…im abgeschlossenen Verfahren" bereits existierten, aber erst danach hervorgekommen sind (VwGH 8.9.2025, Ra 2024/15/0064). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln aus der Sicht der jeweiligen Verfahren zu beurteilen. Maßgeblich ist, ob der Abgabenbehörde im wiederaufzunehmenden…
…verwiesen wird, geht hervor, dass die Wiederaufnahme von der belangten Behörde auf das Neuhervorkommen der Tatsache, dass es sich bei den vom Beschwerdeführer beantragten Werbungskosten um (teilweise) nicht abzugsfähige Kosten für ein Arbeitszimmer sowie um gänzlich nicht abzugsfähige Kosten für eine Zweitwohnung handelte, gestützt wurde…
…1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in den Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden…
…jedoch innerhalb eines Jahres ab dessen Rechtskraft erfolgen. Die Änderung des Bescheides sei im vorliegenden Fall daher auch zu spät erfolgt. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt aus, das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln gemäß § 303 Abs. 4 BAO sei nur aus der Sicht…
…oder VwGH 29.9.2004, 2001/13/0135, mwN) ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt, ob der Abgabenbehörde in dem wieder aufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist…
…der Bw aber zweifellos zur Zeit des mit Bescheid vom 28. Juni 2004 abgeschlossenen Verfahrens betreffend die Einkommensteuer 2003 bekannt war, von ihr jedoch nicht vorgebracht wurde. Das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel führt nur dann zur Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 1 lit…
…Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" im Sinn des § 303 Abs. 4 BAO bezieht sich damit auf…
…im Hinblick auf § 303 Abs. 2 BAO nicht mit Erfolg darauf gestützt werden. 2. Wiederaufnahmegrund des Neuhervorkommens eines Beweismittels (Zeugen): Ein Wiederaufnahmeantrag nach der Bestimmung des § 303 Abs. 1 lit b BAO kann nur auf solche Tatsachen oder Beweismittel gestützt werden, die beim Abschluss des…
…Parteienidentität kommt als Vorfrage nämlich nur eine Frage in Betracht, zu deren verbindlicher Beantwortung die entscheidende (Abgaben-)Behörde im konkreten Verfahren sachlich nicht zuständig ist. Das Neuhervorkommen aus Sicht des Finanzamtes ist bei der Wiederaufnahme auf Antrag unerheblich. Es mag im vorliegenden Fall durchaus sein…
…d.h. ein Ausdruck mit dem Inhalt wie das oben beschriebene Schriftstück (v). E) Vorhaltsverfahren zum Neuhervorkommen iZm ´Zinsaufwand/Zinsertrag verbundene Unternehmen´: Der Unabhängige Finanzsenat hielt dem Finanzamt mit Schreiben vom 13. September 2013 vor: Das bisherige Verfahren und den dadurch geschaffenen Rechtszustand - wie er…
…€) zeigt zwar die Entscheidungswesentlichkeit des als Wiederaufnahmsgrund Herangezogenen auf, jedoch müsste für die Tauglichkeit als Wiederaufnahmsgrund auch das Neuhervorkommen von Tatsachen gegeben sein. Zu Punkt 9 der Niederschrift: Die Beilage zu der am 27. Juni 2008 eingelangten Körperschaftsteuererklärung der Bw für 2006 hatte die…
…September 2000 eingebrachte Berufung als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung wurde dargelegt, dass das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen sei. Die Bw habe im gegenständlichen Verfahren auf Befragen der Behörde mitgeteilt, in den letzten zehn Jahren keine weiteren…
…dass bei der Wiederaufnahme auf Antrag der alten Fassung kein grobes Verschulden des Abgabepflichtigen am Nichtvorbringen der neuhervorgekommenen Tatsachen und Beweisen vorliegen habe dürfen. Seit dem FVwGG 2012 stehe ein grobes Verschulden des Abgabepflichtigen am Nichtvorbringen von neu hervorgekommenen Tatsachen und Beweisen einer Wiederaufnahme nicht…
…b iVm Abs. 2 lit. b BAO ist somit abzuleiten, dass bei einem derartigen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist (VwGH 29.03.2017, Ro 2016/15/0036; 19.10.2016, Ra 2014/15…
…b iVm Abs. 2 lit. b BAO ist somit abzuleiten, dass bei einem derartigen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist (VwGH 29.03.2017, Ro 2016/15/0036; 19.10.2016, Ra 2014/15…
…5.1986, 83/14/0089, 0094) oder für die Erhebung der Kommunalsteuer für die Gemeinde ( VwGH 22.12.2011, 2010/15/0192) neu hervorkommen. Die Wiederaufnahme des Verfahrens auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen bietet daher die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen;…
…Wiederaufnahmebescheide 2008 und 2009 sowie die in der Folge ergangenen Sachbescheide wurde rechtzeitig Beschwerde eingebracht und im Wesentlichen ausgeführt, dass ein Neuhervorkommen von Tatsachen/Beweismitteln nicht bestehe, da die geltend gemachte Abschreibung in Verbindung mit der abgezogenen Privatnutzung für die Fotoausrüstung dem Finanzamt seit Abgabe…
…80; VwGH 9.7.1997, 96/13/0185). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln stets aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens betreffend die konkrete Abgabe und einen konkreten Zeitraum zu beurteilen, das wiederaufgenommen werden soll (VwGH 19.11.1998…
…Bericht oder der Niederschrift über die Schlussbesprechung sind konkrete Umstände in Bezug auf die Marktgerechtigkeit des Verhaltens zu entnehmen, die auf ihr "Neuhervorkommen" hin hätten untersucht werden können. Die "Marktgerechtigkeit des Verhaltens" im Hinblick auf die Prüfung einer Betätigung auf ihre Einkunftsquelleneigenschaft hin betrifft nämlich…
…September 2000 eingebrachte Berufung als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung wurde dargelegt, dass das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen sei. Die Bw habe im gegenständlichen Verfahren auf Befragen der Behörde mitgeteilt, in den letzten zehn Jahren keine weiteren…