…im zweiten Fall wäre hingegen keine inländische Abzugspflicht gegeben (denn nur eine physisch in Österreich ausgeübte Beratungstätigkeit löst für gewerbliche Beratungseinkünfte inländische beschränkte Steuerpflicht aus: EAS 727). Infolge der vom OECD-Modell abweichenden Fassung des Artikels 14 DBA-Brasilien wird bei freiberuflichen Beratungseinkünften die inländische…
…davon ausging, dass die Tätigkeit eines Geschäftsführers einer GmbH am Ort des Sitzes der Gesellschaft persönlich ausgeübt wird, stellt die jüngere Judikatur – dem deutschen BFH folgend – bei Geschäftsführern und Vorständen zur Bestimmung des Ausübungsortes auf den physischen Tätigkeitsort ab (VwGH 31.05.2017, Ra 2016…
…nicht auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen abstellende Beurteilung ist nach objektiven Kriterien zu treffen. Ein Aufenthalt im genannten Sinne verlangt grundsätzlich körperliche Anwesenheit. Daraus folgt auch, dass eine Person nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann. Ein gewöhnlicher Aufenthalt an einem Ort schließt jedoch nicht einen…
…der auch hinsichtlich die Bezüge aus der aktiven Tätigkeit besteuerungsberechtigt war (VwGH, 26.02.2015, 2012/15/0128 sowie Loukota/Jirousek/ Schmidjell-Dommes/Daurer, Internationales Steuerrecht 1/1 Z 15 Rz 35). Unsere Mandantin hat nach Beendigung ihrer physischen Tätigkeit in den USA und nach…
…ihre Tätigkeit bereits im Februar 2001 aufgenommen hat und die Niederschrift über die Erhebung/Nachschau anlässlich der am 15.Jänner 2001 errichteten Bf. (Formular Verf. 26) mit 26. April 2001 datiert, ohne dass die Bf. innerhalb dieses Zeitraum über eine Steuernummer verfügt hat. Der Stempel…
…in denen auf Grund der physischen Anwesenheit eines gemischten Publikums und der regelmäßig sehr kurzen Vertrags(anbahnungs)zeit der Übergang der Steuerschuld nicht praktikabel ist (wie bei Eintrittsberechtigungen), wird an der Besteuerung am Veranstaltungs- bzw. Tätigkeitsort festgehalten. Nicht unter den Begriff der Eintrittsberechtigung für eine…
…Stoppelkamp). Nach der unionsrechtlichen Judikatur zählen zu den Anknüpfungstatbeständen für eine Ansässigkeit im jeweiligen Land in erster Linie der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit und das Vorhandensein einer festen Niederlassung von wo aus die Umsätze bewirkt werden. Der Ort von dem aus das Unternehmen betrieben wird…
…Unternehmungen grundsätzlich den Ort, von dem aus über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt wird. Als Fahrzeuge von Unternehmungen i.S.d. KFG gelten jedoch lediglich Fahrzeuge, deren rechtmäßiger Besitzer keine natürliche Person ist. Ist der Antragsteller (= rechtmäßiger Besitzer im Verfahren der Zulassung) eine physische Person…
…Tage) physisch anwesend gewesen. Österreich habe daher gemäß Art. 16 Abs. 2a DBA Niederlande/Österreich kein Besteuerungsrecht für die Bezüge für die Tätigkeit in Österreich. Da sein gesamtes Einkommen in Österreich besteuert worden sei, sei eine Berichtigung des Lohnzettels 2008 notwendig. Anmerkung: Von der ABC…
…Der EuGH vertritt in seiner jüngsten Rechtsprechung (vgl. Urteil EuGH vom 27. April 2016, C-528/14, X) zur zollrechtlichen Definition des Begriffs "gewöhnlicher Wohnsitz" die Auffassung, dass in diesem Zusammenhang alle erheblichen Tatsachen (insbesondere auch körperliche Anwesenheit, Ort der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, Ort…
…1 bedeutet der Ausdruck „Betriebstätte“ im Sinne dieses Abkommens eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Gem. Abs. 2 umfaßt der Ausdruck „Betriebstätte“ insbesondere: a) einen Ort der Leitung, b) eine Zweigniederlassung, c) eine Geschäftsstelle, d) eine Fabrikationsstätte…
…gewerblichen Tätigkeit D-Ort und damit in Deutschland erziele. Dort befinde sich nur der Gewerbebetrieb des BW, ein Wohnsitz in Deutschland bestehe nicht. Die beiden in Frage stehenden Fahrzeuge ein VW Polo (geleast), sowie ein Porsche würden betrieblich verwendet werden. Für beide Fahrzeuge habe der…
…X-Universität auch nicht der Mittelpunkt dieser Tätigkeit sein. Auch die hiermit verbundenen Kosten (Telefon, Infrastruktur) würden nicht von dieser Universität getragen, sondern seien im Honorar pauschal inkludiert. Die X-Universität treffe bei den Verträgen und Honorarnoten eine Unterscheidung zum Ort der Leistungserbringung in In…
…ich ca. 75 Tage für mein Unternehmen in Deutschland unterwegs, davon war ich ca. 40 Tage tatsächlich in der BRD, für die restlichen Tage habe ich deutsche Mitarbeiter nach Österreich geholt (z.B. nach Salzburg). Das Nachvollziehen meiner Tätigkeit ist schwierig, weil ich beispielsweise, wenn…
…Fragebogen wurde die Tätigkeit (Handel von Werbemittel und Kosmetika) am 1. August 2005 begonnen. In ihrer Provisionsabrechnung vom 31. Oktober 2005 scheinen Leistungen ab März 2005 auf (in Österreich ab Mai 2005). Mit Bescheid vom 10. Juni 2009 hat das Finanzamt gegenüber der Bw die…
…sei nach der Dispositionsbefugnis zu beurteilen. lm gegenständlichen Fall - dies sei unstrittig - erfolge die Planung (,,die mentale Bewirtschaftung") ausschließlich von der "Zentrale" in der Gemeinschaft aus. Es sei unerheblich, dass zur operativen Tätigkeit ("physischen Bewirtschaftung") in Ungarn fremde Kapazitäten zugekauft werden. Der Senat hat erwogen…
…seiner Familienangehörigen, die Einrichtung einer Wohnung, der Ort des tatsächlichen Schulbesuchs der Kinder, der Ort der Ausübung der beruflichen Tätigkeiten, der Ort, an dem die Vermögensinteressen liegen, und der Ort, an dem verwaltungsmäßige Beziehungen zu den staatlichen Stellen und den gesellschaftlichen Einrichtungen bestehen, soweit diese…
…an der Universität D-Ort1, teils auch in D-Ort2, studiert bzw. an ihrer Dissertation geschrieben. Sie hat am 2.7.2010 promoviert (siehe ua. Bestätigung Univ. Prof. Dr. C/Uni D-Ort1; Schreiben Uni D-Ort2 betr. Promotion). 6. Zwecks Betreuung und wissenschaftlicher Tätigkeit…
…die Räumlichkeiten oder jeden anderen Ort für die vorübergehende Verwahrung oder Zolllagerung können Angaben zu den physischen Eigenschaften der Lager und der für die Lagertätigkeiten genutzten Ausrüstung sowie bei speziell ausgerüsteten Lagern sonstige Angaben, die zur Prüfung der Einhaltung der Artikel 117 Buchstabe b und…
…Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs anzusehen ist (Hervorhebungen durch das BFG): "Rn 22 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Mehrwertsteuerübergangsregelung für den innergemeinschaftlichen Handel, die durch die Richtlinie 91/680/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der…