…auch erforderlich gewesen wäre bei einem Verkauf, wollte man sich nicht mit dem Verschweigen von Baumängeln belasten und so den Kaufvertrag anfechtbar machen). Es ist in der Folge bei Beachten des Fehlens dieser Unterlagen und bei Beachten des Umstandes, dass 5 Jahre und 3 Monate…
…womit hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte vorlägen, die die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens bestimmter Umstände jedenfalls rechtfertigen, zumal es sich bei der Rechtfertigung des Bf um bloße nicht nachgewiesene Behauptungen handle, welche im weiteren Ermittlungsverfahren noch zu klären sein werden. Des Weiteren wurde auf die bezughabenden…
…Restnutzungsdauer nicht ableiten. Im Jahr 2012 erfolgte eine Generalsanierung des Gebäudes, wobei sich die Kosten der Sanierung auf 136.435,00 Euro brutto (= 113.696,00 Euro netto) beliefen. Mit der Generalsanierung wurden im Wesentlichen im Zeitpunkt des Erwerbs durch die Bfin vorhandene Baumängel…
…ist daher für das Jahr 2000 eine AfA überhaupt nicht zu berücksichtigen. Abgesehen davon sei laut Finanzamt das vorgelegt Gutachten kein tauglicher Nachweis für eine Restnutzungsdauer von 25 Jahren. Der Befund verweise hinsichtlich vorhandener Baumängel wesentlicher Gebäudeteile auf Nässeschäden im Gesims und dadurch bedingte Abbröckelungen…
…der Professionisten je Einheit wären bekannt gewesen. Die Bw. hätte selbst Preisanbote eingeholt und sei auch nicht an irgendwelche Vorgaben der A-GmbH gebunden gewesen. Sie selbst hätte des Wohnbauförderungsansuchen eingereicht, Baumängel aufgezeigt und selbst oder durch die A-GmbH reklamiert. Die einzelnen (Grundstücks-) Verkäufer…
…die Republik Österreich für viele Gutachten beauftragt hat, zweifelsfrei nachgewiesen. Er wurde auch deshalb für die Ermittlung des Wertes im gegenständlichen Fall herangezogen. Die Finanzverwaltung hat keinesfalls einen Grund im gegenständlichen Fall Hr. DI SV. nicht zu glauben, wo man doch in den vielen Fällen…
…Teile aufgeteilt werden müssten. b. Die ausgewiesene Restnutzungsdauer in den vorgelegten Verkehrswertgutachten könne nicht auf die AfA umgelegt werden, da auch austauschbare Bauteile in die Ermittlung miteinbezogen worden seien. Bei den festgestellten Baumängeln handle es sich um sanierbare Bauschäden, die im Gutachten lediglich mit einer…
…Polizze 2, etc). Diese Aufwendungen waren entweder nicht durch geeignete Belege nachgewiesen oder standen nicht im Zusammenhang mit den Vermietungsobjekten. 2. Beweiswürdigung Für diese Sachverhaltsfeststellungen stützt sich das BFG auf die seitens der Abgabenbehörde im Beschwerdefall vorgelegten Akten, den Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung…
…der Befundaufnahme wurden keine Baumängel und kein Reparaturbedarf festgestellt. Es ist zumindest in den nächsten zehn Jahren kein über den üblichen Erhaltungsaufwand hinausgehender Reparaturaufwand zu erwarten." Der oa. Kredit wurde mit den Verkaufserlösen vorzeitig zurückgezahlt, eine Vorfälligkeitsentschädigung musste von der Bf. hierfür nicht geleistet werden.…
…bemessen, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder zu ermitteln ist oder die Gegenleistung geringer ist als der Wert des Grundstückes. Gemäß § 6 Abs. 1 lit. b GrEStG ist als Wert des Grundstückes das Dreifache des Einheitswertes (lit. a) anzusetzen. Wird von einem Steuerschuldner nachgewiesen, dass…
…gewesen. Der Bw. hätte selbst Preisanbote eingeholt und sei auch nicht an irgendwelche Vorgaben der A-GmbH gebunden gewesen. Er selbst hätte das Wohnbauförderungsansuchen eingereicht, Baumängel aufgezeigt und selbst oder durch die A-GmbH reklamiert. Die Grundstücksverkäuferin habe vermutlich wegen auswärtigem Wohnsitz tageweise verzögert unterschrieben…
…Die Bw. hätte selbst Preisanbote eingeholt und sei auch nicht an irgendwelche Vorgaben der A-GmbH gebunden gewesen. Sie selbst hätte des Wohnbauförderungsansuchen eingereicht, Baumängel aufgezeigt und selbst oder durch die A-GmbH reklamiert. Die einzelnen (Grundstücks-) Verkäufer hätten vermutlich wegen auswärtigem Wohnsitz tageweise verzögert…
…Professionisten je Einheit wären bekannt gewesen. Die Bw. hätte selbst Preisanbote eingeholt und sei auch nicht an irgendwelche Vorgaben der A-GmbH gebunden gewesen. Sie selbst hätte des Wohnbauförderungsansuchen eingereicht, Baumängel aufgezeigt und selbst oder durch die A-GmbH reklamiert. Die Grundstücksverkäuferin habe vermutlich wegen…
…Der Bw. hätte selbst Preisanbote eingeholt und sei auch nicht an irgendwelche Vorgaben der A-GmbH gebunden gewesen. Sie selbst hätten das Wohnbauförderungsansuchen eingereicht, Baumängel aufgezeigt und selbst oder durch die A-GmbH reklamiert. Die einzelnen (Grundstücks-) Verkäufer hätten vermutlich wegen auswärtigem Wohnsitz tageweise verzögert…
…der Professionisten je Einheit wären bekannt gewesen. Die Bw. hätte selbst Preisanbote eingeholt und sei auch nicht an irgendwelche Vorgaben der A-GmbH gebunden gewesen. Sie selbst hätten das Wohnbauförderungsansuchen eingereicht, Baumängel aufgezeigt und selbst oder durch die A-GmbH reklamiert. Die einzelnen (Grundstücks-) Verkäufer…
…gewesen. Der Bw. hätte selbst Preisanbote eingeholt und sei auch nicht an irgendwelche Vorgaben der A-GmbH gebunden gewesen. Sie selbst hätten das Wohnbauförderungsansuchen eingereicht, Baumängel aufgezeigt und selbst oder durch die A-GmbH reklamiert. Die Grundstücksverkäuferin habe vermutlich wegen auswärtigem Wohnsitz tageweise verzögert unterschrieben…
…gewesen. Die Bw. hätte selbst Preisanbote eingeholt und sei auch nicht an irgendwelche Vorgaben der A-GmbH gebunden gewesen. Sie selbst hätten das Wohnbauförderungsansuchen eingereicht, Baumängel aufgezeigt und selbst oder durch die A-GmbH reklamiert. Die Grundstücksverkäuferin habe vermutlich wegen auswärtigem Wohnsitz tageweise verzögert unterschrieben…
…Der Bw. hätte selbst Preisanbote eingeholt und sei auch nicht an irgendwelche Vorgaben der A-GmbH gebunden gewesen. Sie selbst hätten das Wohnbauförderungsansuchen eingereicht, Baumängel aufgezeigt und selbst oder durch die A-GmbH reklamiert. Die einzelnen (Grundstücks-) Verkäufer hätten vermutlich wegen auswärtigem Wohnsitz tageweise verzögert…
…der Professionisten je Einheit wären bekannt gewesen. Die Bw. hätte selbst Preisanbote eingeholt und sei auch nicht an irgendwelche Vorgaben der A-GmbH gebunden gewesen. Sie selbst hätten das Wohnbauförderungsansuchen eingereicht, Baumängel aufgezeigt und selbst oder durch die A-GmbH reklamiert. Die einzelnen (Grundstücks-) Verkäufer…
…1 Z 8 lit. e EStG 1988 ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich nur 1,5% als AfA geltend gemacht werden könnten. Da eine kürzere Nutzungsdauer nicht nachgewiesen worden sei, sei die AfA entsprechend zu vermindern gewesen. Dies sei auch im Nachtrag vom 13.02.2009…