…Billigkeitsverfahren reichen. Der Umstand dass ein Nachsichtsansuchen noch unerledigt ist, stellt für sich allein noch keinen Grund zur Stundung des betreffenden Betrages dar (VwGH 18. Juni 1993, 91/17/0041). Der Vollständigkeit halber wird festgestellt, dass auch die das Billigkeitsverfahren abschließende abweisende Berufungsentscheidung mittlerweile bereits…
…die Bw. derzeit über keine finanziellen Mittel verfüge, sei kein ausreichender Grund für die Bewilligung des Nachsichtsansuchens. Aus vorgenannten Gründen erscheine die Einhebung der nachgeforderten Einkommensteuer samt Anspruchszinsen nicht als unbillig im Sinne des § 236 BAO. In der Berufung vom 29. Juli 2010 verweist die…
…23. Juni 2003 die gegenständliche Berufung abgewiesen und in der Begründung im Wesentlichen angeführt: Laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stelle der Umstand, dass über ein Nachsichtsansuchen noch nicht abgesprochen wurde für sich noch keinen Grund für eine Stundung dar. Aus dem bisherigen Vorbringen ergäbe sich…
…Berufung) keine rechtliche Grundlage für die Festsetzung von Stundungszinsen gegeben sei. Im Vorlageantrag vom 12. November 2007 stellt die Bw. die wirtschaftliche Situation ihrer Familie dar und bemängelt, dass der Bescheid vom 26. April 2007, mit welchen das Finanzamt das Nachsichtsansuchen als unbegründet abgewiesen hat…
…Gemeinsam sind Sie sorgepflichtig für ein 13 Jahre altes Kind. Die Bankverbindlichkeiten betragen etwa € 180,000,00. Zusätzlich wären ca. € 20.000,00 an Wohnbaudarlehen zurück zu zahlen. Nachdem das Finanzamt das Nachsichtsansuchen als unbegründet abgewiesen hat, brachte die Antragstellerin mit Schriftsatz vom…
…sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist (Ritz, BAO-Kommentar², § 236 Tz 13). Die Inanspruchnahme der Bw. im Falle von Einbringungsschwierigkeiten bei der Primärschuldnerin ist lediglich eine Auswirkung dieser allgemeinen Rechtslage und damit kein Grund für eine Nachsicht. Da weder dem Nachsichtsansuchen vom 6…
…als sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen, hätte den Verlust des Bw. für das Jahr 2000 im Rahmen seiner Einkünfte aus Gewerbebetrieb erhöhen müssen. Bei der Festsetzung der Einkommensteuer 2000 hätte dieser Wegfall der Verrechnungsforderung jedoch keine Berücksichtingung gefunden. Sollte das Finanzamt die fehlende Berücksichtigung als ausreichenden Grund…
…Auch dies sei ein Grund für die seiner Meinung nach ungerechtfertigte Besteuerung seiner deutschen Abfertigung. Der Bw. ersuche aus den angeführten zusätzlichen Gründen um positive Erledigung seines Nachsichtsansuchens. Als Abschlagszahlung wäre er bereit aus dem bis heute nicht ausbezahlten Lohnsteuerjahresausgleich 2004 einen Betrag von 100…
…Die Abdeckung der Steuerschuld führe zu einem krassen wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im subjektiven Bereich der Antragstellerin entstehenden Nachteilen. Im Nachsichtsansuchen beantragte die Bw. für den Fall der Nichtgewährung der Nachsicht, die Gewährung weitestgehender Zahlungserleichterungen. Jedenfalls werde aber um Stundung…
…24.4.2007 gestellt worden. Die Berufungswerberin habe angenommen, dass die Genehmigung des Gruppenantrages rückwirkend per 1.1.2007 erfolge. Aus diesem Grund seien Abgaben für 2007 verspätet überwiesen und auf dem Abgabenkonto die gegenständlichen Säumniszuschläge und Stundungszinsen verrechnet worden. Da offenbar eine sachliche Unbilligkeit…
…es zu diesem für jeden redlich und vernünftig denkenden Menschen materiell unrichtigen weit überhöhten Steuerbescheiden kommen können. Auf all die im Nachsichtsansuchen angeführten Argumente sei nicht eingegangen worden. Der bekämpfte Abweisungsbescheid sei daher ohne Parteiengehör zustande gekommen und daher schon aus diesem Grund wegen Rechtswidrigkeit…
…gegenständlichen Fall sei als wesentliche Begründung für die angestrebte Abgabennachsicht angeführt worden, dass den Aktiva (Haus) in etwa gleich hohe Bankverbindlichkeiten gegenüber stünden, sodass zur Begleichung der offenen Steuerschuld weder ein frei verfügbares Vermögen noch ein laufender Einnahmenüberschuss zur Verfügung stünden. Auf Grund der angesprochenen…
…von Umsätzen keine USt. Es habe daher kein wie immer gearteter Grund bestanden, die Erklärungen nicht einzureichen! Für die Unterlassung einer Erklärung, die ohnehin finanziell nicht belaste, noch eine Zwangsstrafe zahlen zu müssen sei atypisch. Speziell zu den Stundungszinsen sei zu bemerken, dass diese aufliefen…
…Das zugrunde liegende Nachsichtsansuchen wurde mit Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 3. April 2007 erledigt der am 13. April 2007 zugestellt wurde. Aus dem Abgabenkonto des Bw ist zu ersehen, das für die Aussetzungszinsen, für die um Stundung angesucht wurde, weder Stundungszinsen noch Gebühren…
…Fall einer durch die Abgabenentrichtung verursachten Existenzgefährdung verwirklicht. Bloße Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage würden nach ständiger Rechtsprechung keine Unbilligkeit der Einhebung "nach der (besonderen) Lage des Einzelfalles" begründen, auch wenn sie als unbillig empfunden würden. Da weder Gründe für eine persönliche noch für eine sachliche…
…Stundung bzw. von Ratenzahlungen zu Verfügung. Dies auch deshalb, da der das Nachsichtansuchen übersteigende Betrag durch Überrechnung (Vorsteuerguthaben) bzw. durch Ratenzahlungen abgedeckt wurde. Für die Bw wäre im gegenständlichen Fall auch die Aufnahme eines Kredites für den Nachsichtbetrag zumutbar gewesen, sodass auch aus diesem Grund…
…die ein Weiterbestehen, welches durch die Ablehnung des Nachsichtsansuchens gefährdet wäre, als sachlich und politisch wünschenswert erachten ließe. Gleichzeitig könnte seitens der Finanzverwaltung überprüft werden, wie die genannten Stellen die mehr als 30-jährige Kulturtätigkeit des Kulturforums beurteilen und daraus Schlüsse für die auch aus…
…beispielsweise Stundungszinsen, die den Zinsverlust wirtschaftlich ausgleichen, den der Abgabengläubiger dadurch erleidet, dass er die geschuldete Abgabenleistung nicht bereits am Tag der Fälligkeit erhält. Somit geht sowohl der Einwand der Bw. - für den nicht entrichteten Rückforderungsbetrag könnten nicht gleichzeitig Säumniszuschläge und Stundungszinsen vorgeschrieben werden - als…
…Landwirte, deren landwirtschaftliches Vermögen größer als 2 Hektar sei. Da die Grundstücksfläche seiner Landwirtschaft nur 1,9415 Hektar betrage, werde ihm jede Unterstützung versagt. Auf Grund der Beschränkung von Anbauflächen werde er zur Grünlandbewirtschaftung gezwungen, welche nur mit Verlust möglich sei. Grund seines Nachsichtsansuchens bzw…
…die Stundung für die "rückständigen Abgabenschuldigkeiten in Höhe von 39.734,85 € bis 31.12.2008 zu gewähren". Ferner wurde ein Antrag gemäß § 212a BAO gestellt. Dem Zahlungserleichterungsansuchen vom 30.6.2008 sei mit dem bekämpften Bescheid des Finanzamtes nicht entsprochen worden. Als Begründung…