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UFSW RV/1917-W/04Normalarbeitszeit bei einem Feuerwehrmann
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.06.2005

…Die Übernahmszeiten fänden keinen arbeitsrechtl. und besoldungsrechtlichen Niederschlag. Sie stellten höchstens Mehrarbeit, jedoch keine Änderung der Normalarbeitszeit dar. Der Bw. stellte gegen den o.a. Bescheid einen Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Im Zuge der mündlichen Verhandlung ergänzte der Bw. die Berufungsausführungen u.a…

UFSW RV/1063-W/0424-Stunden Wechseldienst - Anwendung des erhöhten Freibetrages gem. § 68 Abs. 6 EStG 1988?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.10.2005

…6 EStG zu. Die in den Dienstanweisungen für die Beamten der Wiener Feuerwehr festgesetzte "Normalarbeitszeit" falle aufgrund evidenter betrieblicher Erfordernisse überwiegend in die Zeit von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr. Es stehe ihm daher der um 50% erhöhte Freibetrag zu. Zur Erläuterung stellte…

UFSG RV/0311-G/08Großes Pendlerpauschale wegen unzumutbar langer Wegzeit bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2010

…mit Dienstbeginn zwischen 9:00 Uhr und 10:30 Uhr) und 229 Minuten, knapp 3 ¾ Stunden (beim Schichtmodell 7:00 Uhr - 19:00 Uhr). Bei einer täglichen Sollarbeitszeit von 8 Stunden (Normalarbeitszeit incl. pauschalierter Überstunden) entspricht dies einer Wegzeit zwischen 42,5% und 47…

UFSW RV/2032-W/03Erhöhter Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 und 6 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2004

…unter Bedachtnahme auf die vorstehend angeführten Grundsätze besondere Regelungen zu treffen bzw abzuändern. In der Dienstordnung wird der Normal(-Stunden)dienst als "Normalarbeitszeit" bezeichnet: 40 Wochenstunden x 52 Wochen = 2.080 Stunden im Jahr; pro Monat somit 173,33 Stunden. Eine Dienstschicht bei der…

UFSW RV/2367-W/13Unzumutbarkeit einer Gesamtwegzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln von über 2 Stunden in eine Richtung bei einem 60 km übersteigenden Arbeitsweg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2013

…die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich bzw. zeitlich nicht zumutbar sein, erläutern Sie die entsprechenden Gründe (unter Angabe Ihrer Normalarbeitszeiten) bzw. schlüsseln Sie die unzumutbare Wegzeit auf. Hinweis: Sollten Sie im Veranlagungsjahr verschiedene Arbeitsstätten aufgesucht haben, so sind die Angaben für jede Arbeitsstätte/jeden…

UFSW RV/3536-W/10Richterreise 2004 und 2006 u RiAA (Richteramtsanwärter)-Reise 2005 fallen auch im Lichte der jüngeren VwGH-Rechtsprechung (VwGH 27.01.2011, 2010/15/0197) unter § 20 Abs. 1 Z 2a EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2013

…der Annahme wie in obiger Tabelle angeführt auf 20 Stunden. An keinem Tag wird annähernd die Normalarbeitszeit von acht Stunden erreicht. Reise für RichteranwärterInnen nach Zypern 2005: Zum detaillierten Programm wird auf dessen Darstellung in der Entscheidung UFS 01.08.2007, RV/1477-W/07…

UFSW RV/1060-W/10Aliquotes Pendlerpauschale bei Teilzeitbeschäftigung an einem Tag je Woche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.06.2010Teil 1/3

…dar, dass sie laut Arbeitsvertrag ein Mal in der Woche für ihren Arbeitgeber tätig sei, wobei der Wochentag je nach den Anforderungen des Arbeitgebers variieren könne. Die Normalarbeitszeit im Betrieb des Arbeitgebers sei zwischen 9:00 und 17:00 Uhr, es bestehe eine Gleitzeitregelung, wonach…

UFSW RV/1060-W/10Aliquotes Pendlerpauschale bei Teilzeitbeschäftigung an einem Tag je Woche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.06.2010Teil 2/3

…also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zu vereinbaren (§§ 19c f Arbeitszeitgesetz). Die Normalarbeitszeit beträgt nach § 3 AZG 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Das Gesetz sieht also grundsätzlich eine 5-Tage-Woche (8 x 5 = 40) vor. § 16 Abs. 1 Z 6…

UFSW RV/1060-W/10Aliquotes Pendlerpauschale bei Teilzeitbeschäftigung an einem Tag je Woche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.06.2010Teil 3/3

…Überschreiten der Summe aus Arbeitswegzeit und der im Betrieb (am Arbeitsort) zu verbringenden Zeit von 13 Stunden vor. Schon bei einer Normalarbeitszeit von 8 Stunden am Tag kann unter Einschluss (bloß) der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpause von einer halben Stunde ein Arbeitnehmer nach der Verwaltungspraxis länger…

UFSL RV/1130-L/07Fortbildungskurs eines Arztes zwecks Erlangung des Sportmedizinerdiploms
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2009Teil 1/2

…als jenen einnehmen, der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zu anderen als beruflichen Tätigkeiten verwendet wird. Dabei ist von einer durchschnittlichen Normalarbeitszeit von acht Stunden täglich auszugehen (VwGH 24.4.1997, 93/15/0069). Die (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung von Kongress-, Studien- und…

UFSL RV/1130-L/07Fortbildungskurs eines Arztes zwecks Erlangung des Sportmedizinerdiploms
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2009Teil 2/2

Was die Aufwendungen für die Liftkarte, die ohnehin nur zur Hälfte beantragt wurden, anlangt, so muss diesen im Hinblick auf das eingangs beschriebene Aufteilungsverbot bei Wirtschaftsgütern, die in typisierender Betrachtungsweise der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, der Abzug zur Gänze versagt werden. Wenn auch - wie oben…

UFSL RV/2062-L/02Urlaub mit Partner und Kleinkind und Besuch des Ärztekongresses in Grado - bei durchschnittlich weit unter 8 Stunden täglich Abzugsfähigkeit lediglich der Seminargebühren und nicht von Kosten der An- und Rückreise sowie des Aufenthaltes (Appartement und Diäten) .
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2007

…der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zu anderen als beruflichen Betätigungen verwendet wird (der zur Gestaltung der Freizeit dienende Aufwand gehört keinesfalls zu den anzuerkennenden Betriebsausgaben); dabei ist auf eine Normalarbeitszeit von durchschnittlich acht Stunden abzustellen (VwGH 13.12.1988, 88/14/0002…

UFSW RV/4295-W/02Reise eines Angestellten des Wr. Integrationsfonds nach Hongkong als Mischprogramm
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2003

…Programmpunkte dürfen zeitlich gesehen nicht mehr Raum als jene einnehmen, der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zu anderen als beruflichen Betätigungen verwendet wird; hiebei ist auf eine Normalarbeitszeit von durchschnittlich ca. acht Stunden täglich abzustellen (VwGH vom 26.6.1990, 89/14/0106)…

UFSW RV/3268-W/10Reise für Richteramtsanwärter 2008 nach Lissabon ist nicht abzugsfähig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2013Teil 1/3

…die einen juristischen Bezug zu ihrem Beruf hätten, zumindest zu acht Stunden Normalarbeitszeit, manchmal bis zu elf Stunden gedauert hätten, wobei die Bw die Transferzeiten und die Mittagspausen der Normalarbeitszeit zuordnet. Zu der im Programm vorgesehenen Freizeit nach dem Besuch des Gerichtes in Sintra sei…

UFSK RV/0195-K/03Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer BHS-Professorin für eine Sprachreise nach Italien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2004

…Kurstage auch nachmittags Veranstaltungen statt gefunden, das Vormittagsprogramm habe um 9.00 Uhr begonnen. Die für die Anerkennung von Studienreisen als Werbungskosten geforderte Voraussetzung einer durchschnittlichen Normalarbeitszeit von acht Stunden täglich werde eindeutig nicht erreicht; gehe man davon aus, dass die Veranstaltung um 11.30…

UFSW RV/3242-W/09Steht bei einer täglichen Wegzeit von mindestens 1,5 Stunden in eine Richtung einem Arbeitnehmer bei einem Arbeitsweg von über 60 km das große oder das kleine Pendlerpauschale zu?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2010Teil 2/2

…Überschreiten der Summe aus Arbeitswegzeit und der im Betrieb (am Arbeitsort) zu verbringenden Zeit von 13 Stunden vor. Schon bei einer Normalarbeitszeit von 8 Stunden am Tag kann unter Einschluss (bloß) der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpause von einer halben Stunde ein Arbeitnehmer nach der Verwaltungspraxis länger…

UFSG RV/0471-G/09Handelt es sich bei Auszahlung des Zeitguthabens aus der Beendigung eines Dienstverhältnisses im Insolvenzverfahren bei Bestehen einer Altersteilzeitvereinbarung um Nachzahlungen im Sinne des § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2010

…getroffen, wonach die Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden um 60% verringert und innerhalb des Durchrechnungszeitraumes so verteilt wurde, dass sich im Durchrechnungszeitraum eine durchschnittliche Arbeitszeit von 15,4 Wochenstunden ergab. Die Bw. leistete eine bestimmte Zeit die Normalarbeitszeit (Vollzeitphase) und arbeitete dadurch die Freizeitphase ein…

UFSI RV/0574-I/08Aliquote Verteilung der Abgeltung von Zeitguthaben bei Insolvenz des Arbeitgebers auf die Arbeits- oder Freizeitphase
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2009

…6 Monaten so verteilt, dass sich im Durchrechnungszeitraum eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 20 Wochenstunden ergibt. Dies erfolgt in der Weise, dass im Umfang der bisherigen Normalarbeitszeit so lange weitergearbeitet wird (Vollzeitphase), als rechnerisch notwendig ist, um die restliche Zeit (Freizeitphase) einzuarbeiten.3. Die Vollzeitphase dauert…

UFSI RV/0687-I/08Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 EStG 1988 zu berücksichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2009

…Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung vereinbart. Ort der außerbetrieblichen Arbeitsstätte ist die Wohnadresse. Während der vereinbarten Zeit der Telearbeit hat der Dienstnehmer die Erreichbarkeit zu gewährleisten. 1. Normalarbeitszeit Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit gemäß Punkt 3.1…

UFSG RV/0107-G/06Mangelnde Zumutbarkeit der Arbeitsleistung unter der Woche - keine Begründung für qualifizierte Überstunden am Sonntag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2008

…Zeiträume nicht nachgewiesen worden. In einer Stellungnahme vom 29.11.2005 zur Niederschrift über die Schlussbesprechung wird den Feststellungen des Prüfers entgegnet, dass die Tätigkeit des Geschäftsführers außerhalb der Normalarbeitszeit eine dringend erforderliche betriebliche Notwendigkeit sei. Nur durch diesen intensiven Arbeitseinsatz sei es möglich gewesen…