…ist, wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine der Voraussetzungen für die Überführung dieser Ware in das Zollverfahren oder für die Gewährung eines ermäßigten Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit auf Grund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. Gemäß Abs. 3 des Art…
…Dienstgebers im Zuge der Anmeldung, die eine reine Tathandlung ist, nicht relevant ist. Da weder aus den Akten Hinweise auf eine Anmeldung des Beförderungsmittels im Grunde von Sonderbestimmungen zu schließen ist (im wesentlichen: Art. 718 Abs. 7 Buchstabe c ZK-DVO in Verbindung mit dem…
…Dienstgebers im Zuge der Anmeldung, die eine reine Tathandlung ist, nicht relevant ist. Da weder aus den Akten Hinweise auf eine Anmeldung des Beförderungsmittels im Grunde von Sonderbestimmungen zu schließen ist (im wesentlichen: Art. 718 Abs. 7 Buchstabe c ZK-DVO in Verbindung mit dem…
…204 ZK entstehe bei widerrechtlicher Verwendung eines Fahrzeuges zu einer Kabotage-Fahrt bereits mit dem Beginn des Transportes (Witte/Henke, Zollkodex5, Art. 141 Rz 13, und die dort näher angeführte Rechtsprechung des BFH). Für die Entstehung der Zollschuld komme es nämlich ausschließlich auf den Be…
…Fahrzeug von den Dienstnehmern der Bw benutzt worden wäre, sei unglaubwürdig, da es den Erfahrungen widerspreche, dass ein derart teures Fahrzeug als Baustellenfahrzeug eingesetzt werde. Für den Zeitraum 16. Dezember 2005 bis Ende 2006 lag den KFZ-Steuerbescheiden eine angenommene widerrechtliche Verwendung eines ML mit…
…dass der tatsächliche Ort der Verwendung des Alkohols im Bescheid genau mit Anschrift und Standort festgelegt sein müsse, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Die Korrektur im Spruch des angefochtenen Bescheides sei insofern vorzunehmen gewesen, als in Anbetracht des Publizitätsprinzips des Firmenbuchs der Erlöschenszeitpunkt mit…
…Art. 204 ZK bei widerrechtlicher Verwendung eines Fahrzeuges zu einer Kabotagefahrt entsteht bereits mit dem Beginn des Transportes, weil die Waren geladen wurden, um sie in Österreich zu entladen. Für die Entstehung der Zollschuld kommt es ausschließlich auf den Be- und Entladeort an. Die Fahrtroute…
…in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung. Mit WE-Nr. 400/abc wurde dem Antrag stattgegeben und das Motorrad für den in den USA ansässigen M zur vorübergehenden Verwendung im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaften abgefertigt. Als Ort der vorübergehenden Verwendung wurde die Anschrift des Beschuldigten in…
…ausgehändigten Exemplars der Ausfuhranmeldung in Kenntnis zu setzten. Mit Anmeldung vom 28. März 2000 hat die Bf. die gegenständliche Präsentationswand im vereinfachten Verfahren nach Art. 695 ZK-DVO zur vorübergehenden Verwendung eingeführt. Im Verwendungsschein ist Wien als Ort der Verwendung und als Verwendungsfrist der 28…
…herausstellt, dass eine der Voraussetzungen für die Überführung dieser Ware in das Verfahren oder für die Gewährung eines ermäßigten Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit aufgrund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. Artikel 204 Absatz 3 ZK: Zollschuldner ist die Person, welche…
…der Verwendung des Fahrzeuges im Dunkeln zu lassen, kann es insgesamt nicht als rechtswidrig erkannt werden, wenn die Behörde aus den zu Tage getretenen Indizien auf eine länger dauernde Verwendung des Fahrzeuges im Inland schließt. Nachzuweisen wäre somit seitens des Abgabepflichtigen zweifelsfrei der regelmäßige Ort…
…2 Normverbrauchsabgabegesetz in der 2004 gültigen Fassung geführt hätte, auszugehen. Sie könne auch nicht gemäß § 4 Z 1 Normverbrauchsabgabegesetz in der 2004 gültigen Fassung als Abgabepflichtige in Anspruch genommen werden. Die Bw. hatte darüber hinaus keine Nachforschungspflicht über den Ort der Verwendung des Kfz zu…
…Ort, an dem die Ware in das betreffende Verfahren übergeführt oder im Rahmen dieses Verfahrens in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden ist. Gemäß Art. 137 ZK können im Verfahren der vorübergehenden Verwendung Nichtgemeinschaftswaren, die zur Wiederausfuhr bestimmt sind, ohne dass sie, abgesehen von der…
…an Ihren Arbeitstagen unter der Prämisse der Verwendung von öffentlichen Verkehrsmitteln von der Wohnung zur Arbeitsstätte bzw. retour gelangt wären. Weisen Sie anhand entsprechender Unterlagen nach, dass Ihnen "im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht…
…herausstellt, dass eine der Voraussetzungen für die Überführung dieser Ware in das Verfahren oder für die Gewährung eines ermäßigten Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit aufgrund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. Artikel 204 Absatz 3 ZK: Zollschuldner ist die Person, welche…
…zuvor erwähnten (Aufenthaltsdauer, Ort der Beschäftigung) in den Hintergrund. Es ist nämlich auch zu berücksichtigen, dass bei einer Neubegründung eines Wohnsitzes in einem anderen Land wie im Berufungsfall in der Regel noch keine über den allfälligen Hausbesitz hinausgehenden persönlichen Bindungen bestehen. Solche Bindungen entstehen erfahrungsgemäß…
…23. Oktober 2002, Zl. b , festgesetzten und von der Bf. entrichteten Eingangsabgaben und die Abgabenerhöhung gemäß Artikel 236 Abs. 1 ZK in Verbindung mit § 2 Abs. 1 ZollR-DG, nicht hingegen die Verwaltungsabgabe, erstattet. Nach Zitierung der Bestimmungen der Artikel 96 , 203, 215 Abs. 1…
…714: 1) Sofern die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge dadurch nicht beeinträchtigt wird, können die Zollbehörden unter den von ihnen festgelegten Voraussetzungen zulassen, das Waren ohne Förmlichkeiten von der Zollstelle für die Überführung in das Verfahren zum Ort der Verwendung und von dort zur Zollstelle für die…
…Es ist auch davon auszugehen, dass die Benutzung des Heizraumes im gegenständlichen Privathaus im nicht untergeordnetem Ausmaß erfolgt ist, folglich der in Streit stehende Durchgangsraum auch nicht einer nahezu ausschließlichen beruflichen Verwendung diente. Es sind daher im Berufungsfall auch jene Aufwendungen, die auf den Archivraum…
…Somit stellt sich im konkreten Fall auch nicht die Frage des vollen Vorsteuerabzuges unter Besteuerung eines Verwendungseigenverbrauchs als fiktive sonstige Leistung. Selbst wenn diese Bestimmungen zur Anwendung kämen, wäre der Vorsteuerabzug nach Ansicht des Senates auch aus jenen vom BFH im Falle einer Grundstückgemeinschaft angestellten…