…spruchgemäß zu entscheiden. Darüber hinaus ist festzustellen, dass selbst bei Bejahung einer persönlichen Unbilligkeit im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung eine Nachsicht aus Zweckmäßigkeitsgründen nicht zu gewähren ist, wenn sich durch die Nachsicht der Rückzahlungsverpflichtung die finanzielle Notlage eines Nachsichtswerbers nicht nachhaltig verändert bzw. verbessert…
…bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis ein, und ist die Abgabeneinhebung (Einhebung der Haftungsschuld) nicht bloße Auswirkung bzw. Folge des ordnungsgemäßen Vollzuges genereller Abgabennormen, so kann dies Anlassfall für eine Abgabennachsicht (Nachsicht der Haftungsschuld) aufgrund…
…14. Jänner 2001 über insgesamt ATS 100.692,00 (€ 7.317,57). Mit Schreiben vom 9. Jänner 2001 hat die Bf. um Nachsicht der vorgeschriebenen Säumniszinsen ersucht und das Ersuchen im wesentlichen damit begründet, dass das Lehrmädchen Frau S. die Belege nicht am Fälligkeitstag…
…bedarf es keiner Nachsicht (vgl. VwGH 25.6.1990, 89/15/0076). Gegenständlich liegt eine persönliche Unbilligkeit nicht vor, sodass es bereits an der Tatbestandsmäßigkeit des § 236 BAO fehlt. Eine Ermessensentscheidung hatte nicht mehr zu erfolgen; das Nachsichtsgesuch war vielmehr schon aus Rechtsgründen abzuweisen. Aber…
…die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben (VwGH 9.12.1992, 91/13/0118). Dabei ist es Sache des Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluss jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (VwGH 13…
…werden, dass die gesetzliche Regelung in der Praxis offensichtlich unbefriedigend war, weil der ehemalige Betriebsinhaber vielfach nicht in der Lage war, die aus dem Schuldnachlass resultierende Einkommensteuer voll zu entrichten und sich die Abgabenbehörde regelmäßig mit deren Löschung bzw. Nachsicht behelfen musste (siehe Jakom, EStG…
…die nicht aus ihrer Zeit stammenden Steuerschulden der C-GmbH von ihr einzuheben. Abschließend sei auch darauf hinzuweisen, dass es sich in ihrem Fall nicht um eine Sanierung eines Unternehmens für die Zukunft zur Erhaltung einer Erwerbstätigkeit gehe, sondern um die Nachsicht von einer Steuerschuld…
…beantragte Nachsicht des Abgabenrückstandes in Höhe von € 3.401,86 als unbegründet ab und führte begründend aus, dass es sich bei gegenständlichen Abgabenschuldigkeiten lediglich um einen Bruchteil der offenen Bankverbindlichkeiten in Höhe von € 55.000,00 handelt. Daher gehe das Finanzamt davon aus…
…Liegt der Tatbestand der Unbilligkeit nicht vor, so fehlt die gesetzlich vorgesehene Bedingung für eine Nachsicht. Das darauf gerichtete Ansuchen ist diesfalls, ohne dass es zu einer Ermessensentscheidung durch die Abgabenbehörde kommen darf, aus Rechtsgründen abzuweisen. Im Wesentlichen vermeint der Bw. das Vorliegen einer sachlich…
…Absatz der Bescheidbegründung entbehrlich, weil sich die Frage nach dem Charakter von Aussetzungszinsen nicht gestellt habe. Der Hinweis darauf, dass Aussetzungszinsen keine Pönalmaßnahme sondern ein Ausgleich für den Zinsenverlust des Abgabengläubigers seien, vermöge für die Begründung, warum im konkreten Einzelfall eine Nachsicht aus Sicht der…
…Unterbringung in einer Beschäftigungstherapieeinrichtung leiste, in welcher er sich zu therapeutischen Zwecken während eines Großteils des Jahres befinde. Auf Grund seiner Eigeneinkünfte aus der Vermietung des geerbten Hauses werde er künftig einen höheren Beitrag nach § 43 BehindertenG 1986 leisten müssen, hätte jedoch nicht die Mittel…
…Banken und der Steirischen Wirtschaftsförderung vor. Aus Sicht der Finanzbehörde sei es sicherlich günstiger, diesen einmaligen Nachlass zu gewähren und damit die Durchführbarkeit des Sanierungskonzeptes zu ermöglichen, als die nachhaltige Sanierung nicht nur zu gefährden, sondern geradezu unmöglich zu machen. Sollte eine Nachsicht nicht erreicht…
…Fällen keiner Nachsicht, wenn den Härten aus der Abgabeneinhebung durch Gewährung von Zahlungserleichterungen begegnet werden könnte (VwGH 14.1.1991, 90/15/0060), sodass zusammengefasst keine persönliche Unbilligkeit vorliegt. Da im vorliegenden Fall sowohl das Vorliegen einer sachlichen als auch einer persönlichen Unbilligkeit der Abgabeneinhebung…
…auf die die Nachsicht gestützt werden kann. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH setzt Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im Allgemeinen voraus, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben (siehe etwa…
…jener Umstände darzutun, auf welche die Nachsicht gestützt werden kann (siehe dazu z.B. VwGH 03.07.2003, 2002/15/0155; VwGH 02.06.2004, 2003/13/0156). Kommt der Antragsteller dieser Verpflichtung nicht nach, so ist allein schon aus diesem Grund ausgeschlossen, eine Abgabennachsicht…
…Aus diesem Grund könne die Abweisung einer Berufung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes nicht als Rechtfertigung zur Abweisung eines Antrages auf Nachsicht dienen, da ansonsten das Institut der Nachsicht völlig gegenstandslos wäre und per se nicht zur Anwendung gelangen könnte. Wie bereits im Antrag ausgeführt worden…
…jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (VwGH 13.9.1988, 88/13/0199). Legt der Abgabepflichtige jene Umstände nicht dar, aus denen sich die Unbilligkeit der Einhebung ergibt, so ist es allein schon aus diesem Grund ausgeschlossen…
…betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat nach Aufgabe seiner nichtselbständigen Tätigkeit als Monteur für Gas-, Wasser- und Heizungsanlagen über Jahre hinweg selbständig als Installateur gearbeitet, ohne den damit verbundenen abgabenrechtlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten nachzukommen. Aus…
…auf Erteilung der Nachsicht im Sinne des § 236 Abs. 2 BAO ist es, in nachvollziehbarer Weise darzulegen, dass die für eine Unbilligkeit der Einhebung der Abgaben, wären sie noch nicht entrichtet, sprechenden Umstände durch die Tilgung der Abgabenschuldigkeit nicht beseitigt worden sind. Aus einer am…
…Löschung sui generis, vgl. Ellinger ua, BAO³, § 238 Anm4) zu erfolgen hat, sei dahingestellt (Ritz, BAO4 § 238 Tz 7). Mangels Darlegung der Voraussetzungen des § 236 BAO konnte die beantragte Nachsicht daher nicht gewährt werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 16. Februar 2012