…wurde der Bw. der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er als Abgabepflichtiger vorsätzlich a) durch die Nichtabgabe von Abgabenerklärungen zur Umsatz- und Einkommensteuer für die Kalenderjahre 2002 und 2003, sohin unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs…
…Grund an der Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Selbstanzeige fehlt. Wie aus dem Ergänzungsschreiben zur Berufung vom 31. Jänner 2007 hervorgeht, wurden die dem gegenständlichen Finanzstrafverfahren zu Grunde liegenden, die Steuerschuld kraft Rechnungslegung begründenden Rechnungen bislang nicht berichtigt, sodass eine Offenlegung im Rahmen der Umsatzsteuerjahreserklärung jedenfalls…
…immer vorliege. In weiterer Folge finden sich in der schriftlichen Stellungnahme des Bw. vom 4. August 2005 rechtliche Ausführungen zum Vorliegen eines Organschaftsverhältnisses. Die Selbstanzeige vor Prüfungsbeginn vom 7. Juli 2005 wurde in der Folge daher sogar zurückgezogen. Einziges Tatbestandsmerkmal einer Finanzordnungswidrigkeit im Sinne des §…
…Bautätigkeit wurden vom Bw. lediglich im Jahr 1999 durch Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen dem Finanzamt bekannt gegeben. Für den streitgegenständlichen Zeitraum 2002 ist daher eine Schätzungsberechtigung gegeben, als Schätzungsmethode wird ein innerer Betriebsvermögensvergleich angeführt und sind die der Schätzung zugrunde gelegten Sachverhaltsannahmen - und daraus ableitbar auch…
…in Zusammenhalt mit der Selbstanzeige vom 10. Dezember 2001 ein Gesamtbild dahingehend, dass die Bw. in den Jahren 1998 bis 2001 ihre steuerlichen Verpflichtungen hinsichtlich Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der Jahressteuererklärungen sowie auch hinsichtlich Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und zeitgerechter Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen weitgehend vernachlässigt…
…Geschäftsführerin S. ist zu 99 % Gesellschafterin. Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung (BP) über den Zeitraum 1997 bis 2000 wurden gravierende Buchführungsmängel festgestellt und eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durchgeführt. Die wesentlichen das Berufungsverfahren betreffenden Feststellungen lauten wie folgt: 1) Sachverhalt laut Niederschrift vom 18. Oktober 2001…
…die Verfehlung darzulegen, als auch eine Offenlegung der geschuldeten Abgaben vorzunehmen gewesen. Eine Darlegung der Verfehlung des Bw. bzw. eine Bekanntgabe einer Person für die Selbstanzeige erstattet werden soll (§ 29 Abs.5 FinStrG) ist durch die bei der Prüfung anwesende Gattin des Bw. unbestritten nicht…
…wird im Rahmen der gegenständlichen Berufung vorgebracht, dass die eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen einer nicht dem § 29 Abs. 5 FinStrG entsprechenden Selbstanzeige einen Milderungsgrund darstellt, der bei der Strafbemessung durch den Spruchsenat nicht berücksichtigt wurde. Dieser Milderungsgrund wäre neben der erstinstanzlich zu Recht…
…Der Bescheidspruch sei auch dann rechtswidrig, wenn nicht alle entscheidungswesentlichen Tatsachen oder Beweismittel berücksichtigt worden seien; dies auch dann, wenn die Nichtberücksichtigung auf mangelnde Kenntnisse der Abgabenbehörde (z.B. als Folge mangelnder Offenlegung der Partei) zurückzuführen sei. Im Übrigen stehe ein Verschulden der Abgabenbehörde oder…
…durchlaufender Posten der Prüfung der Besteuerungsgrundlagen entziehen. Da die Bw die streitgegenständlichen Bankkonten weder gegenüber dem Finanzamt offen gelegt noch ermöglicht hat, dass das Finanzamt auf anderer Weise von den Ein- und Ausgängen und deren näheren Umständen in gleicher Weise wie bei Offenlegung der Bankkonten…
…Erfassen der Einnahmen voraus. Deren Aufzeichnung, die Aufbewahrung und - bei abgabenbehördlicher Aufforderung - Offenlegung der zu Grunde liegenden Belege ergibt sich als Konsequenz aus den allgemeinen abgabenrechtlichen Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Offenlegungspflichten (§ 119, § 126 Abs.2, § 132 BAO), da nur dadurch die abgabenbehördliche Nachprüfbarkeit der Besteuerungsgrundlagen des…
…gegenständlichen Fall aufgrund der Vielzahl der durch die Außenprüfung aufgezeigten Fehler bzw. Mängel bei der Erstellung der Abgabenerklärung nicht nur von einem leichten Grad der Fahrlässigkeit auszugehen war. Bei der Strafneubemessung sah der Unabhängige Finanzsenat als mildernd die teilweise Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen durch die erfolgte…
…irrtümlich erfolgten Nichterklärung der Einkünfte aus der F-A, YZ, entsprechend Punkt 1.2 der Offenlegung gem. § 29 FinStrG und einer vertretbaren rechtlichen Würdigung als intransparente Stiftung nicht ausgegangen werden kann. Dies umso mehr als weder bei Gründung noch im Zusammenhang mit der nachträglichen Vermögenszufuhr…
…ordnungsgemäßen Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der zugrunde liegenden Umsatzsteuervoranmeldungen. Dennoch hat der Bw. in Kenntnis und auf Basis der nur fragmentarisch vorhandenen Aufzeichnungen bzw. Unterlagen mit den von ihm abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen für das Jahr 2006 beträchtliche Umsatzsteuergutschriften geltend gemacht, sodass bei der Bemessung der…
…der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen (vgl. VwGH 13.9.2006, 2002/13/0105; 28.2.1995, 94/14/0157). Sowohl die Schätzungsberechtigung als auch die Schätzungsergebnisse unterliegen nach Maßgabe des § 93 Abs. 3 lit a bzw. des § 288 Abs. 1 lit d BAO der…
…Auch ist dem Bw. die teilweise erfolgte eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der angesprochen missglückten Selbstanzeige mildernd zu Gute zu halten. Nach seinen Angaben wird der Bw. in der Zukunft (ab Herbst 2012) als Angestellter im Rahmen eines Dienstverhältnisses berufstätig sein. Die Aufnahme einer…
…Bezug auf die steuerlichen Agenden des Unternehmens und für die richtige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen. Seine Behauptung, in Wahrheit nur als Arbeiter der GmbH, ohne jeden Einfluss auf die Geschäftsführung tätig gewesen zu sein, kann ihn daher nicht entlasten. Dazu ist zunächst auszuführen, dass der Bw…
…eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen von Selbstanzeigen, als erschwerend hingegen die mehrmaligen Tatentschlüsse über einen längeren Tatzeitraum. Nicht unerwähnt soll hier bleiben, dass die verfahrensgegenständlichen Taten als gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung vorwerfbar gewesen wären, da gerade beim Lukrieren von finanziellen Vorteilen durch Verschweigen von Teilen der…
…dem festgestellten Verschulden unter Berücksichtigung der obgenannten Milderungsgründe und des Erschwerungsgrundes. Einer weiteren Strafherabsetzung standen insbesondere generalpräventive Erwägungen entgegen, die es dem Unabhängigen Finanzsenat nicht ermöglichten, bei nur im untergeordneten Ausmaß erfolgter Schadensgutmachung und bei nicht vollständig erfolgter Offenlegung der zugrunde liegenden Bemessungsgrundlagen an Umsatzsteuervorauszahlungen…
…ziehen. Aufgrund der erstinstanzlich unberücksichtigt gebliebenen Milderungsgründe der teilweise eigenständigen Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen einer (nicht strafbefreienden) Selbstanzeige und seines Handelns aus einer wirtschaftlichen Notsituation heraus und unter nunmehriger Berücksichtigung der eingeschränkten wirtschaftlichen Situation des Bw. konnte mit einer Herabsetzung der Geldstrafe auf das…