…dies im Rahmen des (vom Unabhängigen Finanzsenat veranlassten) Vorhalteverfahren allenfalls noch nachzuholen, hat sich der Bf selbst zudem durch Nichtbeantwortung des an ihn gerichteten (und ihm nachweislich am 25.3.2006 zugekommenen) Parteivorhaltes vom 16.3.2006 begeben und so hat er es sich selber…
…nicht vorlag. Das gegen die Bf. geführte Finanzstrafverfahren nach § 15 Abs. 1 Z 4 WiEReG war daher aus dem Grunde des § 82 Abs. 3 lit c FinStrG einzustellen, ohne dass auf das weitere Vorbringen in der Beschwerde einzugehen war. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese…
…zugestellt. Der Bescheid enthält jedoch keinen Hinweis auf § 101 Abs 3 BAO. Der dagegen eingebrachte Vorlageantrag wurde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. B. Rechtliche Würdigung des Sachverhaltes B/1. Erledigungen werden gemäß § 97 Abs 1 lit a BAO dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekanntgegeben werden…
…KG zu beachtende Auseinanderfallen von Auflösung, Löschung und Beendigung (vgl Ritz, BAO3, § 79 Tz 11) kann hier nicht vorliegen. c) Konsequenz des Richtens der vermeintlichen Feststellungsbescheide an die am 12. November 2009 bereits beendete Mitunternehmerschaft 1. Geschäftsherrin & atypisch stille Gesellschafter: § 191 Abs. 2 BAO bestimmt: …
…Abs. 3 Z 1 BAO gestellt. Mit Vorlagebericht vom 8. Juli 2015 legte die belangte Behörde dem Bundesfinanzgericht die gegen den Bescheid betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Körperschaftsteuer 2008 gerichtete Bescheidbeschwerde samt Akten vor. Mit weiterer Eingabe vom 7. Juni 2017 wurden seitens der Bf…
…Zeile). Im gegenständlichen Fall ist der zweite Teil dieser Konstellation gesellschaftssteuerrechtlich zu beurteilen, nämlich die "Weiterleitung" der Gelder von der Bf1 an die ehemalige Bf2. Dies erfolgte auf Basis des SSLA Vertrages, der als "nachrangiger Darlehensvertrag" konzipiert war und eine ähnliche Rückzahlungsvereinbarung wie der TLFA…
…Unterhaltszahler nur der Familienbeihilfenbezieher anspruchsberechtigt sei. Die Steuernachforderung aufgrund dieses Bescheides beträgt 2.000 Euro. Am 20.11.2023 erhob der Bf. fristgerecht Beschwerde gegen die Bescheidänderung und beantragte gleichzeitig die Aussetzung der Einhebung des strittigen Betrages. Er führte aus, dass er eine Vereinbarung mit…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 26. April 2019 gegen den Bescheid des ehemals ***FA***, nunmehr FAÖ DS ***1***, vom 29. März 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: I. Die Beschwerde…
…zu untersuchen, wer als (materieller) Bescheidadressat bezeichnet wurde, und dann, ob dieser Bescheidadressat geeignet war. a) Vorbringen des Finanzamtes A als Amtspartei: Mit der Bezeichnung "Stille" im Adressfeld werde nicht die 2. Geschäftsherrin und stille Mitunternehmerschaft, der niemals eine abgabenrechtliche Parteistellung zuerkannt worden sei, bezeichnet…
…vom 15.4.2015, sondern nur das (aktenkundige) Ergänzungsersuchen vom selben Tag zum Finanzamt mitgenommen haben. Daher dürfte entgegen den Behauptungen des Bf weder der Abweisungsbescheid noch der Mängelbehebungsauftrag zur Sprache gekommen sein und ging die jeweilige Finanzamtsmitarbeiterin offenkundig davon aus, dass der Bf am…
…sich nur gegen die Beschwerdevorentscheidung vom 7.8.2024 richten; gegen eine Beschwerdevorentscheidung ist ein Vorlageantrag zu richten, keine Beschwerde. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist dem Anbringen einer Partei, welches sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, im Zweifel nicht ein solcher Inhalt beizumessen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen den Zurückweisungsbescheid des ***FA*** vom 18. April 2016, St.Nr. ***1***, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene…
…Da eine Zurückweisung der Beschwerde wegen Unzuständigkeit für den Beschwerdeführer den Rechtsnachteil der ungewollten Verfahrensbeendigung bewirken würde - wofür keine sachliche Rechtfertigung erkennbar ist -, ist die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festzustellen und das Beschwerdeverfahren einzustellen. Die belangte Behörde hat im fortgesetzten Verfahren ihre Entscheidungspflicht gemäß § 262 Abs…
…Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Kudlichstraße 41, 4020 Linz, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 28.05.2014, betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer sowie Festsetzung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlägen für die Kalenderjahre 2008, 2009, 2010…
…Richterin Mag. Lisa Fries in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 31. Jänner 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 29. Dezember 2016 betreffend Haftung den Beschluss: Der Vorlageantrag wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. b…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die im Namen des ***Partei***, ***Partei-Adr***, durch die ***st_Vertreterin***, ***st_Vertreterin-Adr***, eingebrachte Beschwerde vom 18.12.2024 gegen den Bescheid betreffend Abweisung eines Antrages auf Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten beschlossen: Der Vorlageantrag gilt als zurückgenommen…
…nicht unterschriebenen Vorlageantrag erklärte die Bf. nochmals ihre Situation und bat um neuerliche Bearbeitung ihres Antrags. Der Mängelbehebungsauftrag des Finanzamtes vom 22.07.2014 zur Nachholung der fehlenden Unterschrift blieb unbeantwortet, ein Zustellnachweis ist allerdings nicht aktenkundig. Daraufhin legte das Finanzamt die (nunmehr als Beschwerde…
Der zuletzt zitierte Satz steht in einem gewissen Zusammenhang mit dem Vorbringen des Finanzamtes als Amtspartei. Überdies könnte der Inhalt dieses Satzes als normative Aussage aufgefasst werden. Infolge der Veröffentlichung im AÖF wird beim ´öffentlichen OHB´ - ebenso wie bei der seinerzeitigen DBP - wohl das Kundmachungsminimum…
…in der Beschwerdesache ***Bf1***, vertreten durch StB, Adresse StB, betreffend Vorlageerinnerung vom 12.02.2020 betreffend der Beschwerden (vormals Berufungen) gegen die Bescheide über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2000, 2001, 2002 und 2003, gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2000…
…A-1, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Kurt Gaar, Weihburggasse 2, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 11. Oktober 2013 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Rechnungs- und Abgabenwesen vom 16. September 2013 betreffend Zurückweisung einer Berufung, GZ. N-1, zu Recht…