…weil er von einer Steuerberaterin darüber informiert wurde, kam diesen jedoch ebenfalls nicht nach, weil er über die wenigen vorhandenen liquiden Mittel anders verfügte. Auch diesbezüglich ist der Beschuldigte geständig. Schließlich fügt sich die Nichtabgabe der Abgabenerklärungen der Jahre 2003 und 2004 schlüssig in das…
…dass er als Abgabepflichtiger im Bereich der Finanzämter Wien 9/18/19 Klosterneuburg und Freistadt Rohrbach Urfahr die von ihm einzureichenden Jahressteuerklärungen betreffend Einkommen- und Umsatzsteuer für die Veranlagungszeiträume 2007 bis 2008 beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg und 2009 beim Finanzamt Freistadt Rohrbach…
…sei ihm bekannt gewesen, dass monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt abzugeben und auch Umsatzsteuervorauszahlungen zu den Fälligkeitstagen zu leisten seien. Die Verpflichtung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen sei ihm selbstverständlich geläufig gewesen. Wenn ihm vorgehalten werde, dass in Summe in den Tatzeiträumen ca. € 300.000,00…
…dass er seine grundsätzliche Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und zur Entrichtung des monatlichen Umsatzsteuervorauszahlungen selbstverständlich gekannt habe. Auf Grund der seiner finanziellen Probleme habe er diese Verpflichtungen jedoch hintangestellt. Der Grund für die Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen sei ebenfalls in seinen wirtschaftlichen Problemen und der…
…von S 65.333,08 (umgerechnet € 4.747,94) zu wenig abgeführt worden, wobei darauf hinzuweisen sei, dass für 1998 und 1999 überhaupt keine Lohnabgaben entrichtet worden seien. Der Beschuldigte habe zum einen willentlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe von…
…12/2008 in Höhe von € 2.124,35; Umsatzsteuer 01 - 12/2009 in Höhe von € 6.104,48; Umsatzsteuer 01 - 12/2010 in Höhe von € 6.601,33; (gesamt: € 14.830,16) b) vorsätzlich durch Nichtabgabe von Jahressteuererklärungen betreffend Umsatzsteuer und…
…stellte das Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz fest, dass der Beschuldigte über einen langen Tatzeitraum hinweg den grundsätzlichsten abgabenrechtlichen Verpflichtungen, wie der zeitgerechten Abgabe von Jahressteuererklärungen und der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. der Entrichtung der Umsatzsteuer nicht nachgekommen sei. Dies lasse nur den Schluss zu…
…12/2008 in Höhe von € 2.124,35; Umsatzsteuer 01 - 12/2009 in Höhe von € 6.104,48; Umsatzsteuer 01 - 12/2010 in Höhe von € 6.601,33; (gesamt: € 14.830,16) b) vorsätzlich durch Nichtabgabe von Jahressteuererklärungen betreffend Umsatzsteuer und…
…Abgabenkonto des Beschuldigten ergeben, dass in den Jahren 2003 und 2004 (mit Ausnahme des Zeitraumes 01-03/2003) weder Umsatzsteuervoranmeldungen eingerecht noch Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet worden seien. Auch die Abgabe von Jahressteuererklärungen sei unterblieben. Die Bemessungsgrundlagen hätten daher im Schätzungswege ermittelt werden müssen, wobei sich die…
…der Bw verdächtigt wurde, im Rahmen seines steuerlich nicht erfassten Einzelunternehmens unter Anführung mehrfacher Tathandlungen (Nichterfassung von Erlösen, Nichtabgabe von Jahressteuererklärungen) für die Kalenderjahre 2000 -2006 eine Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Einkommensteuer in noch festzustellender Höhe bewirkt und dadurch das Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach den §…
…die daraus erzielten Erlöse gegenüber dem Fiskus verheimlicht und solcherart lediglich konsequent, auch keine Jahressteuererklärungen einreicht, dies mit dem Ziel, dass die Umsatzsteuer für das betreffende Veranlagungsjahr von der Abgabenbehörde mit Null festgesetzt werden soll, was auch tatsächlich geschieht. Gleiches gilt auch für die vorsätzliche…
…Abgabepflichtige im Bereich des Finanzamtes Graz-Umgebung unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des § 119 BAO durch Nichtabgabe von Abgabenerklärungen Verkürzungen an Umsatzsteuer und Einkommensteuer der Jahre 2003 bis 2005 im Gesamtausmaß von 29.530,13 € bewirkt und dadurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…
…ist und daher in Höhe des der erstinstanzlichen Bestrafung zugrunde gelegten Betrages von € 4.041,15 mit Verfahrenseinstellung vorzugehen war. Für das Jahr 2004 wurden dem Betriebsprüfer nur lückenhafte Grundaufzeichnungen, jedoch keine Buchhaltung und auch keine Steuererklärungen in Form von Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahressteuererklärungen vorgelegt…
…von € 6.177,19, Umsatzsteuer 1999 € 1.143,51, Umsatzsteuer 2000 € 6.013,17 verkürzt und hiermit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs.1, 3 lit. a FinStrG bewirkt habe. 1 b) unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichtabgabe…
…so kann die Nichtabgabe von Steuererklärungen nur als versuchte Abgabenhinterziehung strafbar sein. Eine vollendete Hinterziehung läge nur und erst bei einer zu niedrigen Abgabenfestsetzung - diese ist in der Regel mit der Zustellung des Steuerbescheides bewirkt - vor. Der Spruch des bekämpften Bescheides war daher dahin gehend…
…vorsätzlicher Nichtabgabe von Jahressteuererklärungen gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG bestrafte Bf. offenbar, indem er auch für 2009, 2010 und 2011 erneut (verpflichtende) Umsatzsteuervoranmeldungen nicht eingereicht bzw. fällige Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht entrichtet und, für die Veranlagungsjahre 2009 und 2010, die eingeforderten Jahressteuererklärungen nicht…
…ist. Dazu hat der Bw. durch seine Verteidigerin in der gegenständlichen Berufung zu Recht vorgebracht, dass die Nichtabgabe von Steuererklärungen bei einem steuerlich erfassten Abgabepflichtigen die Annahme von Vorsatz regelmäßig ausschließen würde, weil die diesfalls zu erwartenden Schätzungen kein begünstigendes Ergebnis für den Bw. erwarten…
…verletzt werden. Allein aufgrund der Tatsache der Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. der Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen könne nicht per se die Erfüllung der subjektiven Tatseite angenommen werden, sondern es müssten eindeutige Feststellungen in diese Richtung getroffen werden. Im gegenständlichen Fall sei die subjektive Tatseite des § 33…
…Abfuhr bzw. Entrichtung von Lohnabgaben betreffend November 1993 bis Dezember 1994 gemäß § 49 Abs.1 lit.a FinStrG, Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG wegen vorsätzlicher Nichteinreichung von Jahressteuererklärungen betreffend 1989 bis 1993, Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend Juni bis November 1994 gemäß § 33…
…Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen bewirkt werden würde, habe er die im Spruch genannten Finanzvergehen in subjektiver und objektiver Hinsicht zu verantworten. Für die Jahre 1999 und 2000 läge lediglich Versuch des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung vor, weil durch die Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen unter gleichzeitiger Nichtabgabe von Jahressteuererklärungen…