…dies im Rahmen des (vom Unabhängigen Finanzsenat veranlassten) Vorhalteverfahren allenfalls noch nachzuholen, hat sich der Bf selbst zudem durch Nichtbeantwortung des an ihn gerichteten (und ihm nachweislich am 25.3.2006 zugekommenen) Parteivorhaltes vom 16.3.2006 begeben und so hat er es sich selber…
…KG zu beachtende Auseinanderfallen von Auflösung, Löschung und Beendigung (vgl Ritz, BAO3, § 79 Tz 11) kann hier nicht vorliegen. c) Konsequenz des Richtens der vermeintlichen Feststellungsbescheide an die am 12. November 2009 bereits beendete Mitunternehmerschaft 1. Geschäftsherrin & atypisch stille Gesellschafter: § 191 Abs. 2 BAO bestimmt: …
…zu untersuchen, wer als (materieller) Bescheidadressat bezeichnet wurde, und dann, ob dieser Bescheidadressat geeignet war. a) Vorbringen des Finanzamtes A als Amtspartei: Mit der Bezeichnung "Stille" im Adressfeld werde nicht die 2. Geschäftsherrin und stille Mitunternehmerschaft, der niemals eine abgabenrechtliche Parteistellung zuerkannt worden sei, bezeichnet…
Der zuletzt zitierte Satz steht in einem gewissen Zusammenhang mit dem Vorbringen des Finanzamtes als Amtspartei. Überdies könnte der Inhalt dieses Satzes als normative Aussage aufgefasst werden. Infolge der Veröffentlichung im AÖF wird beim ´öffentlichen OHB´ - ebenso wie bei der seinerzeitigen DBP - wohl das Kundmachungsminimum…
…Uhren und Edelsteine haben sich in einem schwer zugänglichen Versteck im Fahrzeugheck befunden. AnG hat bei der nachfolgenden Einvernahme jegliche Tatbeteiligung bestritten. Für die Ahndung des begangenen Finanzvergehens war das Landesgericht Innsbruck zuständig. Im Nachtrag zur vorläufigen Anzeige hat das Hauptzollamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster…
…und ungenau bezeichnet, seien Zweifel an dieser ungenauen Bezeichnung durch Auslegung zu beseitigen. Es reiche für die Bescheidwirksamkeit die hinreichende Identifizierbarkeit des Adressaten nach dem Gesamtbild der Merkmale der Erledigung. Aus dem Bescheidspruch und in Zusammenschau mit der Bescheidbegründung sei eindeutig erkennbar, dass das Finanzamt…
…nicht zustande gekommen. Dass es eine Bareinzahlung gegeben habe, sei dadurch erklärbar, dass Geschäftsvermittler Herr G. war, der des öfteren in Wien weilte. Zu 20. bringt die Bw. vor, dass sie durch ihre örtliche Nähe zum Dorotheum öfters gebeten werde, bei Auktionen mitzubieten. Die entsprechenden…
…vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Broesigke, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 14, gegen den "An die diversen Hausinhaber" gerichteten Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 21. August 2008, StNr. 10_012/*** und über den bezughabenden Vorlageantrag vom 6. Oktober 2008 betreffend Rechtsgebühren…
…gemäß § 39 FBG die Auflösung der 1. Geschäftsherrin im Firmenbuch eingetragen; ihre Firma wurde auf "Geschäftsherrin1 in Liqu." geändert. C) Zum Steuerakt (Papierakt) betreffend 1. Geschäftsherrin & atypisch Stille des Finanzamtes (+Ausdrucke aus elektronischem Steuerakt im UFS-Akt zu 1. Geschäftsherrin & atypisch Stille (betr. div. GZ.)…
…und ob dieser Bescheidadressat geeignet war. Dieses Thema ist im übrigen von dem vom Bw vorgebrachten Thema der Zustellung (hierzu Punkt G) zu unterscheiden. a) Vorbringen des Finanzamtes A als Amtspartei: Mit der Bezeichnung "Stille" im Adressfeld werde nicht die 2. Geschäftsherrin und stille Mitunternehmerschaft…
…bezeichnet, sondern die Gesamtheit der im weiteren Bescheidspruch einzeln angeführten Personen. Es ist zugegebenermaßen im Bescheid die Bezeichnung des Bescheidadressaten mit ´[3. Geschäftsherrin] & atypisch Stille´ nicht eindeutig und genau und lässt auch eine Interpretation in der vom UFS vorgenommenen Weise - dass an die tatsächlich…
…Über die zentrale EDV (Bundesrechenzentrum) erstellter "BESCHEID ÜBER DIE FESTSTELLUNG VON EINKÜNFTEN GEM. § 188 BAO 2008" des Finanzamtes A vom 14. Dezember 2009an 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille""z.H. Finanzamt cc"betreffend Feststellung der im Jahr 2008 erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Null und der…
…Fa. XX vom 23. April 2003 vertreten durch die Moore Stephens Uniconsult GmbH Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft (vormals Uniconsult WT GmbH) 5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstr. 71, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Dr. Schmidt, vom 4. April 2003 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß …
…Die Fa. C. AG, Vaduz hätte an die Fa. D. GmbH Portlandzement von ca. 11.000 Tonnen geliefert, wobei lt. Auskunft des Geschäftsführers der Fa. D. GmbH und I. GmbH der Bw. selbst und nicht die Fa. C. AG die Zementlieferungen vermittelt hätte. Der Ansprechpartner…
…nicht geben kann, ist der 2. Fall des § 81 Abs. 1 BAO erfüllt: Die abgabenrechtlichen Pflichten der Personenmehrheit - sofern diese überhaupt rechtsfähig ist und Pflichten (und Rechte) hat - sind "von den Gesellschaftern (Mitgliedern) zu erfüllen." Der Vollständigkeit halber ist zu betonen: Das in der handelsrechtlichen…
…1999, 2000 und 2001. Diesbezüglich stellte die steuerliche Vertreterin der Bw. mit Schreiben vom 14. Oktober 2003 einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, und zwar mit folgender Begründung: Innerhalb der Bw. werde die Gewinnverteilung ua. wie folgt vorgenommen: | AK | 15,87% | MK…
…bei einer GesBR nach Art einer stillen Gesellschaft iSd UGB anders sein sollte, sodass es auch hier keine (zivilrechtliche) Geschäftsführung und Vertretung dieser Innengesellschaft selbst geben kann. Nachdem der 2. Fall des § 81 Abs. 1 BAO erfüllt ist und die abgabenrechtlichen Pflichten der Personenvereinigung (Personengemeinschaft…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Ingrid Seeling gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1997 in der gemäß § 293 BAO berichtigten Fassung vom 13. April 1999 entschieden: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen…
…Konvolut Rechnungen vorgelegt (diverse Kfz-Reparatur- bzw. Servicerechnungen sowie Tankbelege und Rechnungen über Fahrzeugwäsche). Es handle sich dabei um die gesamten Kfz-Kosten des Herr_X, die teilweise ihn privat und teilweise auch die X&Partner_KG betreffen. Die Belege seien bisher nicht vorgelegt worden…
…Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Verl. nach Bw., vertreten durch WT-Ges., vom 2. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 30. April 2009 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO)…