsgebühr (§ 65 AbgEO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt Bruck/Eisenstadt/Oberwart hat am 28. März 2012 einen Bescheid…