…Datumsstempel heranzuziehen ist (VwGH 27.11.2000, 2000/17/0165)." Die Postaufgabe des mit 8. Dezember 2005 datierten Schreibens des in Haft befindlichen Bw erfolgte laut Poststempel erst am 14. Dezember. Die Nichteinrechnung des Postenlaufes vom 14. Dezember bis zum Einlangen beim Finanzamt am 15…
…Postweg gestellt, wäre dieses zeitgerecht im Sinne des § 217 Abs. 4 lit. b iVm § 230 Abs. 3 BAO gewesen, und hätte die Verwirkung des Säumniszuschlages verhindert. § 108 Abs. 4 BAO über die Nichteinrechnung der Tage des Postlaufes in die Frist gilt auch hier (Ritz, BAO³…
…Tage des (fiktiven) Postenlaufes bei einer persönlichen Übergabe nicht anzuerkennen. Auch setzt die in § 108 Abs. 4 BAO normierte Nichteinrechnung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 7.11.1989, 88/14/0223) voraus, dass das Schriftstück bei der Behörde tatsächlich einlangt. Nach der Rechtsprechung des…
…Orac-Verlag, Rz.5 zu § 50). Erfolgt die Weiterleitung mit der Post, so ist übrigens § 108 Abs.4 BAO (Nichteinrechnung der Tage des Postlaufs) anzuwenden; dies gilt allerdings nicht bei Weiterleitung mit der Dienstpost (siehe dazu Ritz "Bundesabgabenordnung-Kommentar", Orac-Verlag, Rz.5 zu § 50;…
…Orac-Verlag, Rz.5 zu § 50). Erfolgt die Weiterleitung mit der Post, so ist übrigens § 108 Abs.4 BAO (Nichteinrechnung der Tage des Postlaufs) anzuwenden; dies gilt allerdings nicht bei Weiterleitung mit der Dienstpost (siehe dazu Ritz "Bundesabgabenordnung-Kommentar", Orac-Verlag, Rz.5 zu § 50…
…Orac-Verlag, Rz.5 zu § 50). Erfolgt die Weiterleitung mit der Post, so ist übrigens § 108 Abs.4 BAO (Nichteinrechnung der Tage des Postlaufs) anzuwenden; dies gilt allerdings nicht bei Weiterleitung mit der Dienstpost (siehe dazu Ritz "Bundesabgabenordnung-Kommentar", Orac-Verlag, Rz.5 zu § 50;…
…der Berufungsfrist nur dann wirksam gehemmt (abgestoppt), wenn es sich dabei um ein Anbringen im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO handelt, und dieses vor Ablauf der Berufungsfrist, also rechtzeitig, eingebracht wird. § 108 Abs. 4 BAO (Nichteinrechnung des Postenlaufes) ist auch hier anwendbar (Ritz, BAO³ …
…September 2002 beim Finanzamt eingelangt. Sowohl gemäß § 108 Abs 4 BAO (Nichteinrechnung der Tage des Postenlaufes) als auch gemäß § 108 Abs 3 BAO (Verschiebung Fristende von Samstag auf Montag) ist der Antrag daher innerhalb der ursprünglichen Frist eingebracht, sodass die diesbezügliche Voraussetzung (Ellinger/Iro/Kramer…
…Jänner 2013 aufgegeben, keine Fristenwahrung nachweisen. Bei der Klärung der Frage, ob die vorliegende Beschwerde fristgerecht eingebracht worden ist, ist hinsichtlich des Beginnes des Postenlaufes nicht etwa auf den 17. Jänner 2013 sondern auf den 6. Februar 2013 abzustellen. Das ist jener Tag, an dem…
…der Erklärungsabgabe um eine Bring- und nicht um eine Schickschuld. Nach § 108 Abs. 4 BAO werden die Tage des Postenlaufes in eine Frist nicht eingerechnet. Diese Nichteinrechnung setzt aber voraus, dass das Schriftstück bei der Behörde tatsächlich einlangt (VwGH 7.11.1989, 88/14/0223…
…sei, sofort gehandelt habe und die Berufung samt Aussetzung der Einhebung am selben Tag persönlich in den Briefkasten des Finanzamtes eingeworfen habe. Hätte der Mitarbeiter den Brief mit keinem Datum versehen, hätte das Finanzamt unter Berücksichtigung eines regulären Postlaufes von drei Tagen davon ausgehen müssen…
…Tage des Postenlaufes nicht eingerechnet (§ 108 Abs. 4). Ein verspäteter Wiederaufnahmsantrag ist zurückzuweisen (vgl. VwGH 22.2.1994, 91/14/0069; Stoll, a.a.O., § 303 Seite 2916; Ritz, a.a.O., § 303 Tz 28). Dem Bw waren seine wirtschaftlichen Umstände seit Eröffnung des Gewerbebetriebes…
…Die Berufungseinwendungen betreffend die Nichteinreichung der Einkommensteuererklärung 2002 seien im gegenständlichen Fall nicht relevant und daher nicht zu berücksichtigen. Diese Berufungsvorentscheidung wurde dem Bw mit Rsb-Brief am 5. Juli 2004 zugestellt. Die Übernahme wurde durch die Unterschrift "P" und Ankreuzen des Feldes "Mitbewohner der…
…Adr., vom 29. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 18. September 2006 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2003 und 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2003 bleibt unverändert. Der Bescheid betreffend…
…vertreten durch Fiebinger, Polak, Leon & Partner Rechtsanwälte GmbH, 1060 Wien, Am Getreidemarkt 1, gegen den 1. Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 21. Februar 2007 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO, ErfNr. S1, entschieden: Der…
…Steiermark, vertreten durch Wirtschaftstreuhandkanzlei, vom 29. Dezember 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes xy vom 29. Oktober 2004 betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 für die Jahre 2002 und 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide sowie die die Fälligkeit der…
…Der Zahlungseingang beim Finanzamt sei am 23. April 2007 erfolgt. Es bestehe somit eine Säumigkeit im Ausmaß von 5 Werktagen unter Nichteinrechnung des Samstages und des Sonntages. Gemäß § 217 Abs. 5 BAO bestehe die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages nicht, soweit die Säumnis nicht mehr…
…Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in…
…gegenständlichen Fall treffen die Voraussetzungen für die NoVA-Pflicht zu. Ihr Hauptwohnsitz war zum Zeitpunkt des Schreibens der BH U in W und Sie verwendeten ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen im Inland (Zulassung am 4.2.2005). Im gegenständlichen Fall ist es nicht von Belang…
…und der Höhe der Umsatzsteuer 2001 und der Einkommensteuer 2000 wird auf die Berufungsvorentscheidung vom 12 Jänner 2005 verwiesen und bilden diese einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Der Bw…