…1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in den Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden…
…jedoch innerhalb eines Jahres ab dessen Rechtskraft erfolgen. Die Änderung des Bescheides sei im vorliegenden Fall daher auch zu spät erfolgt. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt aus, das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln gemäß § 303 Abs. 4 BAO sei nur aus der Sicht…
…oder VwGH 29.9.2004, 2001/13/0135, mwN) ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt, ob der Abgabenbehörde in dem wieder aufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist…
…der Bw aber zweifellos zur Zeit des mit Bescheid vom 28. Juni 2004 abgeschlossenen Verfahrens betreffend die Einkommensteuer 2003 bekannt war, von ihr jedoch nicht vorgebracht wurde. Das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel führt nur dann zur Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 1 lit…
…Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" im Sinn des § 303 Abs. 4 BAO bezieht sich damit auf…
…im Hinblick auf § 303 Abs. 2 BAO nicht mit Erfolg darauf gestützt werden. 2. Wiederaufnahmegrund des Neuhervorkommens eines Beweismittels (Zeugen): Ein Wiederaufnahmeantrag nach der Bestimmung des § 303 Abs. 1 lit b BAO kann nur auf solche Tatsachen oder Beweismittel gestützt werden, die beim Abschluss des…
…d.h. ein Ausdruck mit dem Inhalt wie das oben beschriebene Schriftstück (v). E) Vorhaltsverfahren zum Neuhervorkommen iZm ´Zinsaufwand/Zinsertrag verbundene Unternehmen´: Der Unabhängige Finanzsenat hielt dem Finanzamt mit Schreiben vom 13. September 2013 vor: Das bisherige Verfahren und den dadurch geschaffenen Rechtszustand - wie er…
…€) zeigt zwar die Entscheidungswesentlichkeit des als Wiederaufnahmsgrund Herangezogenen auf, jedoch müsste für die Tauglichkeit als Wiederaufnahmsgrund auch das Neuhervorkommen von Tatsachen gegeben sein. Zu Punkt 9 der Niederschrift: Die Beilage zu der am 27. Juni 2008 eingelangten Körperschaftsteuererklärung der Bw für 2006 hatte die…
…September 2000 eingebrachte Berufung als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung wurde dargelegt, dass das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen sei. Die Bw habe im gegenständlichen Verfahren auf Befragen der Behörde mitgeteilt, in den letzten zehn Jahren keine weiteren…
…80; VwGH 9.7.1997, 96/13/0185). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln stets aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens betreffend die konkrete Abgabe und einen konkreten Zeitraum zu beurteilen, das wiederaufgenommen werden soll (VwGH 19.11.1998…
…Bericht oder der Niederschrift über die Schlussbesprechung sind konkrete Umstände in Bezug auf die Marktgerechtigkeit des Verhaltens zu entnehmen, die auf ihr "Neuhervorkommen" hin hätten untersucht werden können. Die "Marktgerechtigkeit des Verhaltens" im Hinblick auf die Prüfung einer Betätigung auf ihre Einkunftsquelleneigenschaft hin betrifft nämlich…
…September 2000 eingebrachte Berufung als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung wurde dargelegt, dass das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen sei. Die Bw habe im gegenständlichen Verfahren auf Befragen der Behörde mitgeteilt, in den letzten zehn Jahren keine weiteren…
…BAO ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden…
…zulässig ist und a) der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten…
…die Wiederaufnahme der Verfahren führte sie Folgendes ins Treffen: Eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO sei nur möglich, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen und diese Neuerung einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Meine die Behörde, einen Wiederaufnahmegrund zu haben…
…des Streitjahres 1996 den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der streitgegenständlichen Röntgenanlage betreffende Ermittlungen nicht durchgeführt hat, ist die Frage des Neuhervorkommens erheblicher Sachverhaltselemente durch die Ergebnisse der das Streitjahr 1996 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung in Gegenüberstellung mit den Inhalten der Abgabenerklärungen der Bw. zu beurteilen (vgl…
… 304 Abs.4 BAO ist eine Wiederaufnahme von Amts wegen möglich, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden…
…4 BAO ist eine Wiederaufnahme von Amts wegen möglich, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt…
…Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel sei allein aus der Sicht des von der zuständigen Behörde geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen. Das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln iSd § 303 Abs 4 BAO beziehe sich auf den Wissenstand des jeweiligen Veranlagungsjahres (unter Verweis auf VwGH 13.5…
…bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Das Neuhervorkommen von Tatsachen bezieht sich auf den Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres (vgl. VwGH 18.9.2003, 99/15/0120…