…vom 9. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 6. April 2011, Zahl 100000/50197/2009-7, betreffend den Auftrag zur Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten (§ 10 ZustG) nach der am 4. Dezember 2012 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die…
…vom 9. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 4. April 2011, Zahl 100000nnnnn/2009-6, betreffend den Auftrag zur Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten (§ 10 ZustG) nach der am 4. Dezember 2012 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Beschwerde…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerhild Fellner, Mag. Michael Kühne und Mag. Tino Ricker im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung der GX, vom 1. Dezember 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch…
…Messungen - rechtlich nicht aus, um aus dem Kaufvertrag aussteigen zu können. Die Verkäuferin war aber nur bereit, die Bw unter bestimmten Bedingungen (siehe Vereinbarung vom 14.3.2011) aus dem rechtsgültigen Vertrag zu entlassen. Diese Bedingungen waren: # Namhaftmachung eines Ersatzkäufers. # Kaufbereitschaft zu denselben Konditionen. # Einigung…
…existierendes Steuerrechtssubjekt gehandelt hat (VwGH v. 28.5.1997, 94/13/0230). Mit der Namhaftmachung des Herrn M.P. als Empfänger ist jedoch dieser Aufforderung nicht entsprochen: Die Angabe des Namens allein ist in Anbetracht des Zweckes der Bestimmung, nämlich Einnahmen nicht unversteuert zu lassen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des B.T. als Masseverwalter der S-GmbH, Rechtsanwalt, 1xxx Wien, S-Straße 3, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften, betreffend Körperschaft- und Gewerbesteuer für die Jahre 1989 bis 1994, sowie Haftung für Kapitalertragsteuer für den…
…gestützten Auftrages liegt dabei im Ermessen der Abgabenbehörde. Ist daher ein auf § 162 BAO gestützter Auftrag erfüllbar, so entheben etwa geschäftliche Rücksichtnahmen auf den Empfänger den Abgabepflichtigen nicht von der Namhaftmachungspflicht (vgl. VwGH 29.11.1988, 87/14/0203). Werden die verlangten Angaben eines auf …
Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass dem von der Bw. für das Jahr 1991 nicht erklärten Betrag in Höhe von S 388.000,-- keine zusätzlichen Aufwendungen der H-GmbH gegenüberstehen. Dabei kann auch kein Nachweis erbracht werden, dass den nicht erklärten Einnahmen in Höhe…
…völkerrechtlich verboten. Ausgenommen davon sei die Zustellung der Aufforderung nach § 10 ZustG (Aufforderung zur Namhaftmachung eines in Österreich wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten). Mit Schreiben vom 13. Juni 2006 stellte der Bw den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch den UFS und führte ergänzend aus, das Finanzamt…
…11. 6. 2009, C-564/07) verstößt die zwingende Namhaftmachung eines inländischen Zustellbevollmächtigten bei Einschreiten eines Dienstleisters eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union dann Art. 49f EG, wenn eine Zustellung auf dem Postweg etwa auf Grund von Verordnungen des Rates im anderen Mitgliedstaat zulässig ist…
…Ermittlungsergebnis eindeutig hervorgeht, eine unrichtige, weshalb die Bestimmung des § 162 BAO zur Anwendung gelangt. Die bloße Namhaftmachung einer beliebigen Person genügt nicht; der Empfänger muss vielmehr eine Leistung erbracht haben (VwGH 17.11.1982, 81/13/0194, 82/13/0036, ÖStZB 1983,227). Rechtfertigen maßgebliche…
…die aus der Aktenlage ersichtlich ist und im Internet aufscheint (vorname.nachname@firmenname.com). Sie bat darin - um das anhängige Verfahren weiter abwickeln zu können - um Namhaftmachung eine/s/r (inländischen) Zustellungsbevollmächtigten. Eine Zustellung behördlicher Schriftstücke nach Liechtenstein sei nämlich völkerrechtlich unzulässig. Er beantwortete das…
…Abgabenbehörde verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Absetzungen nach § 162 Abs. 2 BAO nicht anzuerkennen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Abzug von Schulden und Aufwendungen mit der Namhaftmachung von Personen, die als Gläubiger oder Empfänger bezeichnet werden, noch nicht gesichert. Rechtfertigen nämlich maßgebliche…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch StbGes, vom 18. Mai 2010 gegen die mit 30. März 2010 datierten Bescheide des Finanzamtes A, mit denen 1) die Berufung vom 27. Jänner 2010 gegen die Feststellungsbescheide nach § 92 iVm § 190 Abs…
…die B. an die Bw. vermittelt und dafür die streitgegenständlichen Provisionen erhalten habe. Zur Beantwortung dieses Vorhaltes und Vorlage der angesprochenen Beweismittel sowie zur Namhaftmachung der Vertragspartner der Bw. wird Ihnen eine Frist". Die steuerliche Vertretung der Bw. beantwortete diesen Vorhalt mit Schriftsatz vom 2…
…vom VwGH in diesen Einzelfällen nicht unter dem Gesichtspunkt des § 162 BAO in Frage gestellt wurde. Es wird angesichts der Unmöglichkeit einer Leistungserbringung durch reine Briefkastenfirmen vielmehr trotz erfolgreicher Namhaftmachung auf die freie Beweiswürdigung verwiesen (VwGH 13.11.1985, 84/13/0127; 22.3.1995…
…namhaft gemacht. Mit Schreiben vom 13. Dezember 1999 hat die Bw. das "Nichtwissen" dahingehend interpretiert, bisher der irrigen Meinung gewesen zu sein, dass die Namhaftmachung des wahren Empfängers entbehrlich sei. Mit Schreiben vom 20. April 2000 sei die Bw. aufgefordert worden, EB betreffend die J…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Karl Zepitsch, Kommerzialrätin Elfriede Fischer und Kammerrat Christian Gruber, im Beisein der Schriftführerin Mag.a Christine Schubert, über die Berufung der Bw. (nunmehr: D), vertreten durch A…
Für eine Namhaftmachung des HerrP, der WTHgesellschaft3 oder der Wirtschaftstreuhandgesellschaft1 oder des Mag. Steuerberater2 als gemeinsamem Bevollmächtigten (oder abweichenden Zustellungsbevollmächtigten iSd § 81 Abs. 2 Satz 1 BAO durch (alle) diejenigen Personen, die zur Erfüllung der in § 81 Abs. 1 BAO umschriebenen Pflichten in Betracht kamen…
a) (Fall 1) Namhaftmachung der vertretungsbefugten Person aus der Mitte der zur Erfüllung der Pflichten in Betracht kommenden mehreren Personen, und zwar "der Abgabenbehörde gegenüber"; im bisherigen Verfahren wurde offenbar davon ausgegangen, dass die 2. Geschäftsherrin aus der Mitte der in Zusammenhang mit ihr behaupteten…