…gilt. Diese Vermutung ist allerdings widerlegbar. Nun ist es in einem solchen Fall der Zustellung eines Schriftstückes ohne Zustellnachweis nicht möglich, dem Empfänger den Negativbeweis der Nichtzustellung aufzuerlegen; die Beweislast für die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung trifft daher die Abgabenbehörde (siehe auch Ritz…
…gilt. Diese Vermutung ist allerdings widerlegbar. Nun ist es in einem solchen Fall der Zustellung eines Schriftstückes ohne Zustellnachweis nicht möglich, dem Empfänger den Negativbeweis der Nichtzustellung aufzuerlegen; die Beweislast für die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung trifft daher die Abgabenbehörde (siehe auch Ritz…
…vorerwähnten Stiftungsratsvorsitzenden vom 25.09.2008 und auf die am 04.05.2009 vorgelegten Protokolle über die Sitzung des Stiftungsrates der Jahre 2000 - 2002). Vom Steuerpflichtigen könne ein Negativbeweis nicht verlangt werden. Aus der Erfahrung (der steuerlichen Vertretung) mit ähnlich gelagerten Betriebsprüfungsfällen sei festgestellt worden…
…und möglich ist, nicht bringt, trifft ihn die Beweislast. Der vom Finanzamt geforderte Negativbeweis ("Weisen Sie nach, dass sie nicht pendeln.") lässt sich jedoch nicht erbringen. Auch die von der Behörde angeführten Unterlagen sind kein Beweis für den tatsächlichen Aufenthalt in der Schweiz, sondern lediglich…
…schuldhaft" vorsehe, müsse es auch eine Pflichtverletzung geben, die nicht schuldhaft sei und daher auch nicht die Haftungsfolgen auslöse. Im vorliegenden Fall würde die Haftung mit einer "Unterlassung" begründet. Die Abgabenbehörde verlange vom Bw. einen unzulässigen Negativbeweis, nämlich, dass er nicht wisse, wer die Herren…
…die Bf. den Ursprung durch einen Negativbeweis in einer Art Ausschließungsverfahren erweisen. Betrachtet man die Import- und Exportlisten und die ergänzend vorgelegten Verwendungsnachweise aus der Sicht der durch den Berufungssenat I der Region Linz veranlassten Stellungnahme der Außen- und Betriebsprüfung/Zoll vom 12. April 2002…
…die Bf. den Ursprung durch einen Negativbeweis in einer Art Ausschließungsverfahren erweisen. Betrachtet man die Import- und Exportlisten und die ergänzend vorgelegten Verwendungsnachweise aus der Sicht der durch den Berufungssenat I der Region Linz veranlassten Stellungnahme der Außen- und Betriebsprüfung/Zoll vom 12. April 2002…
…die Bf. den Ursprung durch einen Negativbeweis in einer Art Ausschließungsverfahren erweisen. Betrachtet man die Import- und Exportlisten und die ergänzend vorgelegten Verwendungsnachweise aus der Sicht der durch den Berufungssenat I der Region Linz veranlassten Stellungnahme der Außen- und Betriebsprüfung/Zoll vom 12. April 2002…
…die Bf. den Ursprung durch einen Negativbeweis in einer Art Ausschließungsverfahren erweisen. Betrachtet man die Import- und Exportlisten und die ergänzend vorgelegten Verwendungsnachweise aus der Sicht der durch den Berufungssenat I der Region Linz veranlassten Stellungnahme der Außen- und Betriebsprüfung/Zoll vom 12. April 2002…
…die Bf. den Ursprung durch einen Negativbeweis in einer Art Ausschließungsverfahren erweisen. Betrachtet man die Import- und Exportlisten und die ergänzend vorgelegten Verwendungsnachweise aus der Sicht der durch den Berufungssenat I der Region Linz veranlassten Stellungnahme der Außen- und Betriebsprüfung/Zoll vom 12. April 2002…
…die Bf. den Ursprung durch einen Negativbeweis in einer Art Ausschließungsverfahren erweisen. Betrachtet man die Import- und Exportlisten und die ergänzend vorgelegten Verwendungsnachweise aus der Sicht der durch den Berufungssenat I der Region Linz veranlassten Stellungnahme der Außen- und Betriebsprüfung/Zoll vom 12. April 2002…
…die Bf. den Ursprung durch einen Negativbeweis in einer Art Ausschließungsverfahren erweisen. Betrachtet man die Import- und Exportlisten und die ergänzend vorgelegten Verwendungsnachweise aus der Sicht der durch den Berufungssenat I der Region Linz veranlassten Stellungnahme der Außen- und Betriebsprüfung/Zoll vom 12. April 2002…
…die Bf. den Ursprung durch einen Negativbeweis in einer Art Ausschließungsverfahren erweisen. Betrachtet man die Import- und Exportlisten und die ergänzend vorgelegten Verwendungsnachweise aus der Sicht der durch den Berufungssenat I der Region Linz veranlassten Stellungnahme der Außen- und Betriebsprüfung/Zoll vom 12. April 2002…
…die Bf. den Ursprung durch einen Negativbeweis in einer Art Ausschließungsverfahren erweisen. Betrachtet man die Import- und Exportlisten und die ergänzend vorgelegten Verwendungsnachweise aus der Sicht der durch den Berufungssenat I der Region Linz veranlassten Stellungnahme der Außen- und Betriebsprüfung/Zoll vom 12. April 2002…
…Mit den vorgelegten Listen wollte die Bf. den Ursprung durch einen Negativbeweis in einer Art Ausschließungsverfahren erweisen. Betrachtet man die Import- und Exportlisten und die ergänzend vorgelegten Verwendungsnachweise aus der Sicht der durch den Berufungssenat I der Region Linz veranlassten Stellungnahme der Außen- und Betriebsprüfung…
…Mit den vorgelegten Listen wollte die Bf. den Ursprung durch einen Negativbeweis in einer Art Ausschließungsverfahren erweisen. Betrachtet man die Import- und Exportlisten und die ergänzend vorgelegten Verwendungsnachweise aus der Sicht der durch den Berufungssenat I der Region Linz veranlassten Stellungnahme der Außen- und Betriebsprüfung…
…Mit den vorgelegten Listen wollte die Bf. den Ursprung durch einen Negativbeweis in einer Art Ausschließungsverfahren erweisen. Betrachtet man die Import- und Exportlisten und die ergänzend vorgelegten Verwendungsnachweise aus der Sicht der durch den Berufungssenat I der Region Linz veranlassten Stellungnahme der Außen- und Betriebsprüfung…
…2005, RV/1147-W/05, der Fall), ist nicht erfolgt. Auch wenn dem Empfänger eines Schriftstückes ohne Zustellnachweis nicht der Negativbeweis der Nichtzustellung auferlegt werden kann (vgl. UFS Graz 21.3.2003, RV/0645-G/02), hat dieser zumindest die verspätete Zustellung zu behaupten, um…
…Abstimmung mit den Kassenaufzeichnungen stattgefunden habe. Festzuhalten sei auch, dass der Negativbeweis des Nichtvorhandenseins einer Losung an einem speziellen Tag nicht erbracht werden könne. Weiters sei die lineare Rückrechnung der Zuschätzung für die Vorjahre im bisherigen Ausmaß nicht zulässig, da im Jahr 1997 überhaupt keine…
…Wer diese empfangen habe, wisse er nicht, wären diesbezügliche Erkundigungen erfolglos geblieben und könne er keinen Negativbeweis antreten. Vielleicht wäre es möglich durch Befragen der LKW-Chauffeure den wahren Empfänger festzustellen. Dass der Prüfer von der Richtigkeit des Kontrollmaterials ausgehe und die von ihm gemachte…