…1.479,76 €, jedoch nicht 20.362,00 €). Da sie auch keine begründeten Ausführungen machte, weshalb der Verlustabzug nicht normentsprechend im nächstmöglichen Jahr (hier 2002) erfolgte, kann ihrem Berufungsbegehren nicht stattgegeben werden. Was die Berufungsausführungen zur Information durch einen Finanzbeamten betrifft, so ist…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Exinger GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1010 Wien, Friedrichstr. 10, vom 10. Oktober 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
…Jahr. Wird ein Antrag auf Bescheidaufhebung nach § 299 BAO wegen Widerspruchs mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen oder mit dem Unionsrecht innerhalb der Verjährungsfrist eingebracht, so ist der Antrag bei Verneinung eines Widerspruchs mit den erwähnten Normen nicht zurückzuweisen, sondern abzuweisen (vgl. UFS vom 07.01.2008…
…zum auslösenden Sachverhalt ist (z.B. VwGH 22.4.2004, 2000/15/0196). Eine solche Unbilligkeit liegt aber nicht vor, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist. Materiell-rechtlich legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeiten im Sinne des § 236 BAO (Ritz, BAO³…
…ihrer Höhe nach unproportional zum auslösenden Sachverhalt ist. Nach der ständigen Judikatur des VwGH liegt eine solche Unbilligkeit nicht vor, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist. Materiellrechtlich legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeiten im Sinne des § 236 BAO. Im Nachsichtsverfahren liegt…
…194/1961 idF BGBl I Nr. 142/2000 (in der bis 31.12.2004 geltenden Fassung), zehn Jahre. Verjährungsbestimmungen sind Normen des Verfahrensrechts. Geänderte Bestimmungen sind grundsätzlich ab ihrem In-Kraft-Treten anzuwenden. Im gegenständlichen Fall wird daher - auch bei Vorliegen hinterzogener Abgaben - in einem…
"Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung haben die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Sachentscheidung für sich Bescheidqualität und ist jeder dieser Bescheide für sich einer Berufung zugänglich und für sich rechtskraftfähig (vgl. für viele das hg. Erkenntnis vom 25. Oktober 1995, 93/15…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Burghofer & Pacher, Rechtsanwälte GmbH, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 9. Juli 2003, GZ. 100/59760/2002-7, betreffend Aussetzung der Vollziehung gemäß Artikel 244 und 245 Zollkodex (ZK),iVm. § 212a Bundesabgabenordnung…
…nicht gegeben, wenn sie die Auswirkung genereller Normen betrifft (z.B. VwGH 22.3.1995, 93/15/0072). Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage, die alle vom allgemeinen Anwendungsbereich einer oder mehrerer zusammenwirkender Normen erfassten Abgabepflichtigen und damit alle konkret Betroffenen in gleicher Weise berühren, können nicht…
…des AVG, auf die sich der gegenständliche Antrag der Beschwerdeführerin stützt, auf vorliegenden Fall nicht zutrifft, weil generell die Normen des AVG im Abgabenverfahren (sohin auch im Zollverfahren bzw. im Rechtsbehelfsverfahren) zur Gänze nicht anwendbar sind (siehe dazu auch UFS v. 26.4.2007, RD…
…BAO an den Bischof bzw. Zweigpräsidenten der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage mit folgendem Inhalt: Für die gegenständliche Berufung sei es entscheidungswesentlich, welche Ausbildung jemand nach kircheninternen Normen absolvieren muss, damit die Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage diesen gem. …
…es keineswegs unüblich ist, zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuern zurückzufordern. Der Verwaltungsgerichtshof führt in seiner ständigen Judikatur aus, dass eine Unbilligkeit nicht vorliege, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist (VwGH 5.11.2003, 2003/17/0253, 30.9.2004, 2004/16/0151…
…es keine Begrenzung der Verlustzuweisung gegeben, wäre es vermutlich zur Annahme von Liebhaberei gekommen, um die Zuweisung von Verlusten zu unterbinden. Es geht dabei nicht um eine Auswirkung von generellen Normen, sondern um eine treu- und glaubenswidrige willkürliche behördliche Vorgangsweise. Da es sich dabei im…
…Lohnsteuer.... ist nur insoweit anzurechnen, als sie dem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ersetzt wurde" ist daher so auszulegen, dass ein den Normen des Zivilrechts konformer Regress erfolgt sein muss, der neben anderen Voraussetzungen auch die vorangegangene Entrichtung der Haftungslohnsteuer durch den Arbeitgeber tatbestandsmäßig verlangt (arg. § 1358…
…es keineswegs unüblich ist, zu Unrecht geltend gemachten Vorsteuern zurückzufordern. Der Verwaltungsgerichtshof führt in seiner ständigen Judikatur aus, dass eine Unbilligkeit nicht vorliege, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist (VwGH 5.11.2003, 2003/17/0253, 30.9.2004, 2004/16/0151…
…nicht zu entnehmen. In Anbetracht der strengen Reihenfolge des § 11 Abs. 1 ZustG wird daher die Nichtbeachtung der für Zustellungen in Italien maßgeblichen internationalen Normen bereits einen die Unwirksamkeit der Zustellung bewirkenden Mangel bilden. Eine weitergehende Prüfung einer wirksamen Zustellung nach dem 2. oder 3…
…Geschehensablauf, der auf eine vom Steuerpflichtigen nicht beeinflussbare Weiseeine nach dem gewöhnlichen Lauf nicht zu erwartende Abgabenschuld ausgelöst hat. Diese Voraussetzung erfüllt der vorliegende Fall deshalb nicht, weil es gerade Zweck der zur Anwendung gelangenden Normen, nämlich dem Strukturanpassungsgesetz 1996 und des Abgabenänderungsgesetzes 1998 war…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 25. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. September 2007 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für den Zeitraum 1. Jänner 2006 bis 31. Dezember 2006 entschieden: Die Berufung wird als…
…BewG, § 17 GrEStG 1987, § 37 Abs. 9 EStG 1988) wird grundsätzlich davon auszugehen sein, dass solche Verfahrenstitel als speziellere Normen der Anwendung des § 295a BAO entgegenstehen. § 295a BAO soll nämlich lediglich dann als Verfahrenstitel dienen, wenn sich aus Abgabenvorschriften die Rückwirkung eines Ereignisses ergibt (vgl…
…Würdigung: Es trifft zwar zu, dass auch die Umsatzsteuervorauszahlungen zu den Selbstbemessungsabgaben iSd § 201 BAO gehören, doch gilt § 201 BAO insoweit nicht, als Abgabenvorschriften abweichende (speziellere) Normen enthalten. Eine solche speziellere Norm ist § 21 Abs. 1 und 3 UStG 1994. Reicht ein Unternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung…