…Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Vollständig und wahrheitsgemäß Offenlegen bedeutet, der Abgabenbehörde nicht nur ein richtiges und vollständiges, sondern auch ein klares Bild von den für die Abgabenerhebung maßgeblichen Umständen zu verschaffen Der Umfang der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht beschränkt sich keineswegs lediglich auf…
…Darüber hinaus wurde dem Bw. auch durch die aktenkundige Erklärungszusendung (Aufforderung) für 2006 und durch die dazu ergangenen abgabenbehördlichen Erinnerungen um seine Erklärungs- und Offenlegungspflichten die ihn als abgabenrechtlich Verantwortlichen der Gesellschaft treffende Erklärungspflicht nochmals in Erinnerung gerufen. Auf Basis dieser Feststellungen aber stellt sich…
…Der im § 119 BAO verankerten Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht und der daraus abgeleiteten Mitwirkungspflicht (§ 138 BAO) entspricht der Abgabepflichtige, wenn er die ihm auferlegten Buchführungspflichten, Aufzeichnungspflichten und Aufbewahrungspflichten erfüllt und die ihm danach zumutbaren Auskünfte erteilt. Lässt sich trotz Erfüllung all dieser Pflichten ein von der…
…Bescheides berichtigt. Dieser hat wie folgt zu lauten: Dkfm. AB ist schuldig, er hat im Amtsbereich des Finanzamtes CD für das Jahr 2008 - ohne hierdurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen - vorsätzlich eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt, indem er entgegen den Bestimmungen der §§…
…in der (rechtzeitigen) Erklärungsabgabe manifestierende abgabenrechtliche Erklärungs- bzw. Offenlegungspflicht und um die Bedeutung der (fristgerechten) Einreichung der für die einzelnen Veranlagungszeiträume sowohl für das Einzelunternehmen als auch für die von ihm vertretenen Gesellschaft zu erstattenden Jahreserklärungen bzw. um die finanzstrafrechtlichen Auswirkungen eines pflichtenwidrigen Verhaltens wusste…
…FinStrG, des Vorwurfes, der Beschuldigte habe "vorsätzlich" gehandelt, und die Umschreibung des Tatortes [des (Zuständigkeits-)Bereiches des Finanzamtes Baden Mödling] berichtigungsfähige Unrichtigkeiten darstellen sollten. Die Finanzstrafbehörde werfe dem Beschuldigten vor, eine Offenlegungspflicht verletzt zu haben, ohne darzutun, wie er diese Pflicht hätte erfüllen müssen, um…
…Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 0038), wobei den Haftenden die gleiche Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht wie den Abgabepflichtigen (§ 77 Abs. 2 i.V.m. § 119 Abs. 1…
…festgestellt, dass die geschätzten Gewinne dem Gesellschafter zugeflossen sind und allein die Behauptung der Bw., die Gewinne seien dem Gesellschafter nicht zugeflossen, führt die Berufung nicht zum Erfolg. Denn der Umfang der Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht beschränkt sich nicht nur auf das Vorbringen unbewiesener Tatsachen. Die…
…Personen mangels Vorhandensein liquider Mittel mehr befriedigt worden seien. Der Nachweis könne nicht erbracht werden, da die Buchhaltungsunterlagen dem neuen Geschäftsführer übergeben worden seien. Dem ist entgegenzuhalten, dass den Haftenden die gleiche Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht trifft wie den Abgabepflichtigen (§ 77 Abs. 2 iVm § 119 Abs…
…Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 0038), wobei den Haftenden die gleiche Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht wie den Abgabepflichtigen (§ 77 Abs. 2 i.V.m. § 119 Abs. 1…
…die gleiche Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht wie den Abgabepflichtigen trifft (§ 77 Abs 2 iVm § 119 Abs 1 BAO), sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen hat. Damit besteht die Befugnis zur Schätzung der Lohnabgaben. Der unabhängige Finanzsenat hat daher die Lohnsteuer und den…
…auf, die Gleichbehandlung der Gläubiger nachzuweisen. Im diesbezüglichen Antwortschreiben vom 12. Februar 2004 wurde ausgeführt, dass derzeit keine weiteren Unterlagen zur Verfügung stünden. Dem ist entgegenzuhalten, dass den Haftenden die gleiche Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht trifft wie den Abgabepflichtigen (§ 77 Abs. 2 iVm § 119 Abs. 1…
…sei daher grundsätzlich seiner Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 BAO) nicht nachgekommen. Abgabenpflichtige seien gem. § 138 BAO in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet; sie müssten auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Abgabenerklärungen erläutern, ergänzen und erforderlichenfalls beweisen…
…115 Abs 3 BAO) und die Ergebnisse in freier Beweiswürdigung zu beurteilen, wenngleich bei Zweifeln die den Parteiangaben entgegenstehenden Bedenken und Auffassungen der Behörde umso gewichtiger sein werden, je weniger die Partei im Ermittlungsverfahren sachdienlich mitwirkt und damit ihre Aufklärungspflicht (Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht) verletzt (VwGH…
…zur Last gelegt werden könne, dass diese schuldhaft sein müsse und dass diese schuldhafte Pflichtverletzung ursächlich für den Abgabenausfall sein müsse. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten würden die Erklärungs- Anzeige- und Offenlegungspflicht und Wahrheitspflichten, weiters die Auskunfts- Nachweis-, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten zählen. Für die Haftungsinanspruchnahme müsse…
…zur Last gelegt werden könne, dass diese schuldhaft sein müsse und dass diese schuldhafte Pflichtverletzung ursächlich für den Abgabenausfall sein müsse. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten würden die Erklärungs- Anzeige- und Offenlegungspflicht und Wahrheitspflichten, weiters die Auskunfts- Nachweis-, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten zählen. Für die Haftungsinanspruchnahme müsse…
…dass eine Befolgung der der Bw. gemäß § 119 BAO auferlegten Offenlegungs- und Wahrheitspflicht auch im gegenständlichen Fall nicht dem Verbot des Zwangs zur Selbstbeschuldigung (Art. 6 MRK) widersprochen hätte, da zur Offenlegung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit lediglich die Information der Abgabenbehörde dahingehend erforderlich gewesen…
…näher eingegangen wurde, ist - unabhängig davon, dass die Abgabenbehörde hinsichtlich der vom Bf. angegebenen Anzahl der Lohnzettel nicht nachgefragt hat - daraus keine Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch den Bf. gegeben. Auch wenn dem Bf. aus den jeweiligen Einkommensteuerbescheiden bekannt sein musste, dass nur ein…
…dann vor, wenn -wie im übrigen auch (auf Grund des Wohnsitzes des Bf) im vorliegenden Fall- Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben, wobei die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht in dem Maße höher ist, als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind (VwGH 23.2.1994, 92/15/0159…
…solche Umstände hinzuweisen, die einer Erklärungsabgabe für 2010 überhaupt entgegen gestanden seien, feststellen lässt, hat der Bw., indem er seiner ihm als Abgabepflichtigen durch die genannten abgabenrechtlichen Bestimmungen auferlegten abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht iSd §§ 119, 133 f BAO insofern nicht nachgekommen ist, als er die…