…womit hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte vorlägen, die die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens bestimmter Umstände jedenfalls rechtfertigen, zumal es sich bei der Rechtfertigung des Bf um bloße nicht nachgewiesene Behauptungen handle, welche im weiteren Ermittlungsverfahren noch zu klären sein werden. Des Weiteren wurde auf die bezughabenden…
…ist daher für das Jahr 2000 eine AfA überhaupt nicht zu berücksichtigen. Abgesehen davon sei laut Finanzamt das vorgelegt Gutachten kein tauglicher Nachweis für eine Restnutzungsdauer von 25 Jahren. Der Befund verweise hinsichtlich vorhandener Baumängel wesentlicher Gebäudeteile auf Nässeschäden im Gesims und dadurch bedingte Abbröckelungen…
…der Professionisten je Einheit wären bekannt gewesen. Die Bw. hätte selbst Preisanbote eingeholt und sei auch nicht an irgendwelche Vorgaben der A-GmbH gebunden gewesen. Sie selbst hätte des Wohnbauförderungsansuchen eingereicht, Baumängel aufgezeigt und selbst oder durch die A-GmbH reklamiert. Die einzelnen (Grundstücks-) Verkäufer…
…die Republik Österreich für viele Gutachten beauftragt hat, zweifelsfrei nachgewiesen. Er wurde auch deshalb für die Ermittlung des Wertes im gegenständlichen Fall herangezogen. Die Finanzverwaltung hat keinesfalls einen Grund im gegenständlichen Fall Hr. DI SV. nicht zu glauben, wo man doch in den vielen Fällen…
…bemessen, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder zu ermitteln ist oder die Gegenleistung geringer ist als der Wert des Grundstückes. Gemäß § 6 Abs. 1 lit. b GrEStG ist als Wert des Grundstückes das Dreifache des Einheitswertes (lit. a) anzusetzen. Wird von einem Steuerschuldner nachgewiesen, dass…
…gewesen. Der Bw. hätte selbst Preisanbote eingeholt und sei auch nicht an irgendwelche Vorgaben der A-GmbH gebunden gewesen. Er selbst hätte das Wohnbauförderungsansuchen eingereicht, Baumängel aufgezeigt und selbst oder durch die A-GmbH reklamiert. Die Grundstücksverkäuferin habe vermutlich wegen auswärtigem Wohnsitz tageweise verzögert unterschrieben…
…Die Bw. hätte selbst Preisanbote eingeholt und sei auch nicht an irgendwelche Vorgaben der A-GmbH gebunden gewesen. Sie selbst hätte des Wohnbauförderungsansuchen eingereicht, Baumängel aufgezeigt und selbst oder durch die A-GmbH reklamiert. Die einzelnen (Grundstücks-) Verkäufer hätten vermutlich wegen auswärtigem Wohnsitz tageweise verzögert…
…Professionisten je Einheit wären bekannt gewesen. Die Bw. hätte selbst Preisanbote eingeholt und sei auch nicht an irgendwelche Vorgaben der A-GmbH gebunden gewesen. Sie selbst hätte des Wohnbauförderungsansuchen eingereicht, Baumängel aufgezeigt und selbst oder durch die A-GmbH reklamiert. Die Grundstücksverkäuferin habe vermutlich wegen…
…Der Bw. hätte selbst Preisanbote eingeholt und sei auch nicht an irgendwelche Vorgaben der A-GmbH gebunden gewesen. Sie selbst hätten das Wohnbauförderungsansuchen eingereicht, Baumängel aufgezeigt und selbst oder durch die A-GmbH reklamiert. Die einzelnen (Grundstücks-) Verkäufer hätten vermutlich wegen auswärtigem Wohnsitz tageweise verzögert…
…der Professionisten je Einheit wären bekannt gewesen. Die Bw. hätte selbst Preisanbote eingeholt und sei auch nicht an irgendwelche Vorgaben der A-GmbH gebunden gewesen. Sie selbst hätten das Wohnbauförderungsansuchen eingereicht, Baumängel aufgezeigt und selbst oder durch die A-GmbH reklamiert. Die einzelnen (Grundstücks-) Verkäufer…
…gewesen. Der Bw. hätte selbst Preisanbote eingeholt und sei auch nicht an irgendwelche Vorgaben der A-GmbH gebunden gewesen. Sie selbst hätten das Wohnbauförderungsansuchen eingereicht, Baumängel aufgezeigt und selbst oder durch die A-GmbH reklamiert. Die Grundstücksverkäuferin habe vermutlich wegen auswärtigem Wohnsitz tageweise verzögert unterschrieben…
…gewesen. Die Bw. hätte selbst Preisanbote eingeholt und sei auch nicht an irgendwelche Vorgaben der A-GmbH gebunden gewesen. Sie selbst hätten das Wohnbauförderungsansuchen eingereicht, Baumängel aufgezeigt und selbst oder durch die A-GmbH reklamiert. Die Grundstücksverkäuferin habe vermutlich wegen auswärtigem Wohnsitz tageweise verzögert unterschrieben…
…Der Bw. hätte selbst Preisanbote eingeholt und sei auch nicht an irgendwelche Vorgaben der A-GmbH gebunden gewesen. Sie selbst hätten das Wohnbauförderungsansuchen eingereicht, Baumängel aufgezeigt und selbst oder durch die A-GmbH reklamiert. Die einzelnen (Grundstücks-) Verkäufer hätten vermutlich wegen auswärtigem Wohnsitz tageweise verzögert…
…der Professionisten je Einheit wären bekannt gewesen. Die Bw. hätte selbst Preisanbote eingeholt und sei auch nicht an irgendwelche Vorgaben der A-GmbH gebunden gewesen. Sie selbst hätten das Wohnbauförderungsansuchen eingereicht, Baumängel aufgezeigt und selbst oder durch die A-GmbH reklamiert. Die einzelnen (Grundstücks-) Verkäufer…
…entzogen wurde, da sich herausstellte, dass er seiner Verpflichtung zur Bauüberwachung nicht nachgekommen sei, wie eine Vielzahl von Schadenersatzprozessen ab dem Jahre 1994 gegen die Bw. wegen Baumängel bewiesen haben. Da es im Prüfungszeitraum zu keinen Einnahmenverkürzungen in Zusammenhang mit den Zusatzleistungen gekommen sei, werde…
…da sich herausgestellt habe, dass er seiner Verpflichtung zur Bauüberwachung nicht nachgekommen sei, wie eine Vielzahl von Schadenersatzprozessen ab dem Jahre 1994 wegen Baumängel bewiesen haben. Da es im Prüfungszeitraum somit zu keinen Einnahmenverkürzungen in Zusammenhang mit Zusatzleistungen gekommen sei, werde eine Aufhebung der angefochtenen…
…dass Betriebskosten den Veräußerungserlös einer Immobilie nur schmälern, wenn diese übermäßig hoch sind, was gegenständlich nicht nachgewiesen wurde, und dass erhöhte Erhaltungskosten bereits bei der Erstellung des Gutachtens berücksichtigt wurden. Das Gutachten hat für "sehr hohe Nebenkosten wegen Bausubstanz" einen Betrag von 390.816,00…
… 166 BAO idgF und darauf, dass ihm weder ein unerklärlicher Vermögenszuwachs, noch ein plötzlich auffallend großzügiger Lebenswandel vorgeworfen und mangels Existenz auch nicht nachgewiesen werden könne. Lt. Bw. könne keine der vorliegenden Zeugenaussagen "in einen auch nur indirekten Zusammenhang mit einem von der Finanzverwaltung ohne…
…Gebäude nicht eingegangen wurde und konkrete Baumängel bzw. Bauschäden nicht nachgewiesen wurden (Angaben von Nutzungsdauer von Industriebauten in Literatur oder Fachunterlagen sind nur abstrakte Nachweise), war auch die vom Finanzamt als Kompromiss angenommene Restnutzungsdauer von 25 Jahren bei diesem Gutachten zu großzügig, weshalb der nicht…
…Forderungen wegen Schadenersatz wegen Nichtbeendigung der Leistung bei laufenden Betrieb nicht so zu gewärtigen und zu kalkulieren gewesen wären. Bei laufendem Betrieb und bei Durchführung sämtlicher Arbeiten wären auch sämtliche Entgelte einbringlich zu machen gewesen, wenn gleichzeitig Verzögerung aufgrund von Baumängeln zu gewärtigen gewesen wären…