…der rechtsfreundliche Vertreter des Bf seine bereits in dem die Vorjahre betreffenden Verfahren getätigten Ausführungen zu den Mehrdienstleistungen des Bf aufgrund dessen Zustimmungserklärung zur Opt-Out Regelung und bringt diese Mehrleistungen als eine "dritte Zeitart", neben den üblichen zwei Arbeitszeiten (Normalarbeitszeit und Überstunden), ins Spiel…
…Die Übernahmszeiten fänden keinen arbeitsrechtl. und besoldungsrechtlichen Niederschlag. Sie stellten höchstens Mehrarbeit, jedoch keine Änderung der Normalarbeitszeit dar. Der Bw. stellte gegen den o.a. Bescheid einen Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Im Zuge der mündlichen Verhandlung ergänzte der Bw. die Berufungsausführungen u.a…
…Mitarbeiter nicht ersichtlich ist, welche der geleisteten Stunden Normalarbeitszeit und welche Überstunden darstellen würden. Da nach Ansicht des Finanzamtes somit keine geeigneten Nachweise über Anzahl und zeitliche Lagerung der Überstunden sowie zwingende betriebliche Gründe zur Leistung der Überstunden beigebracht werden können, hat es in den…
… 11a Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) können Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen - unter weiteren Voraussetzungen - schriftlich eine Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin um mindestens ein Viertel und höchstens die Hälfte (Bildungsteilzeit) für die Dauer von mindestens vier Monaten bis zu zwei Jahren vereinbaren…
…im fortgesetzten Verfahren die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) mit verfahrensleitender Verfügung vom 17.11.2025 aufgefordert, die tatsächliche Erfüllung der wöchentlichen Normalarbeitszeit, die genaue Anzahl und zeitliche Lagerung aller im Einzelnen geleisteten verfahrensgegenständlichen Überstunden und die genaue Höhe der dafür geleisteten Zuschläge gemäß…
Selbst wenn man den Vorausführungen nicht zustimmen und die innerbetrieblich allgemein übliche Normalarbeitszeit höher oder niedriger ansetzten wollte, wäre für den Rechtstandpunkt der Bf. nichts gewonnen: Nach § 68 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 gilt ohnedies nur jene Arbeitszeit, die 40 Stunden in der Woche…
…6 EStG zu. Die in den Dienstanweisungen für die Beamten der Wiener Feuerwehr festgesetzte "Normalarbeitszeit" falle aufgrund evidenter betrieblicher Erfordernisse überwiegend in die Zeit von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr. Es stehe ihm daher der um 50% erhöhte Freibetrag zu. Zur Erläuterung stellte…
…mit Dienstbeginn zwischen 9:00 Uhr und 10:30 Uhr) und 229 Minuten, knapp 3 ¾ Stunden (beim Schichtmodell 7:00 Uhr - 19:00 Uhr). Bei einer täglichen Sollarbeitszeit von 8 Stunden (Normalarbeitszeit incl. pauschalierter Überstunden) entspricht dies einer Wegzeit zwischen 42,5% und 47…
…unter Bedachtnahme auf die vorstehend angeführten Grundsätze besondere Regelungen zu treffen bzw abzuändern. In der Dienstordnung wird der Normal(-Stunden)dienst als "Normalarbeitszeit" bezeichnet: 40 Wochenstunden x 52 Wochen = 2.080 Stunden im Jahr; pro Monat somit 173,33 Stunden. Eine Dienstschicht bei der…
…Zeitausgleich abgegolten werden (Rz 1151) (2006) Arbeitnehmer von metallverarbeitenden Betrieben müssen auf Grund von saisonalen Arbeitsspitzen Überstunden im Anschluss an die Normalarbeitszeit bis in die Nacht hinein leisten (in der Regel bis 22:00 Uhr). Die anfallenden Überstunden bis 20:00 Uhr werden entsprechend einer…
…die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich bzw. zeitlich nicht zumutbar sein, erläutern Sie die entsprechenden Gründe (unter Angabe Ihrer Normalarbeitszeiten) bzw. schlüsseln Sie die unzumutbare Wegzeit auf. Hinweis: Sollten Sie im Veranlagungsjahr verschiedene Arbeitsstätten aufgesucht haben, so sind die Angaben für jede Arbeitsstätte/jeden…
…der Annahme wie in obiger Tabelle angeführt auf 20 Stunden. An keinem Tag wird annähernd die Normalarbeitszeit von acht Stunden erreicht. Reise für RichteranwärterInnen nach Zypern 2005: Zum detaillierten Programm wird auf dessen Darstellung in der Entscheidung UFS 01.08.2007, RV/1477-W/07…
…dar, dass sie laut Arbeitsvertrag ein Mal in der Woche für ihren Arbeitgeber tätig sei, wobei der Wochentag je nach den Anforderungen des Arbeitgebers variieren könne. Die Normalarbeitszeit im Betrieb des Arbeitgebers sei zwischen 9:00 und 17:00 Uhr, es bestehe eine Gleitzeitregelung, wonach…
…also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zu vereinbaren (§§ 19c f Arbeitszeitgesetz). Die Normalarbeitszeit beträgt nach § 3 AZG 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Das Gesetz sieht also grundsätzlich eine 5-Tage-Woche (8 x 5 = 40) vor. § 16 Abs. 1 Z 6…
…Überschreiten der Summe aus Arbeitswegzeit und der im Betrieb (am Arbeitsort) zu verbringenden Zeit von 13 Stunden vor. Schon bei einer Normalarbeitszeit von 8 Stunden am Tag kann unter Einschluss (bloß) der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpause von einer halben Stunde ein Arbeitnehmer nach der Verwaltungspraxis länger…
…als jenen einnehmen, der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zu anderen als beruflichen Tätigkeiten verwendet wird. Dabei ist von einer durchschnittlichen Normalarbeitszeit von acht Stunden täglich auszugehen (VwGH 24.4.1997, 93/15/0069). Die (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung von Kongress-, Studien- und…
Was die Aufwendungen für die Liftkarte, die ohnehin nur zur Hälfte beantragt wurden, anlangt, so muss diesen im Hinblick auf das eingangs beschriebene Aufteilungsverbot bei Wirtschaftsgütern, die in typisierender Betrachtungsweise der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, der Abzug zur Gänze versagt werden. Wenn auch - wie oben…
…der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zu anderen als beruflichen Betätigungen verwendet wird (der zur Gestaltung der Freizeit dienende Aufwand gehört keinesfalls zu den anzuerkennenden Betriebsausgaben); dabei ist auf eine Normalarbeitszeit von durchschnittlich acht Stunden abzustellen (VwGH 13.12.1988, 88/14/0002…
…Programmpunkte dürfen zeitlich gesehen nicht mehr Raum als jene einnehmen, der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zu anderen als beruflichen Betätigungen verwendet wird; hiebei ist auf eine Normalarbeitszeit von durchschnittlich ca. acht Stunden täglich abzustellen (VwGH vom 26.6.1990, 89/14/0106)…
…die einen juristischen Bezug zu ihrem Beruf hätten, zumindest zu acht Stunden Normalarbeitszeit, manchmal bis zu elf Stunden gedauert hätten, wobei die Bw die Transferzeiten und die Mittagspausen der Normalarbeitszeit zuordnet. Zu der im Programm vorgesehenen Freizeit nach dem Besuch des Gerichtes in Sintra sei…