…Unternehmungen grundsätzlich den Ort, von dem aus über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt wird. Als Fahrzeuge von Unternehmungen i.S.d. KFG gelten jedoch lediglich Fahrzeuge, deren rechtmäßiger Besitzer keine natürliche Person ist. Ist der Antragsteller (= rechtmäßiger Besitzer im Verfahren der Zulassung) eine physische Person…
…gewerblichen Tätigkeit D-Ort und damit in Deutschland erziele. Dort befinde sich nur der Gewerbebetrieb des BW, ein Wohnsitz in Deutschland bestehe nicht. Die beiden in Frage stehenden Fahrzeuge ein VW Polo (geleast), sowie ein Porsche würden betrieblich verwendet werden. Für beide Fahrzeuge habe der…
…X-Universität auch nicht der Mittelpunkt dieser Tätigkeit sein. Auch die hiermit verbundenen Kosten (Telefon, Infrastruktur) würden nicht von dieser Universität getragen, sondern seien im Honorar pauschal inkludiert. Die X-Universität treffe bei den Verträgen und Honorarnoten eine Unterscheidung zum Ort der Leistungserbringung in In…
…ich ca. 75 Tage für mein Unternehmen in Deutschland unterwegs, davon war ich ca. 40 Tage tatsächlich in der BRD, für die restlichen Tage habe ich deutsche Mitarbeiter nach Österreich geholt (z.B. nach Salzburg). Das Nachvollziehen meiner Tätigkeit ist schwierig, weil ich beispielsweise, wenn…
…Fragebogen wurde die Tätigkeit (Handel von Werbemittel und Kosmetika) am 1. August 2005 begonnen. In ihrer Provisionsabrechnung vom 31. Oktober 2005 scheinen Leistungen ab März 2005 auf (in Österreich ab Mai 2005). Mit Bescheid vom 10. Juni 2009 hat das Finanzamt gegenüber der Bw die…
…sei nach der Dispositionsbefugnis zu beurteilen. lm gegenständlichen Fall - dies sei unstrittig - erfolge die Planung (,,die mentale Bewirtschaftung") ausschließlich von der "Zentrale" in der Gemeinschaft aus. Es sei unerheblich, dass zur operativen Tätigkeit ("physischen Bewirtschaftung") in Ungarn fremde Kapazitäten zugekauft werden. Der Senat hat erwogen…
…seiner Familienangehörigen, die Einrichtung einer Wohnung, der Ort des tatsächlichen Schulbesuchs der Kinder, der Ort der Ausübung der beruflichen Tätigkeiten, der Ort, an dem die Vermögensinteressen liegen, und der Ort, an dem verwaltungsmäßige Beziehungen zu den staatlichen Stellen und den gesellschaftlichen Einrichtungen bestehen, soweit diese…
…Tätigkeit, d. h. vom Ort seiner Betriebsstätte, entfernt, ohne dass dadurch der bisherige Mittelpunkt der Tätigkeit aufgegeben wird (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. Mai 1984, 83/13/0087). Ob eine Reise ausschließlich durch den Betrieb veranlasst ist, ist eine auf der Ebene der…
…zu untersuchen, in welchem Sinn - nach technischen Kriterien oder als geografischer Ort - das Gebührengesetz die Begriffe "Inland" und Ausland" - im allgemeinen Gebührenauslösetatbestand des § 16 GebG, - im Grundtatbestand des § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG ("im Inland abgeschlossene Wetten") - und in der Fiktion des §…
…der Teilnehmer im Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäftes im Inland als geografisch festlegbarem Ort befindet. Die "Teilnahme am Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus" bedeutet, dass die Wette zwar nicht im Inland abgeschlossen werden muss, - sonst hätte die Fiktion ja keinen Sinn - aber den tatsächlichen, physischen…
…Einsatz der Bw steht im Mittelpunkt und charakterisiert die Art der Tätigkeit der Bw. Anders als etwa eine mechanische Tastatureingabe, die unmittelbar einen elektronisch automatisierten Vorgang und damit erst die Leistungserbringung als solche in Gang setzen soll, sind im Gegenstandsfall die oben beschriebenen physischen Handlungen…
…beschränkt das Gesetz die berücksichtigungsfähige Höhe der Kosten beruflich veranlasster Familienheimfahrten. Gemäß § 20 Abs.1 Z.2 lit.e EStG sind Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits- (Tätigkeits-) Ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten) nicht abzugsfähig, soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen Berufstätigkeit bezogenen…
…Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Gemäß § 20 Abs.1 Z.2 lit.e EStG sind die Kosten der Fahrten zwischen einem Wohnsitz am Arbeits- (Tätigkeits-) Ort und dem Familienwohnsitz (Familienheimfahrten) nicht abzugsfähig, soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen (Berufs-) Tätigkeit bezogenen…
…ist. Nach Ansicht des UFS war die Auslandstätigkeit der Bw. somit von vornherein für wenige Jahre befristet. Solange die Verlegung des Wohnsitzes an den Tätigkeitsort nicht zugemutet werden kann, werden Aufwendungen für Fahrten an den Ort der dauernden Wohnsitznahme als durch die auswärtige Einkunftserzielung veranlasst…
…Tätigkeit an diesem Ort begründet. Der Gerichtshof hätte erkannt, dass beide Umstände zumindest für die Streitjahre gewichtige Gründe darstellen würden, die für die Beibehaltung des Hauptwohnsitzes sprechen würden. Im gegenständlichen Fall hätte der Beschwerdeführer wiederholt auf die Pflegebedürftigkeit hingewiesen und im Antrag auf Entscheidung der…
…Familienheimfahrten subsumiert werden. Wie jedoch der VwGH etwa in seinem Erkenntnis vom 9. Oktober 1991, 88/13/0121, ausführt, gelten solche Aufwendungen so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann.…
…der festen Geschäftseinrichtung in Adr3, wurde eine geringfügige, aber völlig untergeordnete Tätigkeit ausgeübt, die nicht über den Rahmen einer Hilfstätigkeit hinausging [siehe Art. 5 ZI. 3. e) DBA Schweiz]. Der Ort der Geschäftsleitung [siehe Artikel 5 Zi. 2 a) DBA Schweiz für das in der…
…zu erweitern, beziehungsweise sich fehlende anzueignen. Aus den Anmerkungen zur Beilage lasse sich erkennen, dass alle angeführten Veranstaltungen einen eindeutigen Bezug zu seiner beruflichen Tätigkeit haben würden. Folgende Anmerkungen hat der Berufungswerber zur oben zitierten Tabelle händisch angefügt: 25. Januar 2006 (An alles gedacht?, WIFI…
…Lebensführung weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Fortbildungskosten dienen dazu, im bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu…
…als dauernder Standort bei Fahrzeugen eines Unternehmens jener Ort, von dem aus hauptsächlich über das Fahrzeug verfügt wird. Gem. § 40 (1) lit d KFG gilt im Falle einer Miete des Fahrzeuges aus einem anderen EU-Mitgliedstaat der Hauptwohnsitz des Mieters als dauernder Standort des Fahrzeuges…