…Billigkeitsverfahren reichen. Der Umstand dass ein Nachsichtsansuchen noch unerledigt ist, stellt für sich allein noch keinen Grund zur Stundung des betreffenden Betrages dar (VwGH 18. Juni 1993, 91/17/0041). Der Vollständigkeit halber wird festgestellt, dass auch die das Billigkeitsverfahren abschließende abweisende Berufungsentscheidung mittlerweile bereits…
…die Bw. derzeit über keine finanziellen Mittel verfüge, sei kein ausreichender Grund für die Bewilligung des Nachsichtsansuchens. Aus vorgenannten Gründen erscheine die Einhebung der nachgeforderten Einkommensteuer samt Anspruchszinsen nicht als unbillig im Sinne des § 236 BAO. In der Berufung vom 29. Juli 2010 verweist die…
…August 2012 das Nachsichtsansuchen als unbegründet ab und stellte zum Sachverhalt fest, dass mit Bescheid vom 23. Dezember 2011 die Einkommensteuer für das Jahr 2006 und mit Bescheiden vom 29. Juni 2012 die Einkommensteuernachforderungen der Jahre 2007 bis 2010 in Höhe von insgesamt € 228…
…23. Juni 2003 die gegenständliche Berufung abgewiesen und in der Begründung im Wesentlichen angeführt: Laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stelle der Umstand, dass über ein Nachsichtsansuchen noch nicht abgesprochen wurde für sich noch keinen Grund für eine Stundung dar. Aus dem bisherigen Vorbringen ergäbe sich…
…Berufung) keine rechtliche Grundlage für die Festsetzung von Stundungszinsen gegeben sei. Im Vorlageantrag vom 12. November 2007 stellt die Bw. die wirtschaftliche Situation ihrer Familie dar und bemängelt, dass der Bescheid vom 26. April 2007, mit welchen das Finanzamt das Nachsichtsansuchen als unbegründet abgewiesen hat…
…Gemeinsam sind Sie sorgepflichtig für ein 13 Jahre altes Kind. Die Bankverbindlichkeiten betragen etwa € 180,000,00. Zusätzlich wären ca. € 20.000,00 an Wohnbaudarlehen zurück zu zahlen. Nachdem das Finanzamt das Nachsichtsansuchen als unbegründet abgewiesen hat, brachte die Antragstellerin mit Schriftsatz vom…
…des Nachsichtsansuchens weggefallen. Da alle Rechtsmittel ausgeschöpft seien und das Nachsichtsverfahren rechtskräftig beendet wurde, liege kein Grund für eine weitere Stundung vor. Begründet wurde dies damit, dass der Abgabepflichtige im Ansuchen nicht nur das Vorliegen einer erheblichen Härte, sondern auch darzulegen habe, dass die Einbringlichkeit…
…sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist (Ritz, BAO-Kommentar², § 236 Tz 13). Die Inanspruchnahme der Bw. im Falle von Einbringungsschwierigkeiten bei der Primärschuldnerin ist lediglich eine Auswirkung dieser allgemeinen Rechtslage und damit kein Grund für eine Nachsicht. Da weder dem Nachsichtsansuchen vom 6…
…April 2016 ergänzte der Bf das Nachsichtsansuchen vom 13.07.2015 dahingehend, als er den Antrag stelle, auch die Stundungszinsen in Höhe von € 423,99 nachzusehen. Mit Bescheid vom 19. April 2016 wies die Abgabenbehörde den Antrag um Bewilligung einer Nachsicht in Höhe von…
…der Stundung schon aus Rechtsgründen nicht vorliegen, hat die Behörde eine Ermessensentscheidung nicht mehr zu treffen (VwGH 24.01.1996, 93/13/0172). Die Beschwerde ist daher als unbegründet abzuweisen. Auch eine Ermessensentscheidung würde nicht zu Gunsten des Bf. ausfallen, da dieser für die Entrichtung…
…als sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen, hätte den Verlust des Bw. für das Jahr 2000 im Rahmen seiner Einkünfte aus Gewerbebetrieb erhöhen müssen. Bei der Festsetzung der Einkommensteuer 2000 hätte dieser Wegfall der Verrechnungsforderung jedoch keine Berücksichtingung gefunden. Sollte das Finanzamt die fehlende Berücksichtigung als ausreichenden Grund…
…Schriftsatzes): "Die Voraussetzungen für eine Stundung sind gegeben: 3.1. Es liegt eine "erhebliche Härte" vor, weil eine wirtschaftliche Notlage der Antragstellerin damit einherginge: Es sind weder ausreichend flüssige Mittel noch veräußerbares oder belastungsfähiges Vermögen vorhanden. Grundsätzlich genügt zwar der Umstand, dass ein Nachsichtsansuchen gestellt…
…als unrichtig herausgestellt habe. Auch aus diesem Grund sei die Rückforderung sachlich unbillig. Mit Bescheid vom 12.07.2023 wurde der Antrag vom 20.02.2023 um Bewilligung einer Nachsicht abgewiesen. Nach Darlegung der Rechtslage und der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wurde darauf hingewiesen, dass für…
…Euro geschätzt worden seien. Die Entnahme der Liegenschaft sei im Schätzungswege mit 500.000 Euro (Schenkungswert zum 1. Jänner 2015) angesetzt worden. Davon sei ein Anteil für Grund und Boden von 50% ausgeschieden worden, womit als Veräußerungsgewinn 250.000 Euro verblieben seien. Unter Berücksichtigung der…
…kein tauglicher Grund für einen Stundungsantrag sei. Am 11.12.2023 habe die Partei ein Nachsichtsansuchen gemäß § 236 BAO gestellt, welches gegenständlich noch in Bearbeitung sei. Am 22.12.2023 sei seitens der Partei erneut ein Zahlungserleichterungsantrag gestellt worden mit dem Ersuchen, die Verbindlichkeiten bis…
…Auch dies sei ein Grund für die seiner Meinung nach ungerechtfertigte Besteuerung seiner deutschen Abfertigung. Der Bw. ersuche aus den angeführten zusätzlichen Gründen um positive Erledigung seines Nachsichtsansuchens. Als Abschlagszahlung wäre er bereit aus dem bis heute nicht ausbezahlten Lohnsteuerjahresausgleich 2004 einen Betrag von 100…
…Die Abdeckung der Steuerschuld führe zu einem krassen wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im subjektiven Bereich der Antragstellerin entstehenden Nachteilen. Im Nachsichtsansuchen beantragte die Bw. für den Fall der Nichtgewährung der Nachsicht, die Gewährung weitestgehender Zahlungserleichterungen. Jedenfalls werde aber um Stundung…
…24.4.2007 gestellt worden. Die Berufungswerberin habe angenommen, dass die Genehmigung des Gruppenantrages rückwirkend per 1.1.2007 erfolge. Aus diesem Grund seien Abgaben für 2007 verspätet überwiesen und auf dem Abgabenkonto die gegenständlichen Säumniszuschläge und Stundungszinsen verrechnet worden. Da offenbar eine sachliche Unbilligkeit…
…es zu diesem für jeden redlich und vernünftig denkenden Menschen materiell unrichtigen weit überhöhten Steuerbescheiden kommen können. Auf all die im Nachsichtsansuchen angeführten Argumente sei nicht eingegangen worden. Der bekämpfte Abweisungsbescheid sei daher ohne Parteiengehör zustande gekommen und daher schon aus diesem Grund wegen Rechtswidrigkeit…
…gegenständlichen Fall sei als wesentliche Begründung für die angestrebte Abgabennachsicht angeführt worden, dass den Aktiva (Haus) in etwa gleich hohe Bankverbindlichkeiten gegenüber stünden, sodass zur Begleichung der offenen Steuerschuld weder ein frei verfügbares Vermögen noch ein laufender Einnahmenüberschuss zur Verfügung stünden. Auf Grund der angesprochenen…