BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw.gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe ergeben sich aus der…
…Bezirksgericht Linz gerichtete "Ansuchen um gerichtliche Verfügung zur offiziellen (Krisen-) Pflegeberechtigung" vom 25.4.2010 vorgelegt. Darin wurde dem Kindesvater zusammengefasst vorgeworfen, seit Juli 2009 seinen Obsorgepflichten nicht nachzukommen und auch nicht für den Unterhalt der Berufungswerberin zu sorgen. Kost und Logis, Kosten für Wäschewaschen…
…Ein Ersatzerwerb sei ausgeschlossen, daher die Zwangsläufigkeit. Aufgrund von Obsorgepflichten sei ein Entzug aus tatsächlichen, rechtlichen und sittlichen Gründen nicht möglich. Über die Berufung wurde erwogen: Als Rechtsmittel in Reaktion auf eine Berufungsvorentscheidung sieht § 276 Abs 2 BAO idF BGBl I 2002/97 den - auch…
…vom Kindesvater für diesen Zeitraum auch keinerlei Versorgungsleistungen erbracht worden wären. Sie selbst sei durch die rechtswidrige vorläufige Unterbringung in einem gerichtlichen Maßnahmenverfahren daran gehindert gewesen, ihren Betreuungs- und Obsorgepflichten nachzukommen. Dieses Unterbringungsverfahren sei letztlich eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt habe - aufgrund der Haltlosigkeit ihrer…
…Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung ihres Enkelkindes verantwortlich. Diese Obsorgepflichten wurden mit Beschluss des Bezirksgerichtes xx dem Kindesvater zugesprochen und lebte das Kind - mit Zustimmung der Bw. - bereits seit Mitte Mai 2011 in der Wohnung bei seinem Vater. In diesem Zusammenhang irrt die Bw.…
…diese Vorgehensweise selbstverständlich detailliert bestätigen, so die Behörde dies wünscht! Natürlich war unser Mandant in Sorge, schließlich hat er auch Obsorgepflichten, dass ihm die durch den Konkurs geschädigten Behörden - wenn auch zu Unrecht - verfolgen würden. Wir sind ebenso der Meinung, dass sich die Behörde bei…
…für Bw. die Anliegen ihres Sohnes nicht verständlich waren, sie eine fehlende Bereitschaft zur Annahme von Hilfe an den Tag legte und die Eltern durch eine Rückübertragung des Obsorgerechts und vor allem der Obsorgepflichten wieder massiv überfordert würden. Allein daraus ergibt sich bereits, dass der…
…dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Dass aus tatsächlichen, rechtlichen (elterliche Obsorgepflichten gemäß § 144 ff ABGB) und sittlichen Gründen eine Betreuung minderjähriger Kinder während der Zeit notwendig ist, in der beide Elternteile bzw. Partner einer…
…wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Dass aus tatsächlichen, rechtlichen (elterliche Obsorgepflichten gemäß § 144 ff ABGB) und sittlichen Gründen eine Betreuung minderjähriger Kinder während der Zeit notwendig ist, in der beide Elternteile einer Beschäftigung nachgehen, steht außer Frage…
…bestimmungsgemäßen Gebrauch der Kundengeräte ermöglichen (z.B. Stromversorgung) bzw. erleichtern (z.B. präventive Wartung) sollten und zur Übernahme bestimmter Obsorgepflichten für die eingestellten Geräte sämtlicher Kunden (z.B. Bereitstellung von Klima- und Feuerschutzanlagen ,Aufstellung allgemeiner Zugangsbeschränkungen). Ebenso verpflichtete sich die I. zur Aufstellung der Kundengeräte…
…aber ein festgestellter Bedarf an Betreuung. Wie sich aus den oben zitierten Bestimmungen des ABGB ergibt, legt der Gesetzgeber grundsätzlich den Eltern die Obsorgepflicht für ihr Kind auf. Diese allgemeine Verpflichtung zur Beaufsichtigung ihres Kindes bringt in jedem Fall eine Belastung der Eltern mit sich…
…wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Dass aus tatsächlichen, rechtlichen (elterliche Obsorgepflichten gemäß § 144 ff ABGB) und sittlichen Gründen eine Betreuung minderjähriger Kinder während der Zeit notwendig ist, in der beide Elternteile einer Beschäftigung nachgehen, steht außer Frage…
…sei nicht mit der Belastung eines Studenten vergleichbar. Darüber hinaus müssten seine Kinder das Halbinternat in Anspruch nehmen, weil dies aufgrund der dualen Ausbildung der Kinder (Lehre und Schulabschluss mit Matura) sowie aufgrund der Obsorgepflichten des Bw. erforderlich sei. Die Heimkehr der Kinder (am Abend…
…ebenfalls einen gewichtigen privaten Grund für die Beibehaltung des Wohnsitzes in Graz dar. Nach den mit der Sachwalterschaft unbestritten übernommenen Obsorgepflichten sind die Vorsprachen der Bw im Pflegeheim somit nicht gewöhnlichen Besuchsfahrten im Rahmen familiärer Kontakte gleichzuhalten, die einer Berücksichtigung als Werbungskosten entgegen stünden (vgl…
…3 dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Dass aus tatsächlichen, rechtlichen (elterliche Obsorgepflichten gemäß § 144 ff ABGB) und sittlichen Gründen eine Betreuung minderjähriger Kinder während der Zeit notwendig ist, in der beide Elternteile einer Beschäftigung…
…Kredit zur Gänze zurückzuzahlen, als auch die Lebenshaltungskosten bei einem verbrauchbaren Einkommen von 25.000,00 S monatlich zu bestreiten, zumal der Bw. allein lebt und keine Obsorgepflichten hat. Die nur angedeuteten, aber nicht konkretisierten Einrichtungskosten für die Zweitwohnung ändern daran nichts, weil primäres (zumutbares…
…Sohnes bewegte sich 2001 also im Bereich von fünf Jahren. In der dagegen erhobenen Berufung vom 12.9.2002 wird die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen behauptet. In Anbetracht der Obsorgepflicht bei minderjährigen Kindern sei es der BW untersagt, ein Kind während der Berufungsausübung unbeaufsichtigt zu lassen…
…Kinder voraus, dass diese Kinder im Rahmen der dem Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend bedacht und damit der elterlichen Obsorge teilhaftig werden (siehe VWGH 19.10.1960,1509/58). Dass die Berufungswerberin ihrer Obsorgepflicht nicht nachgekommen wäre, wird durch die vorhandenen Beweismittel widerlegt, weshalb…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Tante, geb. GebDat, AdresseT, vom 5. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23, vom 9. November 2006 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für das Kind FamNam VK für den Zeitraum vom 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.,vom 24. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch ADir Christine Nemeth, vom 22. Februar 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. Oktober…