…trotz Ankündigung in dem Vorlageantrag, nicht nachgekommen. Ein Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits- an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (VwGH 24.1.2000, 95/14/0090). Zum…
…gewordenen Forderungen vorzulegen. In dieser Aufstellung müssten alle damaligen Gläubiger der GmbH sowie die auf einzelne Verbindlichkeiten geleisteten Zahlungen enthalten sein. Die verfügbar gewesenen liquiden Mittel seien anzugeben bzw. gegenüber zu stellen. Werde der Nachweis der Gläubigergleichbehandlung nicht in nachvollziehbarer Weise erbracht, liege es im…
…eine Liquiditätsaufstellung vorzulegen. Dieses Schreiben sei jedoch unbeantwortet geblieben. Der Beschwerdeführer habe in seiner Beschwerde somit nicht den Nachweis erbracht, dass ihm die Erfüllung seiner Pflichten unmöglich gewesen wäre. Die Pflichtverletzung des Bf. ergebe sich aus der Missachtung der abgabenrechtlichen Bestimmungen. Der Bf. hätte Sorge…
…Umsatzsteuervorauszahlungen sowie die übrigen Haftungsschuldigkeiten nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurden. Die Bf. wurde mittels Vorhalt des Bundesfinanzgerichtes vom 7.9.2015 dahingehend aufgeklärt, dass es dem Vertreter obliegt, den Nachweis der Gleichbehandlung zu erbringen, dass die bloße Behauptung, Abgabenverbindlichkeiten nicht schlechter gestellt zu haben…
…Gelingt der Nachweis der Gleichbehandlung nicht, so kann die Haftung für den gesamten uneinbringlichen Abgabenbetrag geltend gemacht werden (zB. VwGH 29.1.2004, 2000/15/0168). Für eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten genügt leichte Fahrlässigkeit (zB. VwGH 31.10.2000, 95/15/0137). Der Vertreter…
…entrichten gewesen wäre. Gelinge der Nachweis der Gleichbehandlung nicht, so könne die Haftung für den gesamten uneinbringlichen Abgabenbetrag geltend gemacht werden. Den Vertreter treffe im Haftungsverfahren eine qualifizierte Behauptungs- und Konkretisierungslast. Pauschale Behauptungen, dass die Abgabenbehörde bei der Mittelverteilung nicht benachteiligt worden sei, seien mangels…
…übrigen Schulden. Dem Vertreter obliege der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Gelinge der Nachweis der Gleichbehandlung nicht, so könne die Haftung für den gesamten uneinbringlichen Abgabenbetrag geltend gemacht werden. Dem Einwand, dass der Bf. besonders darauf…
…nur für die Differenz zwischen diesem und der tatsächlich erfolgten Zahlung. Wird dieser Nachweis nicht angetreten, kann dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden (vgl. ebenfalls VwGH 29.5.2013, 2010/16/0019). Ein Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlichen Gläubiger - bezogen auf…
…war der Bescheid auch in diesem Punkt mangels Konkretisierung aufzuheben. Ein Liquiditätsstatus im Sinne einer Gegenüberstellung der jeweils liquiden Mittel zum Fälligkeitstag der Abgabenschulden wurde trotz Vorhalt nicht eingebracht, daher ist ein Nachweis der Gleichbehandlung nicht erbracht worden. Wenn der Nachweis des Ausmaßes der quantitativen…
…bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Dies sei aus den vorgelegten Unterlagen nicht ersichtlich. Gelinge der Nachweis der Gleichbehandlung nicht, so könne die Haftung für den gesamten uneinbringlichen Abgabenbetrag geltend gemacht werden. Deutliche Anhaltspunkte für eine gänzliche Vermögenslosigkeit der Gesellschaft…
…laufenden Zahlungen, solange dies aufgrund der vorhandenen Einnahmen möglich gewesen sei, von N.N. geleistet worden wären und keine Benachteiligung der Abgabenbehörde vorliege, sei entgegenzuhalten, dass Herr N.N. in einer schriftlichen Stellungnahme bekanntgegeben habe, dass er den Nachweis der Gleichbehandlung nicht erbringen könne, da…
…erforderlichen Nachweis der Gleichbehandlung aller Gesellschaftsschulden durch den GG wurde nicht erbracht (siehe auch VwGH 26.11.2002, 2000/15/0081). Im Übrigen wurde trotz der Vereinnahmung von 116.000,00 Euro am 2. Dezember 2005 nicht dokumentiert und nicht glaubwürdig dargestellt, dass der GmbH…
…im Rechtsmittelverfahren nicht nachgeholt werden. c) Gläubigergleichbehandlung: Der angefochtene Bescheid führe aus, dass der Bf. der Nachweis der ihm aufgetragenen Gläubigergleichbehandlung nicht erbracht habe. Die Gläubigergleichbehandlung habe nicht wie von der Behörde verlangt nach Stichtagen (Fälligkeitstagen), sondern Zeitraumbezogen zu erfolgen. Außerdem komme es nicht auf…
…entrichten gewesen wäre. Gelinge der Nachweis der Gleichbehandlung nicht, so könne die Haftung für den gesamten uneinbringlichen Abgabenbetrag geltend gemacht werden. Den Vertreter treffe im Haftungsverfahren eine qualifizierte Behauptungs- und Konkretisierungslast. Pauschale Behauptungen, dass die Abgabenbehörde bei der Mittelverteilung nicht benachteiligt worden sei, seien mangels…
…ist ein Nachweis der Gleichbehandlung nicht erbracht worden. Wenn der Nachweis des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der uneinbringlichen Abgabenschulden nicht in Betracht…
…Weiters wäre ein Nachweis über die Gläubigergleichbehandlung nicht erbracht worden. Mit Anbringen vom 27.09.2022 wurde ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Erhebung einer Beschwerde bis zum 27.11.2022 eingebracht. Mit Bescheid vom 29.09.2022 wurde die Frist bis zum 28…
…betreffend schuldhafte Pflichtverletzung und Nachweis der Gleichbehandlung aller Gläubiger (Beweislastumkehr) wird ebenso, wie auf die Ausführungen zur Haftung betreffend Lohnsteuer (§ 78 Abs. 3 EStG 1988) verwiesen. Das FA kommt zu dem Schluss, dass insgesamt daher vom Bf eine Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes nicht nachgewiesen und somit…
…27.4.2005, 2004/14/0030). Gelingt aber der Nachweis über die Gleichbehandlung nicht, kann für den gesamten uneinbringlichen Abgabenbetrag die Haftung geltend gemacht werden (zB VwGH 27.9.2000, 95/14/0056; VwGH 29.3.2001, 2000/14/0149). Hinsichtlich der Abzugsteuer gemäß § 99…
…der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre (VwGH 24.1.2017, Ra 2015/16/0078). Die pauschale Behauptung einer Gleichbehandlung aller Gläubiger reicht hierzu nicht…
…wenn im Haftungszeitraum durch die Anzahl der Gebrauchserlaubnisse eine erhebliche Anzahl an Fälligkeitszeitpunkten entstanden sind, ist der gewählte Betrachtungszeitraum zum Nachweis der Gleichbehandlung nicht aussagekräftig. Ein monatlicher Betrachtungszeitraum entsprechend z.B. den Kommunalsteuerfälligkeiten ist für den Haftpflichtigen durchaus zumutbar. Weiters erfolgte die Gleichbehandlungsrechnung nicht abgabenspezifisch…