…lediglich darum, ob die der Finanzstrafbehörde zugekommenen Informationen für einen Verdacht in subjektiver und objektiver Sicht ausreichen. Damit ist aber auch der Einwand des Bf, die Behörde habe den Grundsatz der Offizialmaxime nicht beachtet und damit das Parteiengehör verletzt, entkräftet. Als Ergebnis des Untersuchungsverfahrens, in…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Dr. Wilhelm Pistotnig, in der Finanzstrafsache gegen Herrn A, ÖBB-Bediensteter, geboren am xy, wohnhaft in B, vertreten durch Frau Dr. Susanne Schaffer-Hassmann, Rechtsanwältin, 8700 Leoben, Parkstraße 3, wegen…
…Landesgericht für Strafsachen Wien) ein Finanzstrafverfahren durchgeführt worden, also ein Verfahren, das (wie das beschwerdegegenständliche Abgabenverfahren) ebenfalls vom Grundsatz der Offizialmaxime sowie der amtswegigen Sachverhaltsermittlung beherrscht und auf die Erforschung der materiellen Wahrheit gerichtet gewesen ist; d.h. auch im Rahmen jenes Finanzstrafverfahrens war alles…
…Abgabenrechtsbehelfsverfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat (als Abgabenbehörde zweiter Instanz) streitgegenständlich sind- vorsätzlich durch Kauf an sich gebracht zu haben. Auch jenes durchgeführte (verwaltungsbehördliche) Finanzstrafverfahren war vom Grundsatz der Offizialmaxime und vom Grundsatz der amtswegigen Sachverhaltsermittlung beherrscht und zielte auf die Erforschung der materiellen Wahrheit ab…
…daher auch die die Ergebnisse eines Finanzstrafverfahrens für das Abgabenverfahren herangezogen werden. Das oberwähnte Zollstrafverfahren gegen den Bf war von den Grundsätzen der Offizialmaxime und amtswegigen Sachverhaltsermittlungen beherrscht und zielte auf die Erforschung der materiellen Wahrheit ab. Im Rahmen jenes Finanzstrafverfahrens war daher bereits alles…
…560 = StInd 1988/1636, 1687). Aus der Offizialmaxime in Verbindung mit dem dem Konzept der Verfahrensvorschriften innewohnenden Gebot der zu beachtenden Verfahrensökonomie ergibt sich weiters, dass eine Verhandlung eines Spruchsenates zur ergänzenden Beweisaufnahme (hier: zur späteren Einvernahme einer Verdächtigen im Zuge des fortgesetzten Verfahrens…
Die Abgabenbehörde ist bei der Ermittlung des maßgeblichen Sachverhalts, zu der sie aufgrund der Offizialmaxime verpflichtet ist, auf die Mitwirkung des Abgabepflichtigen angewiesen, da es sich um innere Vorgänge im Unternehmen des Bw. handelt, von denen nur er Kenntnis haben kann. Die Abgabenbehörde trifft die…
…die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Den Parteien ist Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben. Der solcherart definierten amtswegigen Ermittlungspflicht (beherrscht von der Offizialmaxime, gerichtet auf die Ermittlung der materiellen Wahrheit) steht aber als Korrelat die…
…Im Abgabenverfahren gilt nicht die Parteienmaxime, daher darf die Abgabenbehörde ihren Entscheidungen Sachverhalte nicht allein deshalb zu Grunde legen, weil sie von der Partei behauptet werden. Offizialmaxime bedeutet, dass die Abgabenbehörde verpflichtet ist, das Verfahren von Amts wegen einzuleiten, dass dieser Verfahrensschritt somit nicht in…
…Stoll, 1500, zur Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde innerhalb von fünf Jahren aus, die abgabentatbestandsrelevante zeitraum- oder zeitpunktbezogene Universalität der Offenlegung sei allein der Abgabenerklärung eigen. Die Abgabenerklärungen würden der Offizialmaxime unterliegen. Stoll schreibe auf Seite 1260, Offizialmaxime (Amtswegigkeit) bedeute eine Verpflichtung der Abgabenbehörde (§ 114, § 115 Abs…
…richtig. Die Feststellung des oben dargestellten Sachverhaltes erfolgte im Finanzstrafverfahren, also einem Verfahren, in welchem die Offizialmaxime, also die amtswegige Ermittlung der materiellen Wahrheit gelten. Die gefertigte Behörde schließt sich daher der vorgenommenen Beweiswürdigung vollinhaltlich an. Auf die Berufungsentscheidung der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz sowie das…
…Erkenntnis. Die Feststellung des oben dargestellten Sachverhaltes erfolgte im Finanzstrafverfahren, also einem Verfahren, in welchem die Offizialmaxime, also die amtswegige Ermittlung der materiellen Wahrheit gelten. Die gefertigte Behörde schließt sich daher der vorgenommenen Beweiswürdigung vollinhaltlich an. Auf die Berufungsentscheidung der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz sowie das…
…erfolgversprechend sei. Es liege eine ungerechtfertigte Vorwegnahme einschlägiger VwGH-Beschlüsse vor und eine Fälligstellung auf Grund einer Entscheidungsfällung ohne Berücksichtigung der Beschlüsse übergeordneter Instanzen. Der vorliegende Bescheidinhalt stelle jedenfalls einen Verstoß gegen die höher stehende Wahrheitsfindung dar, das Prinzip der Offizialmaxime sowie wesentliche Bestimmungen der §…
…Offizialmaxime hätte die Behörde ihre Manuduktionspflicht beachten müssen und den Bf. im Rahmen der Einvernahme darüber aufklären müssen, dass er die zu seiner Verteidigung dienlichen Beweismittel zu nennen habe. Die Behörde hätte die entsprechenden Beweise amtswegig erheben müssen. Weil die Behörde den Grundsatz der Offizialmaxime…
…Offizialmaxime hätte die Behörde ihre Manuduktionspflicht beachten müssen und die Bf. im Rahmen der Einvernahme darüber aufklären müssen, dass sie die zu seiner Verteidigung dienlichen Beweismittel zu nennen habe. Die Behörde hätte die entsprechenden Beweise amtswegig erheben müssen. Weil die Behörde den Grundsatz der Offizialmaxime…
…Offizialmaxime hätte die Behörde ihre Manuduktionspflicht beachten müssen und den Bf. im Rahmen der Einvernahme darüber aufklären müssen, dass er die zu seiner Verteidigung dienlichen Beweismittel zu nennen habe. Die Behörde hätte die entsprechenden Beweise amtswegig erheben müssen. Weil die Behörde den Grundsatz der Offizialmaxime…
…Gemäß den zuletzt genannten Bestimmungen kann die Abgabenbehörde auch in der Beurteilung des abgabenrechtlichen Sachverhalts auf die Ergebnisse des Finanzstrafverfahrens zurückgreifen. Das durchgeführte Finanzstrafverfahren war vom Grundsatz der Offizialmaxime und vom Grundsatz der amtswegigen Sachverhaltsermittlung beherrscht und zielte auf die Erforschung der materiellen Wahrheit ab…
…Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte die Amtspartei die Zweifel durch Fragen klären müssen. Einer der Verfahrensgrundsätze, die das Verwaltungsverfahren kennzeichnen, ist der Grundsatz der Amtswegigkeit (Offizialmaxime). Dieser Grundsatz gilt in einem Antragsverfahren ebenso wie in einem amtswegig eingeleiteten Verfahren. Es ist grundsätzlich Pflicht der Behörde…
…Gemäß den zuletzt genannten Bestimmungen kann die Abgabenbehörde auch in der Beurteilung des abgabenrechtlichen Sachverhalts auf die Ergebnisse des Finanzstrafverfahrens zurückgreifen. Das durchgeführte Finanzstrafverfahren war vom Grundsatz der Offizialmaxime und vom Grundsatz der amtswegigen Sachverhaltsermittlung beherrscht und zielte auf die Erforschung der materiellen Wahrheit ab…
…166 BAO Beweisverwertungsverbote im Abgabenrecht fehlen, und dass diese Feststellungen vom Grundsatz der Offizialmaxime und der amtswegigen Sachverhaltsermittlung getragen wurden und daher alles was zur Be-oder Entlastung des Beschuldigten geeignet war von Amts wegen erforscht werden hatte müssen, auch für die Beurteilung der gegenständlichen…