… 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. (2) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. (3…
…des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Anspruch auf Familienbeihilfe besteht gemäß § 3 Abs. 2 FLAG 1967 in der seit 1.1.2006 geltenden Fassung für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und…
…halten: Gemäß § 55 FLAG traten die §§ 2 Abs. 8 erster Satz und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2005 mit 1. Jänner 2006, nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, sowie des Asylgesetzes 2005…
…14.694/1996, 16.380/2001, 16.542/2002), dass es daher unbedenklich erscheint, wenn der Gesetzgeber diesen Anspruch einer Personengruppe vorenthält, der eine Aufenthaltsberechtigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, BGBl. I 100/2005, nicht zukommt, für die aber grundsätzlich eine staatliche Versorgung (auch für…
… 8, 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz haben oder wenn ihnen Asyl gewährt wurde. Anspruch haben auch Personen, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde, wenn sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind. Diese Voraussetzungen liegen…
…drei Kinder wurde mit Bescheid des Finanzamtes vom 23.10.2008 abgewiesen, da weder der Berufungswerber noch die Kinder einen Aufenthaltstitel nach den §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, BGBl I Nr. 100/2005, nachweisen konnten. In der gegen den Bescheid eingebrachten Berufung führte…
…14.694/1996, 16.380/2001, 16.542/2002), dass es daher unbedenklich erscheint, wenn der Gesetzgeber diesen Anspruch einer Personengruppe vorenthält, der eine Aufenthaltsberechtigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, BGBl. I 10072005, nicht zukommt, für die aber grundsätzlich eine staatliche Versorgung (auch für die…
…BGBl I Nr. 100/2005) Die §§ 2 Abs. 8 erster Satz und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2005, treten mit 1. Jänner 2006, nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl I Nr. 100, in Kraft (§ 55 Abs…
…BGBl I Nr. 100/2005) Die §§ 2 Abs. 8 erster Satz und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2005, treten mit 1. Jänner 2006, nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl I Nr. 100, in Kraft (§ 55 Abs…
…8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach § 3 Abs. 2 leg.cit. besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes…
…8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach § 3 Abs. 2 leg.cit. besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes…
…zusammen mit ihren drei minderjährigen Kindern in Österreich aufhält, über keine Niederlassungsbewilligung nach den §§ 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz verfügt. Sie hält sich lediglich als Asylwerberin in Österreich auf, das Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Auf Grund dieser Feststellung wies das Finanzamt mit Bescheid…
…8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach § 3 Abs. 2 leg.cit. besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes…
…8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach § 3 Abs. 2 leg.cit. besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes…
…als Ungerechtigkeit ihr gegenüber, ihr und ihren Kindern die Familienbeihilfe vorzuenthalten. Da die Abgabenbehörde ihre Entscheidungen lediglich im Sinn der Gesetze treffen kann, die gesetzliche Regelung aber einen Aufenthaltstitel gemäß §§ 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz oder die Gewährung von Asyl voraussetzt, ist die Abweisung…
… 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten würden. Gem. § 3 Abs. 2 FLAG 1967 bestehe Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger seien, sofern sie sich nach § 8 und 9 des NAG rechtmäßig in…
…österreichische Staatsbürger sind, bestehe, wenn sich diese nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhielten. Dieser Anspruch bestehe auch für Kinder, denen nach dem Asylgesetz 2005 Asyl gewährt worden sei. Da im gegenständlichen Fall keine der angeführten Anspruchsvoraussetzungen des § 3 FLAG…
…Wenn nun § 3 zwar ausdrücklich auf die §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes als Voraussetzung für die Zuerkennung der Familienbeihilfe verweise, sei diese Formulierung schon aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten weit auszulegen. Diesbezüglich sei zur Interpretation des Gesetzes auch die Regierungsvorlage heranzuziehen, welche von einer Harmonisierung…
…§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten würden. Die dagegen eingebrachte Berufung wurde wie folgt begründet: Mit dem Bescheid sei der Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum ab April 2006 von der belangten Behörde abgewiesen worden. Der Berufungswerber sei…
…8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach § 3 Abs. 2 leg.cit. besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes…