…an Gesellschaftsmitteln und dem Auftrag zur Präzisierung des Nachweises der behaupteten Gläubigergleichbehandlung nachzukommen, oder zumindest darzustellen, inwieweit haftungsgegenständliche Abgabenforderungen im Falle pflichtgemäßer anteilsmäßiger Mittelverwendung zu entrichten gewesen wären. Dies vorerst mit der Folge, dass der Rechtsmittelwerber den Nachweis für eine Haftungsbefreiung wegen Gleichbehandlung aller Gesellschaftsschulden…
…Gegenteils davon ausgehen, dass er der ihm obliegenden Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten nicht nachgekommen ist. Ferner wird er im Vorhalt aufgefordert, zum Nachweis der Gläubigergleichbehandlung geeignete Unterlagen vorzulegen. Mit Schreiben vom 12. Februar 2008 erfolgte die Beantwortung des Vorhalts. Dazu legte der Bf. für den Zeitraum…
…der Primärschuldnerin nicht ankommt. Die vom Bw vorgelegten Aufstellungen betreffend die Einhaltung des Gleichbehandlungsgebotes, stellen nach Ansicht der Rechtsmittelbhörde keinen Nachweis dar, in welchem Verhältnis die Entrichtung von Abgaben und anderen Verbindlichkeiten erfolgte. Die Darstellung beschränkt sich auf lediglich vier Fälligkeitszeitpunkte, wobei bei der Quotenberechnung…
…der Verminderung seiner Haftungsschuld anlässlich der Berufungsentscheidung entsprechend Rechnung getragen werden würde. Zum Berufungsvorbringen selbst, zu den dazu übermittelten Unterlagen und der vorgelegten Quotenberechnung verwies die Rechtsmittelbehörde vorweg nochmals auf die im Haftungsverfahren für das Verschulden geltende Beweislastumkehr, weiters auf das Gläubigergleichbehandlungsgebot bei Nichtausreichen der…
…im Haftungszeitraum noch Zahlungen von der Gesellschaft erhalten haben, und ob solche Zahlungen im Hinblick auf die verfügbar gewesenen Gesellschaftsmittel und im Hinblick auf die dem Abgabengläubiger geleisteten Pauschalzahlungen gleichwertig und zwar anteilig waren. Da der Nachweis einer Gläubigergleichbehandlung im Haftungszeitraum wie auch der Nachweis…
…Aufforderungen der Erstbehörde und wiederholter Hinweise auf die geltende Beweislastverteilung (Schreiben vom 14. Februar und 12. März 2002, Haftungsbescheid vom 16. Mai 2002, Berufungsvorentscheidung vom 21. Juni 2002) bisher nicht durch schriftliche Nachweise belegt worden sei. Gegenständlich habe nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel…
…so erfüllt dies nicht das Bestimmtheitsgebot der Bezug habenden Norm, auch wenn diese das gleiche Kalenderjahr betreffen. Dies schon deshalb, da dem Haftungspflichtigen nicht zugemutet werden kann, für den von ihm zu erbringenden Nachweis der Gläubigergleichbehandlung die tatsächlich der Haftung zugrunde liegenden Abgaben und Beträge…
…darstellen. Eine Entlastung könnte nur durch den Nachweis der Gläubigergleichbehandlung erfolgen. Von März 2007 bis Februar 2009 wurden aber keine Zahlungen von der Gesellschaft geleistet. Zudem wurden die Gespräche mit der Abgabenbehörde erst nach Erlassung des Haftungsbescheides aufgenommen. Die vom Bw. relevierte Umbuchung eines privaten…
…dass sich der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung auch auf Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind, bezieht, eine Privilegierung von Gläubigern daher auch in der Barzahlung von Wirtschaftsgütern (Zug um Zug Geschäfte) bestehen kann. Der vom Vertreter zu erbringende Nachweis der Gleichbehandlung aller Gläubiger hat…
…haben, und diese Pflichtverletzung auch ursächlich für den Abgabenausfall bei der Fa. ist. Unter diesen Umständen haften Sie für die uneinbringlichen Abgabenschuldigkeiten im vollen Ausmaß (z.B. VwGH 22.12.2005, 2005/15/0114). 6. Wird der Nachweis einer Gläubigergleichbehandlung nicht in nachvollziehbarer Weise erbracht…
…Wird dieser Nachweis erbracht, haftet er nur für die Differenz zwischen diesem Betrag und der tatsächlich erfolgten Zahlung (VwGH 29.3.2001, 2000/14/0149). Da im gegenständlichen Haftungsverfahren die Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeiten der in den einzelnen Fälligkeitszeitpunkten der (Haftungs)Abgaben zur…
…Dem Vertreter obliege der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung aller Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Eine Ausnahme bestehe für Abfuhrabgaben z.B. für die Lohnsteuer. Die Berücksichtigung der Zwangsausgleichsquote von…
…einer Auflistung sämtlicher Gläubiger der X.GmbH mit zu den Zeitpunkten der angeführten Abgabenschuldigkeiten gleichzeitig oder früher fällig gewordenen Forderungen, der auf einzelne Verbindlichkeiten geleisteten Zahlungen sowie aller verfügbar gewesenen liquiden Mittel (Bargeld und offene Forderungen) nachzuweisen. Bei fehlendem Nachweis der Gläubigergleichbehandlung könne die Haftung…
…z.B. VwGH 11.5.2000, 2000/16/0347). Dem Vertreter obliegt der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre (vgl. VwGH 21.3.2012, 2012…
…die "grundsätzliche" Beweislast den Geschäftsführer treffe, was jedoch die Behörde nicht von ihrer Ermittlungs- und Feststellungspflicht entbinde, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen dieser Mittel ergeben würden (VwGH ÖStZB 1992, 138, 139). Einen derartigen "grundsätzlichen" Beweis habe der Berufungswerber zweifelsfrei erbracht…
…Anmerkungen: AA= Abgabenart ZR= Zeitraum F = Fälligkeit Betrag = Finanzamtsbescheid Quote= Gleichbehandlungsquote (Soll- Quote) Ist- Qu. = tatsächliche Quote des Abgabengläubigers Ausfall = Differenz der Ist-Quote zur Soll-Quote L = Lohnsteuer DB = Dienstgeberbeitrag DZ = Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag Graz, am 21…
…Mit dem noch in der mündlichen Verhandlung eingenommenen Standpunkt, die Abgabenbehörde habe dem Berufungswerber "zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens aufgezeigt, in welchen Punkten er schuldhaft seine Pflichten als Liquidator...verletzt" habe, verkennt er daher die Verteilung der Beweislast im Haftungsverfahren. a) Der Berufungswerber stellt ein…
…die Abgaben der Gesellschaft aus den von ihm verwalteten Mitteln zu entrichten, schuldhaft verletzt habe und dass diese Pflichtverletzung ursächlich für den Abgabenausfall gewesen sei. In diesem Fall hafte der Bw. für die uneinbringlichen Abgabenschulden in vollem Ausmaß. Werde der Nachweis einer Gläubigergleichbehandlung nicht erbracht…
…Nachweis, kann die Behörde von einer schuldhaften Pflichtverletzung ausgehen (vgl. für viele das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Mai 2002, 99/14/0233). Die Bevorzugung eines einzelnen oder einiger Gläubiger stellt somit eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Vertreter dar, sofern dieses Verhalten eine Verkürzung der…
…Nachweis, dass sämtliche Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - gleich behandelt worden wären, sei trotz Aufforderung vom 10. Oktober 2003 nicht erbracht worden, daher könne dem Berufungsbegehren nicht gefolgt werden. Am 11. März 2004 wurde die Vorlage der…