…trotz Ankündigung in dem Vorlageantrag, nicht nachgekommen. Ein Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits- an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (VwGH 24.1.2000, 95/14/0090). Zum…
…gewordenen Forderungen vorzulegen. In dieser Aufstellung müssten alle damaligen Gläubiger der GmbH sowie die auf einzelne Verbindlichkeiten geleisteten Zahlungen enthalten sein. Die verfügbar gewesenen liquiden Mittel seien anzugeben bzw. gegenüber zu stellen. Werde der Nachweis der Gläubigergleichbehandlung nicht in nachvollziehbarer Weise erbracht, liege es im…
…Gelingt der Nachweis der Gleichbehandlung nicht, so kann die Haftung für den gesamten uneinbringlichen Abgabenbetrag geltend gemacht werden (zB. VwGH 29.1.2004, 2000/15/0168). Für eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten genügt leichte Fahrlässigkeit (zB. VwGH 31.10.2000, 95/15/0137). Der Vertreter…
…war der Bescheid auch in diesem Punkt mangels Konkretisierung aufzuheben. Ein Liquiditätsstatus im Sinne einer Gegenüberstellung der jeweils liquiden Mittel zum Fälligkeitstag der Abgabenschulden wurde trotz Vorhalt nicht eingebracht, daher ist ein Nachweis der Gleichbehandlung nicht erbracht worden. Wenn der Nachweis des Ausmaßes der quantitativen…
…erforderlichen Nachweis der Gleichbehandlung aller Gesellschaftsschulden durch den GG wurde nicht erbracht (siehe auch VwGH 26.11.2002, 2000/15/0081). Im Übrigen wurde trotz der Vereinnahmung von 116.000,00 Euro am 2. Dezember 2005 nicht dokumentiert und nicht glaubwürdig dargestellt, dass der GmbH…
…ist ein Nachweis der Gleichbehandlung nicht erbracht worden. Wenn der Nachweis des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der uneinbringlichen Abgabenschulden nicht in Betracht…
…27.4.2005, 2004/14/0030). Gelingt aber der Nachweis über die Gleichbehandlung nicht, kann für den gesamten uneinbringlichen Abgabenbetrag die Haftung geltend gemacht werden (zB VwGH 27.9.2000, 95/14/0056; VwGH 29.3.2001, 2000/14/0149). Hinsichtlich der Abzugsteuer gemäß § 99…
…auch nicht auf, dass die Geschäftsführerin kein Verschulden am Unterbleiben der Tilgung fälliger Abgabenschulden treffen würde. Ein Nachweis der Gleichbehandlung der Verbindlichkeiten wurde, wie bereits ausgeführt, nicht erbracht, weshalb eine Einschränkung des Haftungsbetrages nicht möglich ist. Die Verpflichtung eines Vertreters nach § 80 BAO hinsichtlich der…
…Liquiditätsstatus im Sinne einer Gegenüberstellung der jeweils liquiden Mittel zum Fälligkeitstag der Abgabenschulden wurde trotz Vorhalt nicht eingebracht, daher ist ein Nachweis der Gleichbehandlung nicht erbracht worden. Wenn der Nachweis des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel…
…1/07 | 198.64 | ST 2007 | | 560,49 Ein Liquiditätsstatus im Sinne einer Gegenüberstellung der jeweils liquiden Mittel zum Fälligkeitstag der Abgabenschulden wurde trotz Vorhalt in der Berufungsvorentscheidung nicht eingebracht, daher ist ein Nachweis der Gleichbehandlung nicht erbracht worden. Der Einwand…
…ein Nachweis der Gleichbehandlung nicht erbracht worden. Dass jedoch grundsätzlich bei Konkurseröffnung noch Mittel vorhanden waren, ist durch die Gewährung einer Frist zur Stellung eines Zwangsausgleichsantrages laut Tagsatzungsprotokoll vom 17.2.2005 und die Weiterführung des Betriebes bis Juni 2006 erwiesen. Wenn der Nachweis des…
…Oktober 1995, 91/13/0037, 0038). Der Nachweis zur Gleichbehandlung aller Gläubiger wurde nicht erbracht, der Vorhalt blieb unbeantwortet. Nach dem Erkenntnis des verstärkten Senates des VwGH vom 18.10.1995, 91/13/0037 fällt es einem Vertreter im Sinne des § 80 ff BAO als…
…aller Verbindlichkeiten. Dieser Nachweis sei aber aufgrund des Ersuchens vom 27. Oktober 2011 nicht erbracht worden. Aufgrund der Entscheidung des VwGH vom 18.10.2005, Zl. 2004/14/0112, seien persönliche Verhältnisse (Unbilligkeiten) im Rahmen der Ermessensübung bei Geltendmachung der Haftung nicht zu berücksichtigen. Im…
…geforderte Nachweis der Gleichbehandlung könne nicht erbracht werden, da wie bereits dargelegt der Bw. keinerlei Unterlagen zur Verfügung stünden. Als einzigen Anhaltspunkt für die katastrophale wirtschaftliche Lage der Gesellschaft werde die bereits erwähnte Saldenliste samt Buchhaltungskonten vorgelegt, aus denen sich ergebe, dass die Lieferanten nicht…
…Nachweis konnte der Bw. nicht erbringen. Dazu kommt noch, dass der Bw. selbst zugestanden hat, die laufenden Betriebsaufwendungen vollständig bar entrichtet zu haben. Diesbezüglich wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. Februar 2002, 98/14/0189, verwiesen, wonach sich der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht…
…übrigen Gläubiger. Da der Bw. dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist und den Nachweis der Gleichbehandlung somit nicht erbracht hat, haftet er für die nicht entrichteten Dienstgeberbeiträge der GmbH zur Gänze. Aus dem Hinweis des Bw., eine Gläubigerbegünstigung habe vom Masseverwalter nicht festgestellt werden können, ist…
…der vorhandenen Mittel für die Begleichung aller Verbindlichkeiten (VwGH 21.1.2004, 2002/13/0218, mwN). Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt nicht…
…Nachweis für eine Gleichbehandlung des Abgabengläubigers mit anderen Gläubigern der GmbH geeignet. Das Vorbringen, Dr. M.P. habe keine Bevorzugung von Gläubigern festgestellt, reicht über die bloße Behauptungsebene nicht hinaus. Konkrete Fakten, welche auf eine tatsächliche Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes schließen ließen, ergeben sich hieraus nicht…
…mit der Begründung, dass ein konkreter Nachweis der Verwendung der vorhandenen Mittel an Hand einer konkreten Schuldenentwicklung trotz mehrfacher Aufforderung nicht erbracht worden sei. Die bloße Behauptung, keine schuldhafte Pflichtverletzung begangen zu haben, sei nicht ausreichend. Im Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung an…
…Nachweis für eine Gleichbehandlung des Abgabengläubigers mit anderen Gläubigern der GmbH geeignet. Das Vorbringen, Dr. M.P. habe keine Bevorzugung von Gläubigern festgestellt, reicht über die bloße Behauptungsebene nicht hinaus. Konkrete Fakten, welche auf eine tatsächliche Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes schließen ließen, ergeben sich hieraus nicht…