…1 FinStrG unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer 2006 und 2007 in der Höhe von 2.871,99 € und 2.713,74 € bewirkt. Da der Bf. die Eröffnung seines Gewerbebetriebes der Abgabenbehörde angezeigt…
…FinStrG wegen der Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. der Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen hinsichtlich der Zeiträume 02/1997 bis 11/1998 durchgeführten UVA-Prüfung vom März 1999, AB-Nr. 201025/99, in deren Verlauf der Abgabepflichtige trotz schriftlicher Anmeldung nicht angetroffen werden konnte und auch keinerlei Unterlagen…
…in Höhe von insgesamt € 15.270,15 mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136, 157 FinStrG vorzugehen war. Für das Kalenderjahr 2007 hat der Bw. als verantwortlicher Komplementär der Fa. P.S.KEG zunächst die Abgabe von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und in der Folge auch der Jahreserklärung unterlassen…
…ergibt (vgl. OGH vom 25.8.1998, 11 Os 41/98). Aus der bloßen Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und der Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen kann nicht bereits auf eine Vorauszahlungsverpflichtung und damit auf die Verwirklichung eines Finanzvergehens im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geschlossen…
…der Betriebsprüfung festgestellten Bareinlagen oder für die verspätete Abgabe bzw. Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen in Betracht. Zum Beschwerdevorbringen, der Beschwerdeführer habe eine Verkürzung von Abgaben nicht für möglich gehalten oder angestrebt, weil er die Umsatzsteuervoranmeldungen und die Jahreserklärungen "in der Folge" eingereicht habe, ist zu bemerken…
…Einbringung ordnungsgemäßer Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärungen bewirkt oder zu bewirken versucht wird (vgl. VwGH 29.9.2004, 2001/14/0082). Da, wie oben ausgeführt, einer Bestrafung des Bw. wegen des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG in Höhe eines Betrages von €…
…er als Geschäftsführer und ab dem 20. August 2001 als für die steuerlichen Belange der Gesellschaft verantwortliche Person aufgrund der Absprache mit dem nachfolgenden Geschäftsführer vorsätzlich in voller Kenntnis der hier maßgeblichen steuerlichen Bestimmungen nicht die Pflichten zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahreserklärungen und Zahlungen eingehalten…
…1 UStG 1994 - Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt eingereicht worden waren. Für Jänner bis Dezember 2007 und Jänner bis September 2008 hingegen, wurden seitens der Bw. keine Voranmeldungen (mehr) eingereicht, sondern lediglich die, von der Beschuldigten im Schätzungsweg unter Zugrundelegung der erzielten Mieteinnahmen (ohne Berücksichtigung jeglicher Vorsteuern…
…von Voranmeldungen im Sinne des § 21 Abs. 1 UStG 1994 voraussetzt, dass sich für den betreffenden Zeitraum (aufgrund der Selbstberechnung) überhaupt eine Abgabenschuld, d. h. eine Vorauszahlung ergibt (vgl. OGH vom 25.8.1998, 11 Os 41/98) und aus der bloßen Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen…
…Abgabenkredit zu erzwingen. Dem Argument in der Beschwerde, aus der (davor) regelmäßigen und zeitgerechten Einbringung von Umsatzsteuervoranmeldungen sowie der Entrichtung der Umsatzsteuerzahllasten sei zu schließen, der Bf. habe den Willen gehabt, die Umsatzsteuern zu bezahlen, kann angesichts der monatelangen Nichtmeldung und Nichtentrichtung nicht gefolgt werden…
…entsprechend aufzuschlüsseln und darzutun, wie sich die angebliche Abgabenhinterziehung in der genannten Höhe zusammensetze. Zu keiner Zeit habe eine entsprechende Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen in der betreffenden Höhe bestanden. Eine Berücksichtigung der angefallenen Vorsteuer sei "entfallen", obwohl dies auf Grund der Jahreserklärungen des Bw…
…Umsatzsteuerprüfung keine Amtshandlung im Sinne des § 14 Abs. 3 FinStrG darstellt, wenn nur ein Hinweis auf die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen erfolgt, nicht aber, ob und in welcher Form der Verdacht eines Finanzvergehens vorliegt. 3. Umsatzsteuerjahreserklärung 2007 Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung…
…entsprechenden Jahreserklärung nicht mehr ernstlich für möglich halten konnte. Am 4. November 2009 erging wegen Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume 3 - 8/2009 ein weiterer Schätzungsbescheid mit einer Zahllast von € 2.400,00 und am 5. Oktober 2010 wiederum wegen Nichtabgabe einer Jahreserklärung…
…durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlungen bewirkt werden würde, habe sie die im Spruch genannten Finanzvergehen in subjektiver und objektiver Hinsicht zu verantworten. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als erschwerend keinen Umstand, als mildernd hingegen die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit und die enormen…
…2000 keine einzige Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben, und auch keinerlei Vorauszahlungen an Umsatzsteuer geleistet. In der Folge wurden für die Jahre 1994 bis 1999 auch keine Umsatzsteuerjahreserklärungen beim Finanzamt eingereicht. Dass der Bw. seine diesbezüglichen steuerlichen Verpflichtungen zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. Jahreserklärungen und zur Entrichtung der…
…Dabei wurde seitens der Betriebsprüfung Feststellungen darüber getroffen, dass in den Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärungen der Bw. Vorsteuern zum Abzug gebracht worden seien, welche die Erbringung von Bauleistungen durch Subunternehmen (sechs in Form einer GmbH errichteten Baugesellschaften) beinhalteten. Seitens der Betriebsprüfung werde deren Existenz zum Zeitpunkt…
…01-12/04 und entsprechender Vorauszahlungsverkürzung) allenfalls zu ventilierenden Modifikation der erstinstanzlichen Verfahrenseinleitung in Richtung eines diesbezüglichen Finanzvergehens nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG wiederum steht schon die hiefür erforderliche, nicht zulässige Auswechslung der vom Einleitungsbescheid erfassten Tat (Nichtabgabe von Jahreserklärungen bzw. Umsatzsteuervoranmeldungen) hintanhaltende…
…Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtung von Umsatzsteuerzahlungen für die Monate Jänner bis Mai 2003 auf die Feststellungen der Niederschrift vom 12. August 2003 über die UVA-Prüfung. Im Zuge finanzstrafbehördlicher Ermittlungen sei festgestellt worden, dass auch für die übrigen, im Bescheidspruch angeführten Monate die Umsatzsteuervoranmeldungen…
…und 1-10/2004 in Höhe von jeweils € 1.000,00 vorzugehen war. Zusammenfassend kann daher zur objektiven Tatseite festgestellt werden, dass der Beschuldigte durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate 1-10/2003, sowie durch Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate 11 und…
…seinen Entschluss sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt. Eine Strafbarkeit wegen einer bereits als ausführungsnahe Handlung zu wertenden Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und damit versuchter Hinterziehung nach §§ 33 Abs. 1 und 13 FinStrG konsumierte allenfalls eine solche wegen Hinterziehungen nach § 33 Abs…