…soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bestimmungen des 3. Abschnittes sowie § 114 Abs. 3 der Bundesabgabenordnung sinngemäß. Gemäß § 108 Abs. 4 BAO werden die Tage des Postenlaufes in die Frist nicht eingerechnet. Zunächst ist festzustellen, dass in der Beschwerde als Beschwerdeführerin die GmbH angegeben…
…Datumsstempel heranzuziehen ist (VwGH 27.11.2000, 2000/17/0165)." Die Postaufgabe des mit 8. Dezember 2005 datierten Schreibens des in Haft befindlichen Bw erfolgte laut Poststempel erst am 14. Dezember. Die Nichteinrechnung des Postenlaufes vom 14. Dezember bis zum Einlangen beim Finanzamt am 15…
…das Finanzamt Gmunden Vöcklabruck im gegenständlichen Fall sachlich und örtlich unzuständig. Nach § 108 Abs 4 BAO werden die Tage des Postenlaufes in die Frist nicht eingerechnet. Diese Nichteinrechnung setzt voraus, • dass das Schriftstück bei der Behörde tatsächlich einlangt (VwGH 7.11.1989, 88/14/0223…
…16/0037 ua). Erfolgt die Weiterleitung mit der Post, so ist nach ErlRV 128 BlgNR 15. GP, 39, § 108 Abs 4 (Nichteinrechnung der Tage des Postlaufes) anwendbar; dies gilt nach hA nicht bei Weiterleitung mit der "Dienstpost" (vgl Stoll, BAO, 590; RME 35, ÖStZ 1997…
…Postweg gestellt, wäre dieses zeitgerecht im Sinne des § 217 Abs. 4 lit. b iVm § 230 Abs. 3 BAO gewesen, und hätte die Verwirkung des Säumniszuschlages verhindert. § 108 Abs. 4 BAO über die Nichteinrechnung der Tage des Postlaufes in die Frist gilt auch hier (Ritz, BAO³…
…Tage des (fiktiven) Postenlaufes bei einer persönlichen Übergabe nicht anzuerkennen. Auch setzt die in § 108 Abs. 4 BAO normierte Nichteinrechnung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 7.11.1989, 88/14/0223) voraus, dass das Schriftstück bei der Behörde tatsächlich einlangt. Nach der Rechtsprechung des…
…Orac-Verlag, Rz.5 zu § 50). Erfolgt die Weiterleitung mit der Post, so ist übrigens § 108 Abs.4 BAO (Nichteinrechnung der Tage des Postlaufs) anzuwenden; dies gilt allerdings nicht bei Weiterleitung mit der Dienstpost (siehe dazu Ritz "Bundesabgabenordnung-Kommentar", Orac-Verlag, Rz.5 zu § 50;…
…einräumt - im Anwendungsbereich des AVG ausschließlich bei Beförderungen durch die Österreichische Post AG zu beachten ist, im Anwendungsbereich der BAO anders auszulegen. Es ist daher insofern von einer Analogie auszugehen. Außerdem ist festzustellen, dass die Grundsätze über die Nichteinrechnung des Postenlaufes seit jeher nur zu…
…Orac-Verlag, Rz.5 zu § 50). Erfolgt die Weiterleitung mit der Post, so ist übrigens § 108 Abs.4 BAO (Nichteinrechnung der Tage des Postlaufs) anzuwenden; dies gilt allerdings nicht bei Weiterleitung mit der Dienstpost (siehe dazu Ritz "Bundesabgabenordnung-Kommentar", Orac-Verlag, Rz.5 zu § 50…
…Orac-Verlag, Rz.5 zu § 50). Erfolgt die Weiterleitung mit der Post, so ist übrigens § 108 Abs.4 BAO (Nichteinrechnung der Tage des Postlaufs) anzuwenden; dies gilt allerdings nicht bei Weiterleitung mit der Dienstpost (siehe dazu Ritz "Bundesabgabenordnung-Kommentar", Orac-Verlag, Rz.5 zu § 50;…
…Finanzamt nicht nachweislich eingelangt. Die Gefahr des Postlaufs (Rechtzeitigkeit und tatsächliches Einlangen eines Schriftstückes bei der Behörde) liegt beim Einschreiter: Gemäß § 108 Abs. 4 BAO werden die Tage des Post(en)laufes in eine Frist nicht eingerechnet. Diese Nichteinrechnung setzt voraus, dass das Schriftstück bei…
…Sendung erst später, unter Umständen nach Ablauf der vorgesehenen Frist, erhält. Die Grundsätze über die Nichteinrechnung des Postenlaufes gelten nur dann, wenn sich die Partei zur Beförderung einer für die Behörde bestimmten Sendung der Post (der Einrichtungen der Post iSd PostG und der PO) bedient. …
…der Berufungsfrist nur dann wirksam gehemmt (abgestoppt), wenn es sich dabei um ein Anbringen im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO handelt, und dieses vor Ablauf der Berufungsfrist, also rechtzeitig, eingebracht wird. § 108 Abs. 4 BAO (Nichteinrechnung des Postenlaufes) ist auch hier anwendbar (Ritz, BAO³ …
…BAO (Nichteinrechnung des Postenlaufes) ist anwendbar, wenn der Antrag überhaupt bei der Abgabenbehörde einlangt (vgl. VwGH 20.1.1983, 82/16/0119; Ritz/Koran, BAO8, § 245 Rz 25) Gegenständlich wurden insgesamt 9 Fristverlängerungsansuchen - das letzte mit Ersuchen um Fristerstreckung bis 30.4.2024 - hinsichtlich des…
…September 2002 beim Finanzamt eingelangt. Sowohl gemäß § 108 Abs 4 BAO (Nichteinrechnung der Tage des Postenlaufes) als auch gemäß § 108 Abs 3 BAO (Verschiebung Fristende von Samstag auf Montag) ist der Antrag daher innerhalb der ursprünglichen Frist eingebracht, sodass die diesbezügliche Voraussetzung (Ellinger/Iro/Kramer…
…4 erster Satz BAO). Für die Anzeigefrist gilt § 108 BAO (zB Nichteinrechnung der Tage des Postenlaufes). Diese Frist ist eine gesetzliche Frist. Sie ist daher (zufolge § 110 Abs. 1 BAO) nicht verlängerbar. Nach Maßgabe des § 308 BAO kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei…
… 120 Abs. 2 und 3 BAO vorzunehmenden Anzeigen haben binnen einem Monat, gerechnet vom Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses, zu erfolgen (nach § 121 BAO). § 108 Abs. 4 BAO (Nichteinrechnung der Tage des Postenlaufes) gilt auch für die Anzeigefrist des § 121 BAO. Nach § 120 BAO erfolgte Anzeigen…
…1 GrEStG 1987 geregelten Fristen. § 108 Abs. 4 BAO (Nichteinrechnung der Tage des Postenlaufes) gilt auch für die Abgabenerklärungsfristen. Die Postaufgabe am letzten Tag der Frist reicht daher zur Fristwahrung, sofern das Anbringen an die zuständige Behörde mit zutreffender Adresse gerichtet ist (zB VwGH 22…
…Bescheidbeschwerde durch das Verwaltungsgericht gestellt werden (Vorlageantrag). Gem § 108 Abs 4 BAO werden die Tage des Postenlaufes in die Frist nicht eingerechnet. Die Nichteinrechnung der Tage des Postenlaufes in die Frist setzt voraus, dass das Schriftstück bei der Behörde tatsächlich einlangt (vgl VwGH 7.11…
…zu erfolgen (nach § 121 BAO). Diese Frist ist eine gesetzliche Frist im Sinn des § 110 Abs. 1 BAO. Sie ist daher nicht erstreckbar. § 108 Abs. 4 BAO (Nichteinrechnung der Tage des Postenlaufes) gilt auch für die Anzeigefrist des § 121 BAO. Die Anzeigepflichten des § 120 Abs…